Gehirnwäsche und Überwachung rund um die Uhr im Fraugengefängnis Heilongjiang

In der Abteilung 8 (ehemals 11) im Frauengefängnis Heilongjiang sind Falun-Dafa-Praktizierende eingesperrt, die gesetzwidrig wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Gefängnis verurteilt worden sind. Ein Gruppenführer, ein stellvertretender Gruppenführer, ein Ausbilder und fünf Gefängniswärter wurden der Station zugewiesen. Auf der Station befinden sich elf Gefängniszellen, nummeriert von 9 bis 19. Ein Wärter ist für zwei Zellen zuständig.

Sechs Falun-Dafa-Praktizierende sind in dieser Abteilung untergebracht. Sie waren 2018 von den örtlichen Gerichten verurteilt worden. Man sperrte sie in die Zelle 10, die für eine strenge Gruppenführung berüchtigt ist.

Gehirnwäsche

Die sechs Praktizierenden kamen morgens im Gefängnis an. Um 11:00 Uhr vor dem Mittagessen sperrten die Wärter sie in einen kleinen dunklen Raum und unterzogen sie einer Gehirnwäsche. Sie durften den Raum nicht zum Mittagessen verlassen. Sie erhielten lediglich die Reste der anderen Häftlinge, bei denen es sich um ein Dampfbrötchen und einen Beutel eingelegtes Gemüse handelte. Nach dem Essen wurden sie einer weiteren Gehirnwäsche bis 17:00 Uhr unterzogen. Junge Praktizierenden durften den Raum nicht vor 21:00 Uhr verlassen.

Wärter und bestimmte Häftlinge (Kriminelle, die von den Wärtern ausgewählt wurden, um die Praktizierenden zu beaufsichtigen und „umzuerziehen“) zwangen die Praktizierenden, in dem dunklen Raum zu sitzen und sich täglich Falun Dafa verleumdende Videos anzuschauen.

Die Gruppenleiterin Sun Jing ist eine Ortsansässige, die wegen Drogenhandels ursprünglich zu Tode verurteilt wurde. Später wurde ihre lebenslängliche Haftstrafe zeitlich begrenzt, sodass sie noch 25 Jahre Gefängnis vor sich hat. Jeden Tag geht sie in den abgedunkelten Raum, um Praktizierende dort „umzuerziehen“ und zu erreichen, das sie „Vier Erklärungen“ unterschreiben: eine Erklärung, das Praktizieren von Falun Dafa aufzugeben; eine eidesstattliche Erklärung, nach deren Inhalt Falun Dafa nicht mehr praktiziert wird; eine „Implikation“, die einen anderen Praktizierenden meldet, und eine „Reueerklärung“.

Selbst wenn eine „umerzogene“ Praktizierende die Erklärungen unterschrieben hat, bedeutet das nicht, dass sie in Ruhe gelassen wird. Sie muss dann noch das „Interview“ (eine Fragen-Antwort-Sitzung) bestehen. Wenn eine „umerzogene“ Praktizierende Antworten gibt, die nicht den Anforderungen des Gefängnispersonals entsprechen, gilt das Interview als nicht bestanden. Nach dem Interview findet eine schriftliche Prüfung statt.

Überwachung rund um die Uhr

Die Praktizierenden werden rund um die Uhr überwacht, selbst wenn sie die Toilette benutzen. Sie müssen auf die ihnen zugewiesene Nummer warten. Bei der Aufstellung der Gefangenen sind die Wärter und berufenen Häftlinge besonders wachsam, was die Praktizierenden betrifft. Wenn sich Praktizierende auf der Toilette treffen, dürfen sie nicht miteinander reden und sich nicht einmal ansehen. Wenn es doch passiert, dass sich die Blicke zweier Praktizierender treffen, zwingen die Gefangenen sie sofort, den Kopf zu drehen. Oder sie schränken ihnen das Sehvermögen ein, indem sie ihnen mit den Händen die Augen zuhalten.

Das Gefängnispersonal hat folgende Regel durchgesetzt: zehn Minuten zum Gesichtwaschen, zehn Minuten Geschirrspülen, 13 bis 15 Minuten zum Duschen (einschließlich Anziehen). Später beschwerten sich alle, dass die Duschzeit zu kurz sei. Danach wurde sie auf 25 bis 30 Minuten verlängert.

Einigen Praktizierenden wurde ein Kollaborateur zugewiesen. Die Kollaborateure sind von den Gefängniswärtern auserwählte Häftlinge – in der Regel Betrüger, Diebe, Drogenabhängige und Kriminelle. Eine von ihnen kam von der Hongxingiong Farm. Sie wurde zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie Beschwerden gegen örtliche Beamte eingereicht hatte.

Eine standhafte Praktizierende wird manchmal von mehreren Kollaborateuren überwacht. Wenn das Gefängnis routinemäßig die Leibesvisitation durchführt, wird jede Praktizierende von zwei Kollaborateuren überwacht.

Unter den Praktizierenden in der Zelle 10 in Abteilung Nr. 8 befinden sich: 

– Zheng Shumei, die zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
– Gao Shuying, eine Englischlehrerin aus der Provinz Heilongjiang, gegen die eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verhängt wurde.
– Zhang Chenghua ist über 70 Jahre alt. Sie kommt von der Farm Nr. 8511, Stadt Mishan in der Provinz Heilongjiang. Sie erhielt eine einjährige Haftstrafe, nachdem sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte.

Chinesische Version: 黑龙江省女子监狱八监区见闻


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