Provinz Gansu: Herr Bai Sanyuan nach 10 Jahren wiederholter Inhaftierung und Folter erneut in Haft (Fotos) Teil II

Ein weiteres Mal in einem kritischen Zustand

Am 16. Oktober gingen Herr Bai und die Praktizierenden Zhang Xiaodong, Yang Xuegui und Wang auf das Tor des Gefängnisses zu, um gegen ihre illegale Haft zu protestieren. Die Aufseher legten ihnen Hand- und Fußfesseln an. Aus Protest traten sie in einen Hungerstreik. Am sechsten Tag wurden sie zwangsernährt. Die Anweisung kam von dem Leiter Liu Wei, Leiter Liu Runqing und dem geschäftsführenden Leiter Zhao Guanhu. Xu Yueting und Zhao Ping mixten die Flüssigkeit zusammen, eine Mischung aus hochkonzentriertem Salzwasser und Phenoarbital (starkes Medikament für Epileptiker zur Narkosevorbehandlung, früher auch als Schlafmittel eingesetzt). Guan Xiaoman führte die Zwangsernährungen durch. Währenddessen wiesen die Aufseher die Gefangenen an, die Praktizierenden dabei zusammenzuschlagen.

Herr Bai geriet dadurch erneut in einen kritischen Zustand. Er kam in das Krankenhaus des Zwangsarbeitslagers. Später wurde bestätigt, dass Herr Zhang Xiaodung nur ein paar Stunden vor seiner Aufnahme im Krankenhaus totgeschlagen worden war (siehe: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2005/9/16/64957.html). Die Aufseher brachten den Leichnam in das Krankenhaus, wo der Arzt den Totenschein ausstellte, worin es hieß, dass Herr Zhang an einer Krankheit gestorben sei. Schon zur Routine geworden, mussten die Gefangenen in der Sanitätsabteilung falsche Aussagen machen. Sowohl das Gefängnis als auch das Krankenhaus versuchten, ihre Verbrechen zu verheimlichen. Ein zweites Mal verbreitete sich das Gerücht über Herrn Bais Tod.

Im Krankenhaus nahmen der Aufseher mit dem Familiennamen Bai und die Gefangenen die handgeschriebenen Falun Dafa Vorträge, die Herr Bai bei sich trug, mit. Herr Bai hatte Schwierigkeiten beim Gehen und konnte nicht selbständig die Toilette aufsuchen. Einige Aufseher machten ihm das Leben absichtlich schwer.

Sein Sohn erfuhr von seiner Situation und kam zwei Monate nach seiner Krankenhausaufnahme zu Besuch. Die Krankenhausverwaltung lehnte den Besuch jedoch ab.

Eine Woche vor Ende seiner Haftstrafe lobte Herr Bai Sanyuan Falun Dafa lautstark. Der Aufseher Ma zerrte ihn an seinen Kleidern aus dem Bett, schlug auf ihn ein und packte ihn mit beiden Händen an der Kehle. Dabei erlitt er Abschürfungen an beiden Knien. Daraufhin wurde er erst zwei Tage nach Ablauf seiner Haftzeit entlassen.

Nach drei Jahren Gefängnis war Herr Bai behindert und konnte nicht mehr arbeiten. Bei seiner Entlassung war sein ganzer Körper steif. Überall litt er unter Taubheit und Schmerzen, besonders an seinen Füßen, Beinen, Händen und Armen. Er hatte extreme und andauernde Schmerzen in den Fingern und Unterarmen. Manchmal waren die Schmerzen so schlimm, dass er nicht schlafen konnte. Aufgrund seiner Schmerzen hatte er manchmal Probleme, sich beim Schlafen umzudrehen. Die Ärzte diagnostizierten eine Gallenblasenentzündung, Gallensteine, schwere Anämie und Muskelatrophie.

Nach seiner Entlassung wiederholte Festnahme

Nach seiner Entlassung wurden Herr Bai Sanyuan und seine Familie immer wieder von Beamten der örtlichen Polizeistation und Stadtteilregierung schikaniert. Allein im Jahre 2004 kamen sie sieben Mal. Aus verschiedenem Anlass durchsuchten die Beamten Wang Dingan und Wang Xinchen von der Polizeistation seine Wohnung.

Wang Xinchen; Pu Junwen, Staatssekretär der KPCh im Wohnviertel Pingbao; Yan Yuqing, Beamter der Polizeiabteilung der Stadt Baiyin; und andere Beamte in Zivil verhafteten Herrn Bai im August bei einem Herbstfest in seinem Obstgarten, als er seiner Frau bei der Apfelernte half. Sie stießen ihn zu Boden, fesselten seine Handgelenke hinter dem Rücken und nahmen ihn mit zur Polizeidienststelle Pingbao. Ein Beamter stützte sein ganzes Gewicht absichtlich auf die Handschellen. Die Fesseln schnitten tief in Herrn Bais Handgelenke ein und bewirkten Schwellungen. Nach mehreren Stunden Schikane wurde er freigelassen. Als er nach Hause kam, stellte er fest, dass seine Wohnung durchwühlt worden war.

