IGFM- Resolution gegen die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in der VR China und die damit verbundenen Organentnahmen in Form des Organraubes

Appell an den Deutschen Bundestag

Die Mitglieder der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) – deutsche Sektion – e.V. haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 6. April 2014 folgende Resolution beschlossen:

Resolution gegen die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in der VR China und die damit verbundenen Organentnahmen in Form des Organraubes.

Angesichts der Tatsache, dass
• in China tausende Falun Gong-Praktizierende für lange Zeit inhaftiert werden und viele von ihnen in Haft zu Tode kommen,
• Gefangene als menschliche Ersatzteillieferanten missbraucht und ihre Organe verkauft werden,
• Organentnahmen zu experimentellen Zwecken und als Foltermethode durchgeführt werden,
• Organentnahmen grundsätzlich erzwungen sind und in den meisten Fällen tödlich verlaufen,
• Uighuren, Tibeter, Christen und andere Häftlinge aus Arbeitslagern ebenfalls Opfer von erzwungenen Organentnahmen sein könnten,
• Gefangene bis zu 16 Stunden arbeiten müssen und der Willkür der Aufseher ausgesetzt sind, dass sie gefoltert und vergewaltigt werden, getötete Gefangene in Krematorien verbrannt werden um Beweise zu vernichten,
appelliert die IGFM an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, eine Resolution zu beschließen, in der gefordert wird, durch die Freilassung aller Verfolgungsopfer der Verfolgung und Ermordung Unschuldiger ein sofortiges Ende zu setzen.

Wir bitten zudem darum, eine Gesetzgebung in die Wege zu leiten, die illegale Organentnahme sowie die Vorteilnahme hieraus in Deutschland unter Strafe stellt.

Die Verabschiedung der vorgenannten Resolution und Gesetzgebung wird durch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.12.2013 zu Organentnahmen in China unterstützt IGFM

Bonn, den 6.April 2014

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