Deutschland: Resolution der IGFM aufgrund der andauernden Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong-Praktizierenden in China

Die Deutsche Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Frankfurt am Main, verabschiedete am 06.11.2010 aufgrund der andauernden Menschenrechtsverletzungen der Kommunistische Partei Chinas an Falun Gong-Praktizierenden eine Resolution.

Mit der Resolution appellierte die IGFM an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und an die deutsche Bundesregierung, die systematische Verfolgung von Falun Gong und die Repression gegenüber Falun Gong-Praktizierenden zu verurteilen und entsprechende Beschwerdeverfahren anzuregen.

Es folgt der genaue Wortlaut der Resolution.

Die Mitglieder der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) – Deutsche Sektion – e.V. haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 6.11.2010 folgende Resolution beschlossen:

Angesichts der Tatsache, dass

• in der VR China seit 1999 friedliche Falun Gong-Praktizierende nur wegen ihres Glaubens systematisch verfolgt werden und bisher nachweisbar 3.395 Foltertode zu verzeichnen sind (Stand Nov. 2010),

• mehrere hunderttausend Falun Gong-Praktizierende ohne Gerichtsbeschluss in Zwangsarbeitslagern, Gefängnissen, Polizeistationen und psychiatrischen Anstalten inhaftiert sind, wo sie täglich der Gehirnwäsche und körperlicher Gewalt ausgesetzt sind,

• der ehemalige chinesische Staatspräsident Jiang Zemin das Büro 610, eine gestapo- ähnliche Einrichtung, mit dem Ziel gründete, Falun Gong systematisch durch Schikanen, Überwachung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, willkürliche Bußgelder, Entzug des Rechts auf Erziehung, Entzug der Bürgerrechte, Zwangsarbeit, Folter und Mord zu eliminieren und die derzeitige chinesische Regierung an dieser Praxis festhält,

• das chinesische kommunistische Regime eine neue großangelegte Kampagne vorbereitet hat, um innerhalb von drei Jahren 75 Prozent aller bei den Behörden registrierten Falun Gong-Praktizierenden durch Gehirnwäsche zu „transformieren,“

• ein offizieller chinesischer Vertreter bei der UNO der Nachrichtenagentur Reuters zufolge sagte, dass Falun Gong eine üble „Sekte“ sei, die hart bestraft und ausgerottet werden müsse,

• seit dem Jahre 2000 an einer großen Anzahl von gesunden Falun Gong-Praktizierenden gegen ihren Willen Organentnahmen durchgeführt wurden mit dem Ziel, Organe für Transplantationen zur Verfügung zu stellen und dass nach Entnahme der Organe alle Körper eingeäschert wurden, damit sie nicht mehr als Quelle der Transplantate identifiziert werden konnten (Auszug aus dem Bericht von Dr. Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter für Folter vom 20.3.2007),

an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM):

• der Deutschen Bundesregierung einen Antrag vorzulegen, der die systematische Verfolgung von Falun Gong in China explizit verurteilt,

• die Menschenrechtsverletzungen in der VR China, insbesondere was die Repression gegen Falun Gong betrifft, öffentlich zu verurteilen,

an die Deutsche Bundesregierung:

• gegenüber Vertretern der VR China – neben Gesprächen über Fragen der bilateralen Zusammenarbeit – die Verfolgung von Falun Gong und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in China scharf zu kritisieren,

• dass Deutschland seiner Rolle als Mitglied im UN-Sicherheitsrat gerecht wird und die VR China dazu auffordert, die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu achten und zu ratifizieren,

• sich im UN-Sicherheitsrat dafür einzusetzen, beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Anfrage zu stellen, die Verfolgung von Falun Gong im Hinblick auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen,

• sich für die Einbringung eines Antrags an den UN-Menschenrechtsrat einzusetzen, die VR China wegen schwerer und nachhaltiger Menschenrechtsverletzungen an Falun Gong zu verurteilen, und – falls ein derartiger Beschluss nicht zustande kommt – eine Überprüfung der Menschenrechtssituation im Hinblick auf systematische und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gemäß aller verfügbarer Beschwerdeverfahren anzuregen.

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