Staatsanwalt lehnt Haftbefehl ab – Frau aus Qingdao nach einem Monat Gefängis frei

Eine erfreuliche Nachricht: Frau Song Jiling wurde am 17. Oktober 2019 freigelassen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhaftung der Falun-Dafa-Praktizierenden aus der Stadt Qingdao, Provinz Shandong nicht genehmigen wollen, sodass sie nach einem Monat Haft entlassen wurde.

Ihre Tochter lebt in San Francisco.

Song Jiling

Als Frau Song am 10. September 2019 vom Einkaufen nach Hause zurückkehrte, wurde sie von vier Zivilbeamten verhaftet. Die Polizei brachte sie direkt zum Gefängnis in Pudong, obwohl sie an Bluthochdruck und anderen Krankheiten litt.

Ihr Anwalt suchte sie im Gefängnis auf und fand sie abgemagert und erschöpft vor. Sie erzählte dem Anwalt, dass die Wärter und Ärzte im Gefängnis sie zwingen würden, jeden Tag Tabletten zur Senkung des Blutdrucks einzunehmen. Ihr Blutdruck sei jedoch immer noch hoch. Sie habe starke Kopfschmerzen und fühle sich sehr schwindelig.

Am 10. Oktober 2019 reichten Beamte der Bezirkspolizei Kaifa Frau Songs Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Huangdao ein. Einige Tage später lehnte die Staatsanwaltschaft es ab, einen Haftbefehl gegen Frau Song auszustellen.

Frau Song kehrte am 17. Oktober gegen 23 Uhr nach Hause zurück.

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

Früherer Bericht: https://de.clearharmony.net/articles/%ef%bb%bftrotz-hohen-blutdruck-zwingt-polizei-die-haftanstalt-eine-frau-aus-qingdao-aufzunehmen.html

Chinesische Version



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