Provinz Heilongjiang: Die Familie eines zu Tode gefolterten Falun Gong Praktizierenden wurde vom Daqing Stadtgefängnis belästigt und bedroht (Telefonnummern)

Am 8. März 2003 wurde der zu Unrecht inhaftierte Praktizierende, Yu Yongquan im Daqing Stadtgefängnis fast zu Tode gefoltert und dann in das Gefängniskrankenhaus gebracht. Als seine Familie über diesen Vorfall informiert worden war, eilten sie ins Krankenhaus. Herr Yu war bereits bewusstlos und lag im Sterben. Seine aufgelöste Frau hielt seinen Kopf und fühlte, dass sein Schädel verletzt war. Mit üblen Tricks schaffte die Polizei es, dass seine Frau ein Dokument unterschrieb, welches sie bereist vorbereitet hatten.

Nach dem Tod von Herrn Yu Yongquan fragte das Daqing Stadtgefängnis, ob die Familie noch irgendwelche Fragen hätte. Als die Familie darauf hin eine Autopsie veranlassen wollte, bedrohte die Zuständigen, sie würden der Familie sämtliche medizinische Kosten auferlegen, wenn ein Gerichtsmediziner eingeschaltet wird. Der Betrag belief sich auf 2.000 Yuan, ca. das Einkommen von vier Monaten eines Stadtarbeiters in China, obwohl er nur einen Tag lang im Krankenhaus gewesen war.

Nachdem Yu am 11 Mai entführt worden war, wurde seine Frau gezwungen ihre Arbeitseinheit zu verlassen. Sie verlor ihr Einkommen, womit sie ihre Familie unterstützte. Um jedoch Gerechtigkeit für ihren Mann einzuklagen, der unter mysteriösen Gründen gestorben war, war seine Frau gewillt alles zu opfern, was sie besaß. Sie unternahm die größten Anstrengungen um die Aufklärung der Todesursache zu veranlassen. Schließlich willigte die Gefängnisleitung ein, einen Medizinischen Gutachter kommen zu lassen, jedoch wollte sie diesen Gutachter selbst auswählen. Yus Familie jedoch lehnte das Angebot ab und fand schließlich selbst einen und bezahlte diesem 1.000 Yuan. Anfangs war die Leitung einverstanden, dass der Gutachter am 11. März um 13.30 kommen konnte. Als jedoch die Familie mit dem Gutachter zur vereinbarten Zeit traf, erlaubten die Gefängnisbeamten die Autopsie nicht. Sie gaben dem Gutachter lediglich eine Röntgenaufnahme, welche sie schon vorher gemacht hatten. Dann wurde Yu`s Leichnam ohne Autopsie eingeäschert.

Vor der Einäscherung kam Yu`s Sohn in die Stadt zurück. Er ging in einer anderen Stadt zur Schule. Die Polizei informierte die Angestellten des Beerdigungsinstituts, ihn daran zu hindern, seinen Vater zu sehen. Trotzdem folgte das Institut der Anordnung nicht. Als der Junge seinem Vater die letzte Ehre erwies, bestand die Polizei des Daqing Stadtgefängnisses darauf, die ganze Zeit anwesend zu sein. Ein Polizist vergoss Tränen, als er sah, wie Yu`s Sohn vor seinem Vater auf dem Boden kniete und Geld verbrannte.

Während der Beerdigung stellte das Stadtgefängnis einige Forderungen. Es wurde den Verwandten verboten, Fotos zu machen, Dafa Praktizierende durften nicht anwesend sein und darüber hinaus schickte die lokale Polizeiwache, das Gefängnis und die Polizeiabteilung eine große Anzahl von Polizeibeamten aus, um das Begräbnis die ganze Zeit über zu überwachen.

Derzeit hat die Polizei des Daqing Stadtgefängnisses mit ihren kriminellen Taten, Falun Gong Praktizierende zu verfolgen nicht aufgehört. Ganz im Gegenteil starteten sie eine neue Verfolgungswelle. Es wird gesagt, das Gefängnis würde Praktizierende gewaltsam der Gehirnwäsche unterziehen. Wenn die Praktizierenden Mit Falun Gong nicht aufhören, wird ihnen für lange Zeit der Schlaf entzogen.

Da die Gefängnisleitung sämtliche Informationen blockiert, ist die derzeitige Situation im Gefängnis unklar. Nachdem die Familien von Falun Gong Praktizierenden von Yu`s Tod erfuhren, gingen sie zum Gefängnis, um ihren Angehörigen einen Besuch abzustatten. Allen wurde das Recht verwehrt, ihre Familienangehörigen zu sehen. Sie haben Angst, ihre Übeltaten würden ans Licht kommen und sie haben noch mehr Angst davor, dass die Dafa Praktizierenden im Gefängnis von Yu Yongquan erfahren.

Telefonnummern:
Daqing Stadtgefängnisleitung: 86-459-5059910
Stellvertretung: 86-459-5059122, 86-459-5050916, 86-459-5050616

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2003/3/23/46988.html

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