Pflichtverteidiger widersetzt sich dem Gericht, ändert sein Plädoyer zugunsten Herrn Lis Recht, Falun Dafa auszuüben

Am 23. Juli 2019 waren in der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang sechs Einwohner vor Gericht gestellt worden, weil sie ihren Glauben an Falun Dafa [1] nicht aufgaben. Nur einer von ihnen wurde ein eigener Anwalt gestattet, der für sie auf nicht schuldig plädierte. Den anderen fünf wurden Pflichtverteidiger aufgezwungen, die trotz des Protestes ihrer Mandanten auf schuldig plädierten, bis auf einen Pflichtverteidiger, der sein Plädoyer änderte.

Alle sechs Praktizierenden sagten zu ihrer eigenen Verteidigung aus. Einer von ihnen fasste ihre Haltung gut zusammen: „Durch das Praktizieren von Falun Dafa habe ich kein Gesetz gebrochen!“

Der von einer Praktizierenden beauftragte Anwalt forderte für seine Mandantin Freispruch. Er brachte vor, dass es in China kein Gesetz gebe, welches das Praktizieren von Falun Dafa unter Strafe stelle. Außerdem hätten die Praktizierenden nie verfolgt werden dürfen, nur weil sie ihr verfassungsgemäßes Recht der Glaubensfreiheit ausgeübt haben.

Einer der Pflichtverteidiger war von der Verteidigung des beauftragten Anwalts für die Falun-Dafa-Praktizierenden überzeugt worden. Er widersetzte sich der Anordnung des Gerichts und änderte mitten im Prozess das Plädoyer für seinen Mandanten von „schuldig“ auf „nicht-schuldig“.

Am 9. November 2018 wurden Frau Zhu Chunrong, Frau Xu Xiaoying, Frau Fan Rong, Herr Li Rui, Herr Gao Guoqing und Frau Jiang Xiaojie festgenommen. Nach Anweisungen aus Peking bildete die Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz Heilongjiang eine Spezialeinheit, die Beweise gegen die sechs Praktizierenden finden sollte.

Nach über acht Monaten Ermittlungen konnte die Spezialeinheit keine ausreichenden Beweise finden. Die beteiligten Polizisten waren noch nicht einmal als Zeugen für den Prozess geladen.

Frau Zhu Chunrong entlässt Pflichtverteidiger

Während der Anhörung für den Bezirksgericht Dali wurde Frau Zhu als erste Praktizierende befragt.

Die 68 Jahre alte Frau war auf Grund von Misshandlungen in der Haft abgemagert, doch ihr Geist war noch sehr klar. Sie fragte den Richter: „Warum ist meinem Anwalt nicht gestattet, mich zu vertreten?“

Sie entließ den Pflichtverteidiger, der ihr zugewiesen worden war. Der Pflichtverteidiger musste den Gerichtsaal verlassen.

Als Frau Zhu anfing ihre Unschuld zu verteidigen, versuchte der Richter mehrfach, dies zu unterbinden. Frau Zhu konnte ihre Verteidigung bis zum Ende vorbringen.

Frau Fan Rong widerspricht Pflichtverteidiger

Auch Frau Fan bekam einen Pflichtverteidiger, der für sie auf schuldig plädierte. Sie sagte zu dem Anwalt: „Ihre Verteidigung ist wertlos. Ich habe mit dem Praktizieren von Falun Dafa kein Gesetz gebrochen!“

Als der Richter und andere Gerichtsbeamte versuchten, ihr den Mund zu verbieten, warnte sie sie: „Sie beschneiden mir mein Recht, mich selbst zu verteidigen, während Sie gleichzeitig versuchen, mich für meine Unschuld zu verurteilen. Das ist rechtswidrig!“

Der von Frau Xu Xiaoying beauftragte Anwalt fordert Freispruch

Frau Xu war die einzige Praktizierende, der es gestattet wurde, einen Anwalt zu beauftragen. Ihr Anwalt sagte, dass alle sechs Falun-Dafa-Praktizierenden unschuldig seien und die gegen sie frei erfundenen Anschuldigungen fallengelassen werden müssten.

Den Praktizierenden wurde die Verletzung von Paragraph 300 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Er besagt, dass diejenigen, die über einen Kult die Durchsetzung des Gesetzes unterminieren, mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden sollen.

