Telefonnummern: Verbrechen begangen an unschuldigen Falun Gong Praktizierenden (Provinz Hebei)

Wen Genyin ist der stellvertretende Parteisekretär der Stadt Xinji in der Provinz Hebei. Seit dem Beginn der Verfolgung im Jahre 1999 hat er des öfteren eine Gruppe von Schlägertypen angeführt, um Falun Gong Praktizierende zu belästigen. Wenn Praktizierende versuchten mit ihm zu reden, antwortete er, „Wir haben spezielle Anweisungen von höchster Stelle. Im Umgang mit Falun Gong Praktizierenden gelten keinerlei Gesetze: Ihr habt weder Freiheiten noch Rechte. Wir werden euren Ruf zerstören, euch finanziell ruinieren und eure Körper vernichten. Wir können euch foltern, so wie wir wollen.”

Innerhalb der letzten drei Jahre wurden Hunderte von Falun Gong Praktizierenden im Hemu Bezirk bedroht, verschleppt, geschlagen und gefoltert. Sie wurden illegal eingesperrt und mussten hohe Geldstrafen in Höhe von ca. 10 000 Yuan bezahlen [Das monatliche Einkommen eines Arbeiters beträgt ca. 500 Yuan]. Ihre Wohnungen wurden durchsucht und ihre Familien in Mitleidenschaft gezogen. Und auch jetzt werden sie immer noch weiter verfolgt, weil sie Falun Gong praktizieren. Sie leben unter der ständigen Bedrohung von Folter, Tod und Gefangenschaft, weil sie ihre Gesundheit verbessern wollen und sich nach den Tugenden „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ richten.

Wir möchten diese Beamten daran erinnern, dass der Himmel diese Verbrechen nicht erlaubt. Wir möchten sie auffordern, Jiang Zemins bösartige Kampagne des Hasses gegenüber den Falun Gong Praktizierenden nicht zu unterstützen. Ihr seid selbst für Eure Zukunft verantwortlich.

Telefonnummern der Hemu Bezirksregierung, Stadt Xinji, Provinz Hebei:

Büro: 86-311-3371001
Büro der Sekretärin: 86-311-3371002
Bezirkszuständiger: 86-311-3371003
Direktionsbüro: 86-311-3371602

Englische Version:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2002/12/22/30039.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv