Provinz Hubei: Falun Dafa-Praktizierender Herr Luo Wen in Lebensgefahr

Das Amtsgericht des Bezirks Xisaishan, Stadt Huangshi, Provinz Hubei, plant Ende Mai eine Gerichtsverhandlung gegen den Falun Dafa-Praktizierenden Herrn Luo Wen abzuhalten. Als sein Rechtsanwalt am 21. Mai von Beijing nach Huangshi fuhr und ihn im ersten Untersuchungsgefängnis besuchte, sah er, wie Herr Luo Wen von zwei Personen aus der Zelle geschleppt wurde. Sein Kopf hing nach unten und sein Rücken war um 90 Grad gebeugt. Er war so schwach, dass er kein einziges Wort herausbringen konnte.

Als der Rechtsanwalt diese Szene seines Mandanten sah, fuhr er in Begleitung der Ehefrau von Herrn Luo Wen zum Amtsgericht, um Unterlagen abzugeben bzw. für ihn die Freilassung gegen Bürgschaft zu beantragen. Sein Anliegen war dem Ansprechpartner gleichgültig. Er behauptete, dass Herr Luo Wen gesundheitlich in einem guten Zustand sei und lehnte die Freilassung ab. Als seine Ehefrau das hörte, redete sie ernsthaft mit dem Mitarbeiter: „Falls meinem Mann etwas passiert, werde ich Sie vor Gericht bringen!“ Bis zum Verfassen dieses Berichts wurde Herr Luo Wen schon über acht Monate lang gesetzwidrig gefangen gehalten.

Herr Luo Wen, über 40 Jahre alt, wohnhaft in Baguazui in der Stadt Huangshi, war bei der Bahn tätig. Am 27. März 2007 führte der Vorsitzende des Büros 610 des Bezirks Xisaishan namens Zhou Xianjun drei Polizisten (einer davon namens Shi Jianguo) der Polizeistation Chengyue an, in das Zuhause von Herrn Luo Wen einzubrechen, es zu plündern und Herrn Luo zu verhaften. Auf Anweisung von Zhou Xianjun traten die Polizisten des Untersuchungsgefängnisses Bagua mit Lederschuhen auf seinen Kopf, sodass Herr Luo Wen in Ohnmacht fiel, taub wurde und er ins Krankenhaus zur Notaufnahme eingeliefert wurde. Danach sah er keine andere Möglichkeit, als sein Zuhause zu verlassen, obdachlos zu leben, um der Verfolgung zu entkommen.

Am 19. Juli 2011 wurde Herr Luo Wen in Shenzhen, Provinz Guangdong, von der Polizei festgenommen; Mitte August ins erste Untersuchungsgefängnis Huangshi gebracht und Anfang September wollte die Polizei, dass seine Frau seinen Haftbefehl unterschreibt, aber das verweigerte sie.

Am Nachmittag des 14. November 2011 fuhr seine Frau mit dem Rechtsanwalt in die Kanzlei des Staatsanwalts des Bezirks Xisai, um die entsprechende Akte zu lesen. Die Mitarbeiterin namens Yi Na lehnte ihre Bitte ab und behauptete, dass sie dafür die Genehmigung von oben, dem Büro 610 der Stadt Huangshi benötige. Am nächsten Vormittag fuhren die beiden erneut mit demselben Anliegen dorthin. Der Rechtsanwalt erklärte der Staatsanwaltschaft, dass er als Rechtsanwalt das Recht aufs Lesen der Akte seines Mandanten habe. Es wurde erneut abgelehnt, diesmal unter dem Vorwand, dass die zuständige Mitarbeiterin Yi Na nicht da sei.

Telefonnummern:
Staatsanwaltschaft des Bezirks Xisai, Stadt Huangshi, Provinz Hubei: 0086/714/6271408
Amtsgericht des Bezirks Xisaishan: 0086-714-6303057
Polizeibehörde der Stadt Huangshi, Provinz Hubei: 0086/714/62259717, 0086/714/6539000
Staatssicherheitsbrigade der Stadt Huangshi: 0086/714/6538842
Mitarbeiter des 1. Untersuchungsgefängnis der Stadt Huangshi: 0086/714/6353572

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2012/5/27/258146p.html

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