Provinz Guangdong: Chinesische Zollabfertigung verhaftet Frau bei Einreise, weil sie in Hongkong das Buch „Zhuan Falun“ gekauft hat

Gong Fang wurde am Abend des 1. März 2017 an der Zollabfertigung im Stadtbezirk Luohu von Shenzhen, China aufgehalten, als sie aus Hongkong kam. Der Grund: Sie hatte fünf Ausgaben des Buches Zhuan Falun (Li Hongzhi) bei sich. Das Buch wird in Hongkong öffentlich aufgelegt und verkauft.

Zuerst hielt man sie im Kontrollbüro der Grenzverteidigung fest. Am nächsten Tag brachte man sie zur Polizeiwache von Luohu. Gegenwärtig befindet sie sich im Untersuchungsgefängnis in Luohu.

Ihre Familienangehörigen und ihr Anwalt kontaktierten mehrmals die Strafverfolgungsbehörde, um Informationen zu ihrer Situation erhalten. Man erklärte ihnen, dass Gongs Verhaftung noch nicht bestätigt sei. In Wahrheit hatte die Staatsanwaltschaft ihre Verhaftung zwei Wochen nach ihrer Festnahme genehmigt. Ihr Anwalt erhielt eine entsprechende Nachricht am 39. Tag nach ihrer Verhaftung.

Zusätzlich wurden ihre Angehörigen und ihr Anwalt schikaniert und überwacht. Die Beamten des Strafvollzugsbehörde führten sie häufig an der Nase herum.

Ihr Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Staatssicherheit ist dabei zu untersuchen, ob Gong in Hongkong Kontakt mit anderen Falun-Gong-Praktizierenden hatte.

Die erste Verhaftung

2015 war Gong, die aus Guangzhou, der Hauptstadt der Provinz Guandong,
stammt, schon einmal wegen des Praktizierens von Falun Gong zu drei Jahren
Gefängnis verurteilt worden. Nach einem Jahr und acht Monaten war sie erst
letzten Mai aus der Haft nach Hause zurückgekehrt. Nun wurde sie erneut
verhaftet und ist seit über zwei Monaten eingesperrt. Ihre Familie ist sehr
besorgt.

Früherer Bericht:

Three Shenzhen Women Unlawfully Detained and Denied Family

Visits

http://en.minghui.org/html/articles/2014/11/24/147

Englische Version:

http://www.minghui.org/mh/articles/2017/5/14/在香港买五本《》被深圳海关劫持-348031.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2017/5/14/在香港五本《》被深圳海关劫持-348031.html

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