Quälende Erinnerungen – auch nach zwölf Jahren Gefängnis Teil 1

Die Essenszeit im Gefängnis war bereits vorüber, aber die Häftlinge ließen Frau Zhao Yalun immer noch in der eisigen Kälte draußen stehen, ohne Essen oder Winterkleidung. Sie folterten sie weiter. Ein Häftling schlug dabei mit einem Bambusbesen auf ihre vor Kälte aufgequollenen Hände, bis sie vor Schmerzen schrie.

Trotz der Schmerzen blieb Frau Zhao in ihrem Glauben an Falun Dafa [1] standhaft. Weil sie nicht kooperierte, warfen Häftlinge sie in einen Schneehaufen und bedeckten sie vollständig.

Sie wurde schließlich vor dem Tod gerettet, als eine andere Falun-Dafa-Praktizierende aus ihrer Zelle eilte und die Häftlinge ablenkte.

Dies geschah am 2. Dezember 2003, als Frau Zhao, 75, für fünf Jahre eingesperrt war. Sie weigerte sich, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben, das war der Grund für ihre Gefangenschaft. Am 29. August 2007 wurde sie aus dem Gefängnis entlassen. Mehr als ein Jahrzehnt ist inzwischen vergangen, aber was sie im Gefängnis und an anderen Orten in der Haft erlitten hat, verfolgt sie bis heute.

Der Leidensweg beginnt mit der Verhaftung in Peking

Frau Zhao lebt in der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang. Sie begann 1996, Falun Dafa zu praktizieren, um gesund zu werden. Nachdem sie das Hauptwerk Zhuan Falun gelesen hatte, war sie fasziniert davon. Die Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht veränderten ihre Einstellung zum Leben. So beschloss Frau Zhao damals, diesen Prinzipien zu folgen und eine gute Person zu werden.

Als das kommunistische Regime mit der Verfolgung von Falun Dafa begann, ging Frau Zhao nach Peking, um Berufung dagegen einzulegen. Das war im Dezember 2000. Daraufhin wurde sie im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Harbin festgehalten.

Die Lebensbedingungen im Gefängnis waren sehr schlecht. Die Inhaftierten durften die Toilette nicht benutzen. Den ganzen Tag über mussten sie auf einem kleinen Hocker sitzen. Das führte dazu, dass sie Krätze bekamen.

Um die Falun-Dafa-Praktizierenden zu zwingen ihren Glauben aufzugeben, setzten einige Häftlinge alle möglichen Mittel ein und versuchten, die Praktizierenden „umzuerziehen“. Unter diesen Bedingungen und nachdem Frau Zhao ihre Grenze der Belastbarkeit erreicht hatte, erklärte sie sich bereit, eine Garantieerklärung [2] zu schreiben.

Folternachstellung: Auf einem kleinen Hocker sitzen

Frau Zhao wurde nach fast vier Monaten freigelassen. Die Monate der Inhaftierung hatten sie sowohl körperlich als auch seelisch stark belastet. Lange Zeit fühlte sie sich schuldig, weil sie sich bereit erklärt hatte, sich umerziehen zu lassen.

„Dieser Schmerz begleitete mich jede Nacht. Ich weinte mich in den Schlaf und wachte morgens mit Bedauern auf“, sagte sie. „Ich hatte meine Lebensfreude verloren und wollte jedes Mal weinen, wenn ich darüber nachdachte, wie ich Meister Li (den Begründer) und Dafa verraten hatte.“

Sie beschloss, eine Erklärung zu schreiben, die ihre Garantieerklärung für ungültig erklärte, und dass sie wieder anfangen wird, Falun Dafa zu praktizieren.

Im Jahr 2001 wurde Frau Zhao abermals, mit anderen Praktizierenden zusammen, verhaftet, als sie Plakate über Falun Dafa in einer Straße anbrachten. Ein paar Stunden später wurde sie wieder freigelassen.

Menschenunwürdige Behandlung

Am 30. August 2002, nur ein Jahr nach ihrer zweiten Verhaftung, war Zhao zu Hause, als Polizisten in Zivil an ihre Tür klopften. Als sie sich weigerte aufzumachen, brachen sie ihre Tür mit einem Brecheisen auf. Danach stürmten sie hinein, stießen sie auf den Boden und legte ihr Handschellen an.

Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und fand einen Stapel Flugblätter über Falun Dafa. Sie beschlagnahmten anschließend ihren Musikspieler, Falun-Dafa-Bücher und viele andere persönliche Gegenstände. Danach brachten sie sie zum Verhör in die Zweigstelle der Polizeibehörde Nangangang in Harbin.

Frau Zhao weigerte sich, jemanden zu verraten, als die Beamten von ihr wissen wollten, woher sie die Flugblätter hatte. Später erfuhr Frau Zhao, dass die Polizei die Anzahl der Gegenstände, die aus ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, gefälscht hatte. Daher weigerte sie sich, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu unterschreiben.

Sie erinnert sich auch daran, was der für ihren Fall Verantwortliche zu ihr gesagt hatte. Er wollte für die Bearbeitung ihres Falles mit „Erbringung einer lobenswerten Dienstleistung“ belohnt werden. Die Polizei brachte sie später ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Harbin.

Im Gefängnis wurde sie gedemütigt. Sie musste alle ihre Kleider ausziehen und ein paar Mal in der Hocke sitzen. Wenn sie nicht folgte, wurde sie geschlagen. Frau Zhao erlebte auch andere unmenschliche Behandlungen.

„In der Nacht musste jeder zur Sardine werden. Wir waren gezwungen, auf der Seite zu schlafen, – die Brust gegen den Rücken der nächsten Person“, erinnert sich Frau Zhao. „Es gab keinen Platz zum Schlafen, wenn man von der Toilette zurückkam. Da immer ein Häftling im Dienst war, half der Häftling dabei, die Person wieder auf den Boden zurückzubringen. Das war ein schmerzhafter Prozess [für alle].”

Frau Zhao fügte hinzu, dass viele der Inhaftierten Verstopfung bekamen, da sie sich immer beeilen mussten, zur Toilette zu gehen. Sie sagte auch, dass viele Menschen Krätze bekamen – sie auch. Das lag an der schlechten Belüftung und der Tatsache, dass sie gezwungen waren, den ganzen Tag auf einem kleinen Hocker zu sitzen.

Ohne Gerichtsverfahren verurteilt

Eines Tages kamen zwei Polizisten und brachten Frau Zhao in ein Zimmer mit mehreren weiteren Polizisten. Einer von ihnen fragte sie, ob sie ihm ein Flugblatt gegeben habe. Sie antwortete nicht. Dann fragte dieser Beamte nach ihrer persönlichen Situation. Frau Zhao fragte den Beamten, wann ihr Prozess stattfinden würde.

„Das hier ist Ihr Prozess“, antwortete ein Beamter und wollte wissen, ob sie weiterhin Falun Dafa praktizieren würde.

Frau Zhao antwortete entschlossen: „Ja!“

Dann wurde sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und am 21. März 2003 in das Frauengefängnis Heilongjiang gebracht.

Der Urteilsspruch überraschte Frau Zhao, da ihr die Polizei davor mitgeteilt hatte, dass sie freigelassen würde, wenn sie ein Dokument unterschriebe. Die Polizei hatte sie getäuscht.

„Dabei habe ich ihr wahres Gesicht gesehen. Ich habe seitdem keinerlei Dokumente der Polizei mehr unterschrieben“, sagte sie.

Teil 2 folgt

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