Provinz Shandong: Gericht Weihai lehnt Appell von Falun Gong praktizierenden Familien ab aus Angst vor einem Präzedenzfall

Vor kurzem leiteten die Familien der ohne rechtliche Grundlage inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden Frau Zhang Xiuhong und Frau Tian Lisha rechtliche Schritte und einen Antrag auf Wiederaufnahme gegen die Stadtverwaltung Weihai und den Gerichtshof Weihai ein. Sie beauftragten Rechtsanwälte damit, die Unschuld der Praktizierenden zu verteidigen. Das Gericht wollte den Fall nicht annehmen, weil es Angst davor hatte, einen Präzedenzfall zu schaffen.

In der ersten Hälfte des Jahres 2011 wurden 12 Praktizierende aus Wendeng in Weihai, Provinz Shandong, verhaftet. Vier wurden in Zwangsarbeitslager gebracht, einer wurde heimlich verurteilt, die anderen wurden erst entlassen, als sie durch Folter dem Tode nahe waren.

Frau Zhang Xiuhong aus Bukou, Wendeng, wurde zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt, weil sie Materialien über Falun Gong verteilt hatte. Frau Tian Lisha aus der Elektronikfabrik Taiwei wurde an ihrem Arbeitsplatz von acht Polizisten der Staatssicherheit Wendeng und der örtlichen Polizei verhaftet. Ihr Haus wurde durchsucht. Dabei wurde der Computer des Sohnes beschlagnahmt, den er für die Schule benötigt. Zur Zeit ist Frau Tian Lisha im Zwangsarbeitslager Wancun.

Die Familien leiteten rechtliche Schritte und Antrag auf Wiederaufnahme gegen die Stadtverwaltung Weihai und den Gerichtshof Weihai ein. Sie beauftragten Rechtsanwälte, um die Praktizierenden zu verteidigen, und forderten eine Anhörung.

Stadtverwaltung Weihai hält an unrechtmäßigen Entscheidungen fest

Am 15. Juli 2011 schickte die Familie von Tian Lisha per Express einen Antrag auf Wiederaufnahme an das Stadtgericht Weihai. Die Familie schlug der Rechtsabteilung den Anhörungstermin am 29. Juli vor und blieb damit innerhalb der Einspruchsfrist. Zhang Yanling, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, benachrichtigte die Familie am 4. August telefonisch und sagte: “Das ist keine große Sache. Es gibt keinen Grund für eine öffentliche Anhörung.” Am 8. August ging die Familie mit dem Anwalt zu Zhang Yanling und dem stellvertretenden Leiter der Rechtsabteilung, Yu Guosheng. Sie legten erneut die Wiederaufnahme und den Antrag auf öffentliche Anhörung vor. Der Antrag wurde abgelehnt, die Wiederaufnahme wurden von der Stadtregierung Weihai geprüft und abgelehnt und das Urteil für Frau Tian aufrecht erhalten.

Gericht hat Angst vor Präzedenzfall

Die Familie von Zhang Xiuhong reichte am 13. Juli 2011 eine Klagschrift beim Bezirksgericht Huancui ein. Der Angestellte behielt das Dokument, ohne eine Quittung auszustellen, und ließ die Familie nach Hause gehen, um dort auf eine telefonische Benachrichtigung zu warten. Am 29. Juli erhielt die Familie die Klagschrift zurück. Das Bezirksgericht Huancui schrieb, man möge die Klageschrift zum Bezirksgericht Gao bringen.

Am 8. August reichten der Anwalt und die Familie erneut eine Klagschrift beim Bezirksgericht Huancui ein und verlangten, dass der Fall eröffnet werde. Dieses Mal behielt der Angestellte widerwillig das Dokument. Am 9. August erhielt die Familie erneut einen Anruf, sie solle die Klagschrift beim Bezirksgericht Gao einreichen. Da war allerdings die Frist für einen Einspruch verstrichen.

Am 12. August appellierte die Familie von Tian Lisha beim mittleren Gericht Weihai. Sie wiederholte, dass die Verurteilung von Frau Tian zu Zwangsarbeitslager ein Justizirrtum sei. Sie klagte die Stadtverwaltung Weihai, namentlich den Bürgermeister Sun Shutao, in der Klageschrift an.

Das Mittlere Gericht antwortete mündlich am Morgen des 15. August, dass das Bezirksgericht Gao den Fall eröffnen werde. Ein Angestellter der Fallbearbeitungsabteilung sagte der Familie, dass sie den Bürgermeister Sun Shutao aus der Klagschrift herausnehmen solle. Am Nachmittag brachte die Familie die Akte zum Bezirksgericht Gao. Yu Xiaojun von der Verwaltung sagte, dass er bei seinem Vorgesetzten nachfragen müsse, nachdem er die Akte gelesen hatte. Als er zurückkam, sagte er: „Der Vorgesetzte bekam Nachricht vom Mittleren Gericht, das wir den Fall nicht annehmen.” Nach einigen Diskussionen nahm der Angestellte die Akte an, gab aber keine Annahmebestätigung heraus. Stattdessen sagte er, die Familie solle zu Hause auf Nachricht warten. Als die Familie am 22. August telefonisch nachfragte, sagte der Angestellte, dass der Fall nicht verhandelt werde, und verweigerte auch Auskunft darüber, wie der nächste rechtliche Schritt sei.

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2011/10/6/128550.html

Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2011/9/4/法轮功学员家属依法上诉-威海法院不敢立案-246235.html

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