Frau Xus Anwalt erklärte ausführlich, warum die Anschuldigung keine Rechtsgrundlage habe:

„Nachdem der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Instanz) nie ein Gesetz verabschiedet hat, das Falun Dafa als „Kult“ einstuft, musste der ehemalige Vorsitzende der Kommunistischen Partei Chinas Jiang Zemin den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Staatsanwaltschaft des Volkes im November 1999 anweisen, eine Gesetzesauslegung des Artikels 300 herauszugeben. Diese Auslegung fordert, dass jeder, der Falun Dafa verbreitet, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt wird.

Eine neue Gesetzesauslegung, welche die Auslegung von 1999 ersetzte, trat am 1. Februar 2017 in Kraft. Die neue Auslegung enthält Falun Dafa nicht und hebt hervor, dass jede Anklage gegen jemanden, der in einem Kult aktiv ist, auf solider rechtlicher Grundlage stehen muss.“

Frau Xus Anwalt sagte, dass die Anklage keine Rechtsgrundlage habe, da es in China kein Gesetz gebe, dass Falun Dafa als Kult bezeichnet.

Der Staatsanwalt brachte vor, dass die Kalender, die in Xus Wohnung gefunden wurden, ausreichender Beweis dafür seien, dass sie die Strafverfolgung unterminiere. Die Kalender enthielten Informationen über Falun Dafa. Ihr Anwalt entgegnete, dass sich die Kalender rechtmäßig im Besitz seiner Mandantin befunden hätten und sie weder der Gesellschaft noch einem Einzelnen irgendeinen Schaden zugefügt habe.

Frau Xu brachte dem Richter und dem Staatsanwalt zum Abschluss in Erinnerung: „Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Befolgen von rechtswidrigen Befehlen in Zukunft vielleicht zu rechtlichen Konsequenzen für Sie führen kann. Bitte folgen Sie ihrem Gewissen und stellen Sie sicher, dass der Gerechtigkeit genüge getan wird.“

Herrn Lis Pflichtverteidiger widersetzt sich der Anordnung des Gerichts

Nachdem er die Verteidigung von Frau Xus Anwalt gehört hatte, änderte Herrn Lis Pflichtverteidiger sein ursprünglich für seinen Mandanten eingereichtes Schuldeingeständnis. Er verteidigte Herrn Lis Recht, Falun Dafa zu praktizieren.

Hintergrund dieser sechs Praktizierenden

Am 9. November 2018 sind über 100 Falun-Dafa-Praktizierende in der Provinz Heilongjiang verhaftet worden. Unter befanden sich auch die sechs oben genannten Praktizierenden. Unter Anweisung der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz wurden die Verhaftungen auf der Grundlage von Namenslisten durchgeführt. Anschließend durchsuchte die Polizei die Wohnungen der Praktizierenden.

Frau Zhu Chunrong, 68, wird in der Zweiten Haftanstalt Harbin festgehalten. Die örtliche Staatssicherheitsabteilung überwachte sie offenbar über ein Jahr lang vor ihrer Verhaftung.

Frau Xu Xiaoying, 38, wurde von der Polizei Daoli zu Hause festgenommen und verhört. Sie wurde in der Zweiten Haftanstalt Harbin verprügelt und zwangsernährt. Ihr Fall wurde aus Mangel an Beweisen von der Staatsanwaltschaft Daoli zweimal an die Polizei zurück gegeben.

Frau Fan Rong, in ihren 50ern, wird ebenfalls in der Zweiten Haftanstalt Harbin festgehalten. Die Polizei sagte, dass sie sie vor der Verhaftung mehrere Monate lang überwacht hätten.

Herr Li Rui, 47, wird in der Haftanstalt Daoli festgehalten.

Frau Jiang Xiaojie, 56, wurde von den Beamten der Polizeiwache Xinhua verhaftet und später in die Zweite Haftanstalt Harbin gebracht.

Herr Gao Guoqing wurde von Beamten der Polizeiwache Sidalin verhaftet und ins Polizeikrankenhaus gebracht. Der Haftbefehl gegen ihn wurde erst am 19. Dezember 2018 ausgestellt.

Schlüsselfiguren bei der Verfolgung der sechs Praktizierenden:

Wang Dianming, Abteilungsleiter der Staatssicherheitsabteilung der Polizei Daoli: +86-13351100359, +86-451-87663277

Yu Lu, stellvertretender Leiter der Staatssicherheitsabteilung: +86-13089998511, +86-15104609681

Zhou Yuxuan, Richter, Gericht Daoli: +86-451-85961105, +86-18503601121

Li Liying, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Daoli: +86-451-84353055

[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.

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