Am Abend des 25. September 2005, als Herr Bai gerade beim Abendessen war, führte Wang, stellvertretender Direktor der KPCh des Stadtteils, mehrere Personen ohne vorherige Ankündigung in seine Wohnung. Als sie sahen, dass er ein Exemplar des Minghui Wochenblattes hatte, riefen sie Zhang Guowang, einen Angestellten des Justizbüros, an. Mehrere Beamte erschienen und wollten Herrn Bai festnehmen, was jedoch wegen des Widerstands von Herrn Bai und seiner Nachbarn fehlschlug.

Im April 2006 begleitete Yang Fangfang mehrere unbekannte Personen zu Herrn Bais Haus. Niemand machte die Tür auf. Daher dirigierte Yang Fangfang die Leute zum Haus von Herrn Bais Bruder. Danach schikanierten sie auch ihn häufig.

Eines Abends überprüften KPCh-Mitglieder und Beamte der Polizeidienststelle um die Zeit des Chinesischen Neujahrs 2007 herum Herrn Bais Wohnung und innerhalb der nächsten zwei Stunden ein weiteres Mal.

Am 22. April 2008 drangen gegen 17 Uhr Zhang Mingrui, stellvertretender Direktor der Abteilung der Bezirkspolizei Jingyuan; Pan Yianrui, Direktor der nationalen Sicherheitsabteilung; zusammen mit einem halben Dutzend anderer Personen in die Herrn Bais Wohnung ein. Er war nicht zu Hause und so stießen sie seine Frau zu Boden, fesselten ihre Hände und durchsuchten illegal vier Stunden lang ihre Wohnung. Sie nahmen einen Laptop, einen Fernsehreceiver und Falun Dafa-Bücher mit. Am nächsten Morgen durchwühlten die Beamten noch vor Sonnenaufgang ihre Wohnung ein weiteres Mal. Am dritten Morgen umzingelten die Beamten ihren Obstgarten in Nanping und trampelten dabei den Flachs, der im benachbarten Feld wuchs, nieder. So verließ Herr Bai seine Wohnung, um weiteren Schikanen zu entkommen.

Im Juni suchten die Beamten in Nanping eine ganze Nacht lang nach einer Person. Die Dorfbewohner waren sich sicher, dass sie nach Herrn Bai suchten.

Zhang Mingrui, Pan Jianrui und sechs weitere suchten im Juli die Wohnungen von Herrn Bais Bruder und Schwester in der Autonomen Region Ningxia auf und forderten sie auf, Herrn Bai auszuliefern. Im gleichen Monat gingen sie in die Stadt Lanzhou, um in den Büros seines Bruders und dessen Frau seine Auslieferung zu fordern.

Im November 2009 kam Pan Jianrui ein zweites Mal in das Büro seines Schwagers und drohte, ihm die Verkehrspolizeiuniform wegzunehmen, sollte er Herrn Bai nicht ausliefern.

Erneute Festnahme

Ende April 2010 kam Herr Bai nach Hause, um seiner Frau auf dem Bauernhof zu helfen. Zhang Mingrui, Pan Qianrui und sechs Beamte in Zivil umstellten am 16. Mai gegen 19 Uhr sein Haus. Drei Beamte kletterten über die Mauer auf das Dach und öffneten das Tor. Herr Bai versteckte sich in der Scheune. Sie riefen Beamte der Polizei Baiyin, der Gemeindepolizei Pingbao, KPCh-Mitglieder der Gemeinde und einen Arzt hinzu – insgesamt etwa 30 Personen. Kurz nach 22 Uhr schossen sie Tränengas in die Scheune. Herr Bai wurde ohnmächtig und kam in das Bezirksgefängnis Jingyuan.

Wang Gendi, die Frau von Herrn Bai, verlor aufgrund des brutalen Vorgehens einen Frontzahn

Frau Wang Gendi lief auf den Torturm, um zu fliehen. Die Beamten kletterten ebenfalls auf den Turm, zogen sie herunter und fesselten sie mit einer Telefonschnur. Während des Gerangels wurde ihr ein Frontzahn ausgeschlagen.

Zwei Beamte der Bezirkspolizei kamen am 20. Mai noch einmal in Herrn Bais Wohnung und forderten seine Frau auf, Dokumente zu unterschreiben. Sie weigerte sich.

Herr Bai wurde im Gefängnis zweimal auf eine Tigerbank* gefesselt, das erste Mal zwei Tage lang rund um die Uhr und das zweite Mal acht Tage am Stück. Für seine Folter war der zuständige Leiter Zhang Hongzhong verantwortlich. Herr Bai trat in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Er wurde am 19. Tag in das Kreiskrankenhaus Jingyuan gebracht, weil sich seine Lippen lila verfärbten, seine Wangen einfielen und er in den Beinen Zuckungen hatte. Er bekam Infusionen. Zhang Mingrui brachte Freunde von Herrn Bai und die Frau seines Bruders in das Krankenhaus und behielt diese einen ganzen Tag lang dort. Sie hatten die Aufgabe, ihn so weit zu bringen, dass der den Hungerstreik beendet.

Zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt

Um „Beweise” gegen Herrn Bai zu sammeln, verhörten Pan Qianrui und Zhong Lianrong am 26. Mai die Praktizierenden Herr Bai Yujun und Herr Chen Fanghai, die im Lanzhou Gefängnis inhaftiert waren.

Bei der Verhandlung am 18. Juni vor dem Gericht Jingyuan lehnte Herr Bai den vom Gericht bestellten Anwalt ab und sagte, er brauche dessen Verteidigung nicht. Die Staatsanwaltschaft für den Bezirk Jingyuan klagte Herrn Bai am 22. Juni an und setzte eine 10-tägige Berufungszeit an. Das Gericht verhandelte den Fall am 23. Juni in Herrn Bais Abwesenheit. Folgende Personen waren bei der Verhandlung anwesend: Ye Shengwang, oberster Richter; Su Benlu, stellvertretender Richter; Li Chunping, stellvertretender Richter; Du Zhize, Sekretär; Zhao Caixia, der vom Gericht bestellte Anwalt der Zhengping Sozietät; Liang Xizhong, Zeuge und Vorsitzender des Volkskongresses der Gemeinde Pingbai; und Wei Liguo als Zeuge.

Am 28. Juni informierte der Direktor des Krankenhauses das Gericht und die beteiligten Abteilungen in aller Deutlichkeit, dass Herr Bai sich in einem kritischen Zustand befinde. Es war der 35. Tag seines Hungerstreiks. Die linke Körperhälfte von Herrn Bai war taub, sein linkes Bein hatte Muskelatrophie und sein rechtes Bein war ans Bett gekettet.

Bai Sanyuan war so ans Krankenbett gefesselt worden

Am gleichen Tag kamen der Oberste Strafrichter des Mittleren Gerichts der Stadt Baiyin und acht Personen in das Krankenhaus, um den Fall abzuschließen. Bai Sanyuan fragte sie: „Wie können Sie eine Entscheidung treffen, bevor meine Berufung angehört wurde?“ Der Richter entgegnete: „Das Bezirksgericht Jingyuan hat den Fall an uns übergeben. Sie haben nur einen mündlichen Einwand vorgetragen, keinen schriftlichen Einwand. Und so folgen wir auch nicht einem gerichtlichen Verfahren.“

Die Aussage des Richters war eine Lüge. Ein schriftlicher Einwand war abgegeben worden, Herr Bai hatte den Einwand auf seinem Krankenbett geschrieben. Am Ende seines Einwandes schrieb er: „Es ist kein Verbrechen, ein guter Mensch zu sein. Es ist kein Verbrechen, den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht" zu folgen. Es ist kein Verbrechen, einen Glauben zu haben. Falun Dafa leitet Menschen an, ihr Gewissen zu sensibilisieren, barmherzig zu sein und zu einer moralischen Lebensführung zurückzukehren. Ich habe weder das Gesetz noch die Verfassung verletzt. Alles ist legal. Andererseits ist es für jede Organisation, Einrichtung oder Einzelperson ein Verbrechen, mir meine Rechte streitig zu machen oder gar zu rauben.“

Für die zweite Verhandlung bestellte Herrn Bais Familie einen Anwalt. Einen Tag nach seinem Besuch im Krankenhaus wurde der Anwalt zum „Büro 610“ der Stadt Lanzhou beordert. Nachdem er dort den ganzen Morgen festgehalten worden war, ließ der Anwalt den Einspruch von Herrn Bai auf „nicht schuldig“ fallen.

Am 12. Juli 2010 wurde Herr Bai in die 6. Abteilung des Gefängnisses Lanzhou eingewiesen.

Zhang Tingzhen, stellvertretender Direktor der Bezirkspolizei Jingyuan: 86-13909430678 (Mobil)

Zhang Wenlin, stellvertretender Direktor der Bezirkspolizei: 86-15109438699 (Mobil)

Zhang Mingrui, stellvertretender Direktor der Bezirkspolizei Jingyuan: 86-15109438666 (Mobil)

Bezirksgefängnis Jingyuan: 86-943-6721408

Bezirksgefängnis Jingyuan: 86-943-6121417

Anmerkung
Tigerbank: Die Praktizierenden werden gezwungen, auf einer kleinen, ca. 20 cm großen Metallbank zu sitzen. Die Knie werden den Opfern dabei gefesselt und der Betroffene muss sehr lange regungslos in dieser Haltung verharren. Oftmals werden noch kleine harte Objekte unter das Gesäß oder zwischen die Unterschenkel oder Knöchel gelegt, um es schwieriger zu machen, die Schmerzen durchzustehen. Eine Zeichnung finden Sie unter:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2001/11/24/16156.html

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/8/30/119717.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2010/8/13/228278.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv