Todesmeldung: Schlaganfall während Haft führte zu elf Jahren Bettlägerigkeit und anschließendem Tod

Eine Falun-Dafa-Praktizierende [1] aus der Stadt Mudanjiang, Provinz Heilongjiang erleidet während ihrer Haft einen Schlaganfall. Danach bleibt sie bettlägerig – elf Jahre lang. Dann stirbt

Zheng Xuanshu hatte vor zwei Jahrzehnten einen Schlaganfall erlitten. Dadurch war eine Körperhälfte gelähmt und sie hinkte beim Gehen. Ihr war oft schwindelig und sie konnte aufgrund von Reisekrankheit keine Züge oder Flugzeuge mehr benutzen. Durch das Praktizieren von Falun Dafa erlebte Frau Zheng eine vollständige Genesung. Ihr Mann unterstützte sie daraufhin sehr, Falun Dafa weiter zu praktizieren.

Da sie sich nach Beginn der Verfolgung weigerte, ihren Glauben aufzugeben, wurde sie 2008 verhaftet. Während der Haft erlitt sie einen weiteren Schlaganfall und befand sich in einem kritischen Zustand. Obwohl sie nach einer Kraniotomie überlebte, blieb sie für die nächsten elf Jahre gelähmt und bettlägerig. Anfang dieses Jahres, am 16. Januar 2019, starb Frau Zheng im Alter von 69 Jahren.

Zweiter Schlaganfall ausgelöst durch Inhaftierung

Zheng wurde am 20. Juli 2008 verhaftet, als sie zuhause bei einer anderen Praktizierenden namens Zhao, Falun-Dafa-Bücher las. Die Polizei erpresste 5.000 Yuan [1] von Zhaos Tochter, erst dann wurde Zhao freigelassen. Frau Zheng, damals 58, blieb inhaftiert.

Ihre Familie ging jeden Tag zur Polizeiwache Qianjin, um ihre Freilassung zu fordern. Die Polizisten Liu Jun und Liu Zhigang verlangten 10.000 Yuan (ca. 1.300 Euro) im Austausch für die Freilassung. Frau Zhengs Ehemann sagte den beiden Beamten, dass seine Familie nur 7.000 Yuan (ca. 930 Euro) aufbringen könne. Später zahlte er jedem Beamten 3.000 Yuan (ca. 400 Euro). Die Beamten weigerten sich jedoch weiterhin, seine Frau freizulassen.

Einen Monat später, am 24. August 2008 erlitt Zheng dann einen weiteren Schlaganfall und fiel ins Koma. Die Polizei informierte ihren Mann, dass man sie ins Krankenhaus gebracht habe.

Ein Arzt mit Nachnamen Wang informierte Zhengs Mann, dass ihre Überlebenschancen sehr gering seien. Er fragte ihn, ob sie trotzdem wiederbelebt werden sollte, und wies darauf hin, dass sie, selbst wenn sie die Gehirnoperation überlebe, für den Rest ihres Lebens im Wachkoma bleiben könne.

Ihr Mann bestand darauf, sie zu operieren. Er unterschrieb eine Haftungsverzichtserklärung für das Krankenhaus und bezahlte 78.000 Yuan (ca. 10.300 Euro) an Behandlungskosten. Während der Operation wurde er von der Polizei streng überwacht.

Frau Zheng lag nach der Operation weiterhin im Koma. Ihr Mann war so wütend auf die beiden Beamten, die das Geld genommen hatten, sich aber weiterhin weigerten, seine Frau freizulassen, dass er fast einen Streit mit ihnen begonnen hätte.

Die Beamten behaupteten, dass sie bei Zhengs Verhaftung nur Befehle von oben befolgt hätten. Angesichts ihrer körperlichen Verfassung ließen sie den Plan fallen, sie in ein Zwangsarbeitslager zu schicken, und stimmten endlich einer Freilassung zu.

Zheng erlangte später das Bewusstsein wieder, am 6. Oktober 2008 wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen. Sie konnte sich nicht bewegen, nicht essen und nicht reden. Ihr Mann kümmerte sich sehr gut um sie.

Mit zunehmendem Alter verschlechterte sich sein Gesundheitszustand und er musste sich zweier Herzoperationen unterziehen. Schließlich konnte er sich nicht mehr um seine Frau kümmern. Daraufhin wurde Frau Zheng in ein Pflegeheim gebracht, wo sie dann verstarb.


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und verbreitete sich rasant. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit 1999 in China verfolgt.

[2] Das sind umgerechnet ca. 660 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 Euro.

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