Halten sich die Richter in China mit harten Verurteilungen zurück?

Die Artikel auf der chinesischen Minghui-Website lassen Anzeichen dafür erkennen, dass zunehmend mehr Rechtsfachleute in China ihre Einstellung Falun Gong gegenüber geändert haben. Sie folgen nicht mehr streng den Befehlen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Bezug auf die Verfolgung der Falun Gong-Praktizierenden.

Nachfolgend sind mehrere Beispiele aufgeführt.

Fall für eine neue Verhandlung wieder eröffnet

Tianjin: Die Falun Gong-Praktizierenden Zhou Xiangyang und Li Shanshan wurden vor Gericht gestellt und im Volksgericht des Bezirks Dongli verurteilt. Ihre Anwälte und Familien erstatteten gegen den Richter Anzeige, weil er in der Verhandlung gegen rechtliche Verfahrensweisen verstoßen hatte. Das Gericht beschloss danach eine neue Verhandlung.

So etwas wäre in der Vergangenheit normalerweise nicht möglich gewesen. Laut Analytikern könnte es zwei Gründe für diese neue Verhandlung geben: 1) Der Richter hat Angst, wegen seines Verstoßes gegen rechtliche Regularien zur Verantwortung gezogen zu werden. 2) Diejenigen, die an der ersten Verhandlung beteiligt waren, versuchen nun zu zeigen, dass sie dem Rechtsstaatsprinzip folgen. Sie versuchen, für den vorhergehenden Rechtsverstoß nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können, sobald die Verfolgung von Falun Gong endet und die Täter vor Gericht gebracht werden.

Staatsanwaltschaft gibt eingereichten Fall zurück

Autonome Region Ningxia: Die Falun Gong-Praktizierenden Gao Jianping, Wei Ningju und Wu Jinlan waren am 10. November 2015 von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Litong in der Stadt Wuzhong festgenommen worden. Der Grund für ihre Festnahme war, dass sie gegen Jiang Zemin Strafanzeige eingereicht hatten. Jiang, der ehemalige Chef der KPCh, hatte 1999 die brutale Verfolgung von Falun Gong angeordnet. Der Fall wurde zur Staatsanwaltschaft geschickt, doch ging er zwei Mal an die Staatssicherheitsabteilung zurück.

Staatsanwalt: „Ich hoffe, der Fall wird nachsichtig behandelt“

Provinz Hebei: Im Fall des Falun Gong-Praktizierenden Zhang Jinsheng kam es im Gericht Hengshui des Landkreises Gucheng zu einer zweiten Verhandlung. Die Anklage lautete wie üblich nach Paragraph 300 des chinesischen StGB: „Verwendung einer Kultorganisation, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren.“ Der Verteidiger focht die Anklage an und wies darauf hin, dass Herr Zhang von der Polizei gefoltert worden war.

Der Staatsanwalt holte die CD über Falun Gong, die Herr Zhang verteilt hatte, als „Beweis“ hervor. Herr Zhang verlangte, sie im Gericht abzuspielen, der Richter stimmte zu. Der Staatsanwalt wollte das nicht zulassen, musste jedoch dem Befehl des Richters folgen. Die CD beinhaltete u. a. Informationen wie „Bringt Jiang vor Gericht“, „Weltweite Verhandlung gegen Jiang Zemin“, ein Brief an Qu Hongjun und einen Artikel mit dem Titel „Die Parteikultur auflösen“.

Zhangs Anwalt argumentierte, dass der Inhalt der CD beweise, dass Herr Zhang nicht schuldig sei, irgendwelche kriminellen Aktivitäten begangen zu haben. Er zeige nur die Barmherzigkeit der Falun Gong-Praktizierenden für das chinesische Volk.

Als der Richter den Staatsanwalt fragte, ob er noch etwas hinzuzufügen habe, erwiderte der Staatsanwalt: „Ich habe nichts hinzuzufügen. Ich hoffe, der Fall wird nachsichtig behandelt!“

Richter hält Urteil nicht aufrecht

Provinz Jiangsu: Die Anhörung der Falun Gong-Praktizierenden Cai Suping fand am 25. März 2016 das dritte Mal im Gericht des Industrieparks von Suzhou statt. Ihr Anwalt argumentierte, dass sie unschuldig sei. Der Richter verkündete schließlich das Urteil: 8 Monate Gefängnis. Am 7. April benachrichtigte er Frau Cais Mann, er solle sie nach Hause holen.

Gericht weigert sich, gegen Praktizierenden zu verhandeln

Provinz Shanxi: Eine Praktizierende wurde vor Kurzem freigelassen, nachdem Beamte des lokalen Gerichts sich geweigert hatten, ihr den Prozess zu machen.

Frau Li Meiling ist Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Houma. Sie wurde am 25. September 2015 festgenommen, während sie Informationsmaterialien über die Verfolgung verteilte. Die lokale Staatsanwaltschaft gab am 30. Oktober einen offiziellen Haftbefehl heraus und leitete ihren Fall an das lokale Gericht weiter.

Das Gericht lehnte jedoch eine Anklage gegen Frau Li ab. Auch das örtliche Justizamt war nicht interessiert, sich daran zu beteiligen.

Die Polizei hatte keine andere Wahl, als Frau Li eine rückwirkende sechs Monate lange Haft zu bescheinigen, und ließ sie am 25. März 2016 frei.

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