Pressemitteilung von Human Rights Watch Hongkong: Eine Einschätzung des Artikel 23

Human Rights Monitor hat die Gesetzesvorlage des Nationalen Sicherheitsgesetzes sorgfältig geprüft

(…)

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Gesetz nicht benötigt wird um irgendeine kriminelle Organisation oder Aktivität zu stoppen, weil für diese Möglichkeit reichlich in dem bestehenden Gesetz gesorgt ist, und dass einige seiner Paragraphen immer noch vor Missbrauch in der Zukunft nicht geschützt sind, dass diejenigen verfolgt werden, welche bei den Festlandchinesischen Behörden unbeliebt sind, die jedoch nur ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Hongkong ausüben.

Die vorgeschlagene Handhabe, um Organisationen zu verbieten, welche in Festlandchina aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten sind, bleibt offen für Missbrauch, außer wenn es klar eingeschränkt wird, dass „Festland Organisationen“ sich nur auf Organisationen bezieht, die sich örtlich in Festlandchina befinden. Gegenwärtig kann das Gesetz dahingehend interpretiert werden, dass Organisationen gemeint sind, welche sich ursprünglich in Festlandchina gebildet hatten, sich aber gegenwärtig nicht dort befinden, wie Koumintang oder Falun Gong. Diese Änderung würde insbesondere Falun Gong Praktizierenden Sicherheit geben, in Anbetracht der Beteuerungen der Regierung, dass die Gesetzgebung nicht auf Falun Gong gezielt ist.

Die Erlaubnis, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl nach aufwieglerischen Veröffentlichungen jegliche Person zu durchsuchen, ist eine extreme Maßnahme, welche die Tür weit für Missbrauch öffnet. Die Tatsache, dass der Polizeioffizier, welcher den Durchsuchungsbefehl erlassen kann, den Rang eines Polizeipräsidenten haben muss, und den dringenden Verdacht haben muss, dass der Beweiß ohne die Durchsuchung zerstört werden würde, ist keine wirkliche Sicherheit dagegen. Es ist schwer einzusehen, dass die legitimen Interessen des Staates nur mit so einschneidenden Maßregeln bewahrt werden können. Das sollte aus dem Gesetz entfernt werden.

Die sehr komplexen Paragraphen welche sich auf die Veröffentlichung von öffentlichen Informationen beziehen, werden den Druck auf Zeitungsredakteure und andere Empfänger von Informationen, welche womöglich auf inoffiziellem Wege erhalten wurden, und einen Bezug zur nationalen Sicherheit haben, erhöhen. Wir sind der Meinung, dass diese Zusätze unnötig sind und nur einen zensierenden Effekt auf die Berichterstattung haben. (..)

Wir wiederholen unsere vorher erwähnte Besorgnis, dass die Handhabe, Organisationen zu verbieten, welche in Festland China aus Gründen der Nationalen Sicherheit verbotenen Organisationen untergeordnet sind, nicht im Aufgabenbereich des Artikel 23 liegen kann. Wir glauben nicht, dass es einen separaten Verbotsmechanismus dieser Art benötigt. Wenn die Regierung darauf besteht, sind wir der Meinung, dass das Verbot durch ein Gericht auf Antrag des Innenministers eingeleitet werden sollte, anstatt direkt durch den Innenminister. Dies würde die Sicherheit gegen ein Verbot aufgrund von politischem Druck gewährleisten, da die Beweise auch der objektiven Prüfung durch das Gericht standhalten müssten. Die Alternative, die von der Regierung vorgeschlagen wurde- erst ein Verbot, dann die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen- könnte einer verbotenen Organisation, die das Verbot erfolgreich angefochten hat, irreparablen Schaden zufügen.

Wir hoffen, dass die Regierung diese weiteren Änderungen vornimmt. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Regierung argumentiert hat, dass der Gesetzgebungsvorschlag in seiner jetzigen Form liberaler sei, als Gesetze in anderen Ländern. Es sollte jedoch in Betracht gezogen werden, dass die einzigartige Position Hongkongs unter dem Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ bedeutet, dass es hier besonderer Vorkehrungen bedarf, wenn die Internationale Gemeinschaft davon überzeugt werden soll, dass das Gesetz nichts Schlechteres bedeutet, als was der Regierungssprecher behauptet.

Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200303/10988.html

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