Verteidiger erinnert Staatsanwalt: „Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, sind unschuldig“

Am 20. April 2018 stand Frau Jia Xiuchun vor Gericht. Die Verhandlung wurde im Gericht des Bezirks für wirtschaftliche und technologische Entwicklung Dalians abgehalten.

Frau Jia wurde beschuldigt, „eine Sektenorganisation zu benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Anklage nach § 300 des chinesischen Strafgesetzes benutzt das kommunistische Regime in China standardmäßig, um Falun-Gong-Praktizierende anzuklagen und zu verurteilen.

Die Übersetzerin Jia arbeitet bei einer ausländischen Firma in Dalian. Sie und ihr Anwalt widerlegten die Vorwürfe des Staatsanwalts.

Der Vorsitzende Richter Wang Qiang verkündete kein Urteil. Stattdessen kündigte er an, dass das Urteil nach einer Besprechung in seinem Kollegium gefällt werden würde.

Die Verhandlung

Frau Jia stellte klar, dass sie zwischen 2006 und 2007 angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren, und nicht 1998, wie der Staatsanwalt behauptet hatte.

Sie sagte, sie sei nur eine Angestellte in einem ausländischen Unternehmen und habe nicht die Möglichkeit „den Gesetzesvollzug zu untergraben“.

Als der Staatsanwalt behauptete, dass Falun-Gong-Bücher in ihrem Haus gefunden worden seien, wies Frau Jia darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, dies als Beweismittel zur Strafverfolgung zu verwenden. Die Bücher seien ihr persönliches Eigentum, und ihr Besitz verstoße nicht gegen das Strafrecht.

Frau Jia betonte, dass die staatliche Verwaltungsbehörde für Presse und Publikationen das Verbot der Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe. Daher seien die Bücher legal und könnten nicht als Beweis für ein Verbrechen verwendet werden.

Der Staatsanwalt wollte ihr eine Schuld unterstellen, indem er ihre Zwangsarbeitslager-Akte zitierte. Frau Jia wies darauf hin, dass die Entsendung zur Zwangsarbeit im Jahr 2012 rechtswidrig gewesen sei und daher nicht gegen sie verwendet werden könne.

Schlußerklärung nach erster Verhandlungsrunde

Am Ende der ersten Verhandlungsrunde betonte der Verteidiger: „Ich möchte den Staatsanwalt daran erinnern, dass Juristen auf der Grundlage des Gesetzes handeln sollten und zu einer logischen Schlussfolgerung auf der Grundlage des Gesetzes kommen müssen. Fakten sind Fakten. Menschen, die keine Verbrechen begangen haben, sind unschuldig.“

In ihrer Schlusserklärung betonte Frau Jia: „Ich hoffe, dass jeder der Anwesenden eine Gelegenheit bekommt, das Buch Zhuan Falun zu lesen. Dieses Buch lehrt die Menschen, gut zu sein und sich an hohe moralische Standards zu halten. Ich hoffe, dass Sie alle eine richtige Entscheidung aus der Sicht der Gerechtigkeit und Ihres eigenen Gewissens treffen können.“

Chinesische Version

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