Provinz Liaoning: Falun Gong-Praktizierende Jiang Yanling zum dritten Mal im Frauengefängnis inhaftiert

Um den 11.September 2010 herum wurde die Falun Gong-Praktizierende Jiang Yanling von der Untersuchungshaftanstalt der Stadt Jinzhou in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning gebracht. Dies war der dritte Versuch der Untersuchungshaftanstalt, sie ins Gefängnis zu bringen. Zweimal hatte die Gefängnisleitung zuvor ihre Aufnahme abgelehnt, weil ihr Gesundheitszustand nicht den Zulassungsvoraussetzungen entsprach.

Bevor sie ins Gefängnis gebracht wurde, hatte man sie illegal zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sie war in der Untersuchungshaftanstalt der Stadt Jinzhou schwerer Folter und Misshandlung ausgesetzt, so dass ihr Körper extrem geschwächt war.

Polizeibeamte vom Büro zum Schutz der Staatssicherheit der Polizeidienststelle des Landkreises Yi verhafteten Frau Jiang illegal am 22. Dezember 2009. Sie brachten sie in die Jinzhou Untersuchungshaftanstalt, in der sie zehn Monate inhaftiert war.

Frau Jiangs Familienangehörigen besuchten sie am 27. Juli 2010. Dabei fiel ihnen auf, dass sie jegliche Empfindungen in ihren Händen und Füßen wegen der Folter verloren hatte.

In den frühen Morgenstunden des 30. August 2010 gingen 7-8 Familienmitglieder wieder in die Haftanstalt, um sie zu besuchen. Der Leiter der Haftanstalt, Cui Xiang, und der Wärter Jin verweigerten ihnen das Besuchsrecht. Ihre Angehörigen sagten, dass sie von sehr weit her hergekommen seien, um ihr Medizin zu bringen. Cui und Jin und antworteten daraufhin: "Sie können sie nicht sehen, weil sie sich in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befindet, da sie einen hohen Blutdruck von über 170-180 mmHg hat. Wir können nicht zulassen, dass sie das Arzneimittel einnimmt, was Sie mitgebracht haben. Sie bekommt Medizin von uns. Wir haben ihr Medikamente gegeben, die ihren Blutdruck senken. Darüber hinaus ist der Zustand ihres Herzens nicht gut. Sie hat etwas in den Lungen, aber wir können sie nicht operieren lassen, weil ihr Blutdruck zu hoch ist. Inzwischen leidet sie auch unter Gebärmutterhalskrebs. Die Ärzte müssen noch eine Untersuchung durchführen, bevor wir sie ins Gefängnis schicken. Wenn wir Sie sie jetzt besuchen lassen, könnte es unsere Entscheidung, sie morgen ins Gefängnis zu bringen, beeinflussen." Die Familienmitglieder forderten daraufhin, sie für eine medizinische Behandlung auf Kaution zu entlassen. Cui sagte sofort, dass sie nicht qualifiziert seien, eine solche Entscheidung zu treffen.

Am Morgen des 6. oder 7. September 2010 suchte die Familie erneut die Jinzhou Untersuchungshaftanstalt auf in dem Versuch, sie zu sehen. Dieses Mal erlaubten ihnen die Beamten der Haftanstalt, sie zu sehen. Während des Besuchs erwähnten die Beamten nicht, sie ins Gefängnis schicken zu wollen. Ihre Familienangehörigen baten nochmals darum, sie für eine medizinische Behandlung auf Kaution zu entlassen. Der diensthabende Beamte sagte, dass sie nicht den Anforderungen entspreche. Auf die Frage, was das für Anforderungen seien, erhielten sie die Antwort: "Sie müsste einen Blutdruck von 200 mmHg oder höher haben oder Symptome eines Schlaganfalls aufweisen." Ihre Familienangehörigen gingen widerwillig nach Hause zurück.

Als die Familie sich am 10. September erneut vorbereitete, sie zu besuchen, erhielten sie die Nachricht von den Beamten aus der Haftanstalt, dass sie schon in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning geschickt worden sei. Ihre Familie weiß nicht, wie sie in das Gefängnis gebracht wurde, warum dieses Mal ihrer Aufnahme stattgegeben wurde und wie ihr derzeitiger Gesundheitszustand ist.

Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/10/14/120607.html
Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://www.minghui.org/mh/articles/2010/9/28/230243.html

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