Todesmeldung eines 48-Jährigen aus Liaoning nach fast zehn Jahren im Gefängnis

Anfang August 2020 traten bei Herrn Zhang Chongyue Atemprobleme auf. Als er am 7. August 2020 zu Hause verstarb, waren Kopf, Ohren und Lippen des 48-Jährigen blau angelaufen. Seine linke Hand war extrem blass und kalt.

Herr Zhang starb drei Jahre nach seiner Freilassung. Er hatte neuneinhalb Jahre im Gefängnis verbringen müssen, weil er seinen Glauben an Falun Dafa nicht aufgeben wollte.

Er wohnte im Kreis Suizhong in der Stadt Huludao, die in der Provinz Lioaning liegt. Die meiste Zeit in der Haft wurde er gefoltert. Familienbesuche waren verboten. Zhangs Familie vermutet aufgrund seines anormalen Verhaltens nach der Freilassung, dass man ihm im Gefängnis giftige Drogen verabreicht hat.

Der Praktizierende hinterlässt seine 83-jährige Mutter, seine Frau und zwei Töchter im Alter von 15 und 19 Jahren.

Zu Gefängnis verurteilt

Im Juni 2000 wurde Herr Zhang zum ersten Mal festgenommen. 15 Tage lang war er inhaftiert. Die Polizei beschuldigte ihn, „die soziale Ordnung zu stören“ – ein üblicher Vorwand, um Falun-Dafa-Praktizierende zu verfolgen.

In den früheren Morgenstunden des 25. Februar 2008 wurde Zhang erneut verhaftet. Als er noch schlief, brachen Polizisten in seine Wohnung ein. Sie durchsuchten die Räume und beschlagnahmten viele persönliche Gegenstände, die mit Falun Dafa in Verbindung standen.

Herrn Zhangs Verhaftung war Teil einer umfassenden polizeilichen Kampagne, die vom Ministerium für Staatssicherheit und der Staatssicherheitsabteilung angeordnet worden war. Insgesamt 86 Praktizierende wurden am selben Tag in Liaoning verhaftet, elf kamen aus Suizhong.

Kurz darauf brachte man ihn in Strafhaft. Die Bezirksstaatsanwaltschaft Suizhong genehmigte seine Festnahme nachträglich am 18. März. Am 10. April wurde gegen ihn Anklage erhoben. Das Bezirksgericht Suizhong verurteilte den Praktizierenden am 14. Mai insgeheim zu zehn Jahren Haft. Er wurde beschuldigt, unter „Verwendung einer Sekte, den Gesetzesvollzug unterminiert zu haben“ – eine Standardanklage, um Falun-Dafa-Praktizierende zu inhaftieren.

Im Urteil wurde ausgeführt, dass Herr Zhang eine schwere Strafe auferlegt wurde, weil in seiner Wohnung viele Informationsmaterialien über Falun Dafa gefunden worden waren. Er hatte um das chinesische Neujahrsfest 2007 eine große Lieferung Satellitenschüsseln erhalten. Eine davon war bei einem Anwohner installiert worden, damit er Medienprogramme aus dem Ausland empfangen konnte.

Im Gefängnis misshandelt

Zwischen 2008 und 2012 war Herr Zhang im Gefängnis Panjin inhaftiert. Während dieser Zeit bekam er hohen Blutdruck. Man fesselte ihn auf ein Bett und verabreichte ihm unbekannte Drogen.

Als Zhangs Frau ihn am 12. Juni 2010 besuchen durfte, war der Praktizierende abgemagert und extrem schwach. Er konnte kaum gehen und sprechen. Ständig war ihm schwindelig. Zhang hatte keinen Appetit und konnte nicht genug Nahrung zu sich nehmen. Aus Sorge um seine Gesundheit beantragte Zhangs Frau Haftverschonung, um ihn medizinisch behandeln zu lassen. Dies lehnte die Behörde jedoch ab mit der Begründung, dass Zhang seinen Glauben an Falun Dafa nicht aufgegeben habe.

Am 29. Juli 2011 kam Zhangs Familie ins Gefängnis und wollte ihn besuchen. Sie wurden nicht eingelassen. Die Gefängnisleitung behauptete, dass die Angehörigen keine Beweise vorgelegt hätten, aus denen hervorgehe, dass sie selbst kein Falun Dafa praktizierten.

2012 wurde Herr Zhang ins Gefängnis Nr. 1 Shenyang verlegt. Dort wurde er in einer dunklen Einzelzelle eingesperrt. Er musste den ganzen Tag auf einem kleinen Hocker sitzen. Sein Bluthochdruck hielt an. Zudem bekam er Herzprobleme. Infolge der langen Isolation traten Sprach- und Gedächtnisverlust auf.

Ein anderer Praktizierender, der etwa zur gleichen Zeit im Gefängnis inhaftiert war, berichtete, dass Herr Zhang oft unter Atemnot gelitten und das Gefühl gehabt habe zu ersticken. Die Symptome waren denen ähnlich, die vor seinem Tod auftraten.

Das Gefängnis Nr. 1 in Shenyang hat den Besuchsantrag von Herrn Zhangs Familie nie bewilligt. Ein Wärter sagte zu den Angehörigen: „Wir lassen Sie einfach nicht zu ihm, ob er Falun Gong aufgibt oder nicht.“

Nur ein einziges Mal erlaubte man Zhangs Frau, ihn zu besuchen. Damals wollte die Gefängnisleitung, dass sie ihn überredet, Falun Dafa aufzugeben. Seine Frau weigerte sich.

Ungewöhnlicher Zustand nach Freilassung

Herr Zhang wurde am 24. August 2017, sechs Monate vor Ablauf seiner Haftstrafe, freigelassen. Er war psychisch sehr labil und verlor oft schon bei Belanglosigkeiten die Beherrschung. Es schien, als folgte er einem strengen Zeitplan. Wenn er die Dinge nicht so wie geplant verrichten konnte, war er verwirrt.

Da er sich nicht beherrschen konnte, schlug er manchmal seine Töchter. Diese waren irritiert über die Veränderungen. Früher hatten sie eine enge Beziehung zu ihm. Wie konnte ihr Vater, der früher so freundlich und friedvoll war, sich so verändern?

Während Herrn Zhangs zehnjähriger Haft hatte seine Frau Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen. Als er freikam, war seine Familie hochverschuldet. Aus diesem Grund suchte Herr Zhang nach seiner Freilassung eine Anstellung in einer südlich gelegenen größeren Stadt. Da er aber immer noch sehr schwach war, konnte er keine anstrengende Arbeit verrichten. Im September 2019 kehrte er nach Hause zurück.

Ab Mitte Juli 2020 bemerkte Herr Zhang, dass seine Zunge steif war. Anfang August verlor er seine Beherrschung und stritt mit seinem Nachbarn – ein für ihn völlig untypisches Verhalten. Kurz darauf litt er an Atemnot; zwei Tage später verstarb Herr Zhang.

Chinesische Version

Quelle Minghui

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