Schreiben der CIPFG an die deutsche Bundeskanzlerin und den Außenminister


Brief im PDF-Format

27. September 2007

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Außenminister,

wir schreiben Ihnen in unserer Funktion als Präsidenten der CIPFG (Koalition zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong in China)* von Amerika, Asien und Australien und bitten um Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung für den Gerichtsprozess gegen den in München lebenden Falun Gong-Praktizierenden Herrn Gang Chen. Wir waren erschüttert, als wir von seinem Fall* erfuhren. Weltweit wurden aufrichtige Stimmen gegen den von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verübten Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden laut. In München hat sich jedoch gezeigt, dass diese Stimme unerwünscht ist. Herr Gang Chen wurde von der Staatsanwaltschaft München angezeigt und erhielt einen Strafbefehl, weil er eine angemeldete und zugelassene Versammlung vor dem chinesischen Konsulat organisiert hatte. Die Teilnehmer demonstrierten mit Plakaten und einer Nachstellung einer Organraubszene gegen die menschenverachtenden Verbrechen des Organraubs in China. Als Begründung für die Erteilung des Strafbefehls wurde angegeben, dass dies eine „Verletzung der diplomatischen Achtungsrechte“ sei.

Seitdem die Existenz des Organraubes an Falun Gong-Praktizierenden im März 2006 bekannt geworden war, hat die chinesische Regierung keinerlei Stellungnahme bezogen, weder zu dem Untersuchungsbericht über die Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden in China von David Kilgour und David Matas, noch zu den Fragen des Sonderberichterstatters der UNO, Manfred Nowak.
Die in dem Untersuchungsbericht von Kilgour und Matas angeführten Beweise bestätigen, dass die Anschuldigung des Organraubes an Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh tatsächlich berechtigt ist. Während der staatlich angeordneten Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh bleibt die Herkunft von über 41.500 Transplantaten im Zeitraum von 2001 bis 2005 ungeklärt.

Die CIPFG hat nach ihrer Gründung (im April 2006) die Kommunistische Partei Chinas aufgefordert, unabhängigen Ermittlern eine Untersuchung des Organraubs in Gefängnissen, Arbeitslagern, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen in China zu gewähren. Eine derartige Genehmigung ist bis jetzt nicht erteilt worden.

Für uns steht außer Frage, dass man diesen furchtbaren Verbrechen nicht tatenlos zusehen darf. Die Falun Gong-Praktizierenden, die ohne rechtliche Grundlage in China eingesperrt sind, können zu jeder Zeit beliebig ausgeschlachtet und getötet werden. Das ist die schlimmste Verletzung der Menschenwürde und der Menschlichkeit. Wir erinnern uns an das Versprechen„niemals wieder“ nach dem Zweiten Weltkrieg. Allen Menschen auf der Welt wird Schaden zugefügt, wenn dieser Holocaust in China – die zur Zeit größte Tragödie der Menschheit – nicht schnell beendet werden kann.

Wir hoffen, dass die deutsche Regierung und das deutsche Gericht die aufrichtigen Taten zur Beendigung der Verbrechen des Organraubes unterstützen werden.

Hochachtungsvoll

Andrew Bartlett, Senator der Demokraten, Präsident der CIPFG, Sektion Australien
Lai Ching-Te, Abgeordneter in Taiwan, Präsident der CIPFG, Sektion Asien
Clive Ansley, Rechtsanwalt, China Experte, China Country Monitor of Lawyers Rights Watch
Canada, Präsident der CIPFG, Sektion USA-Kanada

* Die CIPFG (Coalition to Investigate the Persecution of Falun Gong in China, Koalition zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong in China) setzt sich aus mehr als 350 bekannten internationalen Persönlichkeiten wie Politikern, Journalisten, Gelehrten, Anwälten, Ärzten, NGOs usw. zusammen. Es gibt vier Delegationen: Australien, Asien, Europa und Nordamerika. Durch die Untersuchung der Anschuldigungen, dass die KPCh (Kommunistische Partei Chinas) lebenden Organe zum Zwecke des Gewinns raube, plant die CIPFG, die Fakten der Verfolgung aufzudecken, sie zu beenden und die Täter vor Gericht zu bringen.

* Anmerkung: Anlässlich des 7. Jahrestages (20. Juli) der Verfolgung von Falun Gong und anlässlich des in China stattfindenden Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden leitete der Falun Gong-Praktizierende Herr Gang Chen am 20. Juli 2006 eine angemeldete und zugelassene öffentliche Versammlung vor dem chinesischen Generalkonsulat in München (Romanstr. 107). Die Falun Gong-Praktizierenden in München hatten damals ein Transparent mit der Aufschrift „Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden“ (Original in Englisch: „China's“ Final Solution“ for Falun Gong: Kill the practitioner and take their Organs for sale“) ausgehängt und mehrere Plakate gezeigt, auf denen Bilder zu sehen sind, die die Verfolgung von Falun-Gong darstellen. Sie hatten auch eine pantomimische Vorführung der Organentnahmen mit einem nachgebildeten Operationstisch und Operationsbesteck simuliert. Die Staatsanwaltschaft München erhebt einen öffentlichen Strafbefehl gegen Herrn Chen wegen „Verletzung der diplomatischen Achtungsrechte“. Herr Gang Chen verlor den Prozess am 29. Januar 2007 bei der öffentlichen Verhandlung im Münchener Amtsgericht. Am 5. Oktober findet die Hauptverhandlung über Chen Gangs Berufung und die Berufung der Staatsanwaltschaft (Zi-Nr.: A-208/II) statt.

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