Provinz Liaoning: Frau Shu Dong'an aus der Stadt Shenyang ohne Gerichtsverfahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Frau Shu Dong'an, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie ist derzeit im Frauengefängnis der Provinz Liaoning inhaftiert.

Am 17. April 2009 verhafteten Xu Yongqin, Kommandant aus dem Staatssicherheitsbüro der Polizei des Bezirkes Heping; der Polizist Liu Yuhan und weitere Polizeibeamte Frau Shu Dong'an, weil sie den Menschen die Hintergründe der Verfolgung von Falun Dafa erklärte. Sie verhafteten sie und durchsuchten ihre Wohnung. Ihr Fall wurde der Staatsanwaltschaft des Bezirkes übergeben. Zeitgleich forderten die Beamten die Genehmigung ihrer Festnahme. Die Staatsanwaltschaft wies die Klage jedoch ab, weil es nicht genügend Beweise gab, um sie vor Gericht zu stellen. Einen Monat später wurde Frau Shu Dong'an frei gelassen und kehrte nach Hause zurück.

Im November und Dezember 2009 ging Frau Shu Dong'an mehrmals zum Büro der Staatssicherheit der Polizei des Bezirkes Heping und erklärte dort Xu Yongqin und Liu Yuhan die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Dafa. Allerdings akzeptierten die Beamten ihre Worte nicht, sondern schrieben sie auf, um ihre Worte später als Beweis gegen sie verwenden zu können.

Am 30. Dezember 2009 verhafteten Polizisten der Staatssicherheit des Bezirkes Heping Frau Shu Dong'an erneut und brachten sie in die Untersuchungshaftanstalt der Stadt Shenyang. Noch am selben Nachmittag erließ die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Heping einen Haftbefehl gegen sie. Am 25. oder 26. Februar 2010 reichte die Staatssicherheit den Fall von Frau Shu Dong'an wieder bei der Staatsanwaltschaft Heping ein. Sie führte falsche Anklagepunkte gegen Frau Shu Dong'an an und sabotierte damit die Durchführung der Gesetze.

Die Staatsanwaltschaft schickte ihren Fall am 6. April 2010 zurück an die Staatssicherheit. Zehn Tage später gingen Frau Shu Dong'ans Angehörige zum Büro der Staatssicherheit und forderten ihre Freilassung. Xu Yongqin weigerte sich jedoch, sie freizulassen mit der Begründung, dass sie während ihrer Haftzeit nicht kooperiert habe. Später schickte die Staatssicherheit Frau Shus Fall zum dritten Mal zur Staatsanwaltschaft.

Das Bezirksgericht Heping stellte Frau Shu Dong'an im Juni 2010 vor Gericht. Der Richter sagte, dass in diesem Fall die Beweise fehlen würden. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft den Fall zum dritten Mal zurück.

Im Juli 2010 beantragte Frau Shu Dong'an beim Gericht, einen Anwalt aus Peking beauftragen zu dürfen, der sie verteidigen sollte. Das Bezirksgericht Heping entzog ihr jedoch das Recht, einen Anwalt zu nehmen. Später verurteilte das Gericht Frau Shu Dong'an ohne eine Gerichtsverhandlung zu vier Jahren Haft im Frauengefängnis in der Provinz Liaoning.

Büro der Staatssicherheit, Polizei des Bezirkes Heping, Stadt Shenyang: 86-24-23507440, 86-24-23863537

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2011/07/27/127041.html
Chinesische Version:
http://www.minghui.org/mh/articles/2011/7/7/沈阳市法轮功学员舒东安被非法 判刑四年-243524.html

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