Todesmeldung! Falun Gong-Praktizierender Lanhu aus Jiujiang, Provinz Jiangxi wurde im Gefängnis in Nanchang zu Tode gefoltert

(Minghui Net) Das Falun Dafa Informationszentrum berichtete am 26.02.: Falun Gong-Praktizierender Lanhu aus Jiujiang verstarb am 09.02.2003 nach 68tägiger Inhaftierung im Gefängnis in Nanchang, Provinz Jiangxi.

Der 30jährige Lanhu (…) war ein Beamter im Bezirk Lushan. 1994 fing er an Falun Gong zu praktizieren. Nach dem Verbot von Falun Gong, Ende 1999 ging er zum Petitionsbüro nach Peking. Er wurde festgenommen und von der Polizei nach Jiujiang zurückgebracht, wo sie ihn schließlich in ein Untersuchungsgefängnis steckten. Im März 2000 wurde er zu 3 Jahren Arbeitslager verurteilt, wo er grausamer Folter ausgesetzt war. Im April 2001 wurde Lanhu frühzeitig entlassen. Im September 2001 schrieb er an die Kommission für Politik und Rechtswesen sowie an das Arbeitslager und teilte ihnen mit, dass er am Praktizieren von Falun Gong standhaft festhalten werde. Danach verließ er sein Zuhause, um möglichen Gefahren durch die Polizei zu entkommen. In der Tat wurde sofort nach ihm im Internet gefahndet.

Der Nachrichtenquelle zufolge wurde Lanhu am 02.10.2001 bei der Verteilung von Falun Gong-Flugblättern in Zhangjiajie der Provinz Hunan festgenommen und für 100 Tage eingesperrt. Während dieser Zeit ist er dreimal in den Hungerstreik getreten. Im Januar 2002 wurde er ins Polizeiamt des Bezirks Lushan zum Verhör gebracht, wo er fünf Tage und Nächte lang ununterbrochen gefesselt war. Im Untersuchungsgefängnis Jiujiang wurde Lanhu ca. ein Jahr eingesperrt. Das Gerichtshof des Bezirks Lushan hat ihn zu 11 Jahren Freiheitsstrafe ohne Rechtsverfahren verurteilt. Am 03.12.2002 wurde er ins Gefängnis in Nanchang der Provinz Jiangxi gebracht. Nach 68 Tagen Haft erhielt seine Familie die Nachricht über seinen Tod.

Im Bericht der Gerichtsmediziner der Staatsanwaltschaft des Bezirks Changling der Provinz Jiangxi ist zu lesen, dass Luhu am 06.02. in einen Hungerstreik trat und bereits am 09.02. verstarb. Des weiteren wurde festgestellt, „dass der Hungerstreik zum Versagen der Kreislauf- und Atmungsfunktion geführt hat“. Die Familie von Lanhu jedoch stellte seinen Tod durch einen nur viertägigen Hungerstreik in Frage. Die Staatsanwaltschaft war nicht bereit, auf die Fragen der Familie einzugehen. Einer der Verantwortlichen suchte eine Ausrede und antwortete: „Fragen Sie mal das Gefängnis. Der Bericht ist dem Gefängnis gegeben worden.“

Das Gefängnis behauptete, dass Lanhu einen Brief geschrieben hätte, in dem stand, „Er will den Obersten anklagen“. Als seine Mutter den Brief zur Ansicht verlangte, wurde sie verweigert.

In der Provinz Jiangxi wurden bereits mindestens 11 Falun Gong-Praktizierende zu Tode gefoltert. Dazu gehört ebenfalls der Abteilungsleiter des Obersten Volksgerichtshofs der Provinz Jiangxi, Herr Hu Qingyun. Er unterlag am 22.03.2001 den Misshandlungen im Gefängnis Jiangxi.

Einem Bericht entsprechend litt Hu Qingyun früher an akuter Leukämie. Die Experten vieler Krankenhäuser hielten seine Krankheit für unheilbar. Dann fing Hu Qingyun an Falun Gong zu praktizieren. Nach zwei Monaten ging es ihm viel besser und mit der Zeit verbesserte sich sein Zustand bis er völlig wieder gesund war. Seine Geschichte ist unter den Falun Gong-Praktizierenden weit verbreitet.

Nach der Unterdrückung von Falun Gong schrieb Hu Qingyun mehrmals Briefe an die Staatsführer und erzählte ihnen die Geschichte seiner Gesundung durch das Praktizieren von Falun Gong. Wegen seiner Briefe wurde er von den Chinesischen Behörden zweimal verhaftet, einmal im Juli und Oktober 1999. Am 10.01.2001 wurde er vom Gerichtshof eines Bezirks von Nanchang der Provinz Jiangxi zu 7 Jahren Haft verurteilt. Nach Aussage seiner Familienangehörigen wurde ihm im Gefängnis nicht erlaubt, Falun Gong weiter zu praktizieren. Später erlitt er einen Rückfall seiner früheren Krankheit und starb. Über seinen Fall hatten damals einige wichtige internationale Medien wie AP und Reuters berichtet.

Chinesische Version unter:
http://minghui.ca/mh/articles/2003/2/28/45453.html
Übersetzt am: 02.03.2003
Original vom: 28.02.2003

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