Todesmeldung! Yang Cheng wurde durch die Polizei zu Tode geschlagen (Maoming, Provinz Guangdong)

Yang Cheng, ein Falun Gong Praktizierender aus Maoming, Provinz Guangdong, wurde im April 2001 von dem Polizist Liang Zheng in der Meihua Polizeiwache zu Tode geschlagen.

Die Meihua Polizeiwache forderte Falun Gong Praktizierende auf zu kommen und Fragen zu beantworten. Von jedem Praktizierenden wurden 30 Yuan erpresst.

Im November 2001 durchsuchte die Polizei unter der Leitung von Wu Yehui, Leiter der Zhensheng Polizeiwache in Maoming, bei 20 Praktizierenden die Wohnungen und plünderten deren Eigentum. Auch Gegenstände im Wert von nur 5 Yuan (ca. 0,50 €) wurden ausnahmslos mitgenommen.

Das Justizamt der Provinz Guangdong schickte die Polizei des Sanshui Arbeitslagers zu dem Masanjia Arbeitslager in Shenyang, Provinz Liaoning, damit sie deren Erfahrungen für die Umerziehung von Falun Gong Praktizierenden lernen konnten. Nach dem „Studium“ verwendete die Polizei in Guangdong für die Verfolgung äußerst grausame Mittel. Ein Praktizierender wurde z.B. gleichzeitig mit 8-10 Elektroschockern gequält. Auch wurden Kriminelle angewiesen, Praktizierende zu schlagen.

Ein Praktizierender namens Li Ming wurde am Abend des 02.März 2001, als er Materialien über die Verfolgung von Falun Gong verteilte, von der Polizei abgeführt. Er wurde von Schurken, die von der Polizei beauftragt waren durch ihre Prügel schwer verletzt. Näheres über seine momentane Situation ist zur Zeit unbekannt.

Die „Schule zur gesetzlichen Weiterbildung“ (in Wirklichkeit für Gehirnwäschekurse) in Maoming beschlagnahmte das Geld, das die Angehörigen den Praktizierenden für den Kauf
von Hygieneartikeln gegeben haben.

Telefonnummern in Maoming (0086-668-):

Büro 610 in Maoming: 2951539
Meihua Polizeiwache: 2760051
Zhengsheng Polizeiwache: 2380323
Schule zur gesetzlichen Weiterbildung: 2911013

Sanshui Arbeitslager in Guangdong: 0086-757-7318294

Chinesische Version unter:
http://www.minghui.ca/mh/articles/2003/4/8/47922.html
Original vom 08.04.03
Übersetzt vom 09.04.03

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