Provinz Gansu: Herr Niu Ruiyi unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Bezirksgericht Gangu zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt

Der Falun Gong-Praktizierende Herr Niu Ruiyi, 65, aus dem Dorf Qijia, Provinz Gansu (1) wurde am 21. Januar 2010 illegal verhaftet und später zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Ende Mai und Anfang Juni dieses Jahres berichteten einige kürzlich aus dem Untersuchungsgefängnis entlassene Häftlinge, dass Herr Niu verurteilt worden sei. Weder Beamte der Polizei noch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht informierten Herrn Nius Familienangehörige über eine Vorladung, Bekanntmachung, eine Gerichtsverhandlung oder ein juristisches Dokument. Aus diesem Grund konnten seine Familienangehörigen keinen gesetzlichen Vertreter engagieren, der ihn vor Gericht verteidigt hätte. Dem vom Gericht zugewiesenen Rechtsanwalt war es weder erlaubt, ihn zu treffen, noch Briefe an die Familienangehörigen zu schreiben. Auch nach der Gerichtsverhandlung informierte man die Familienangehörigen nicht umgehend.

Am Morgen des 28. August erhielt Herr Nius Schwager einen Anruf vom Gericht, in dem man ihn bat, Herrn Niu in der Haftanstalt zu besuchen. Am Nachmittag trafen acht Personen von Herrn Nius Familie in der Strafanstalt ein. Dort verlangten die Gefängniswärter die „Mitteilung an die Familie“. Die Familienmitglieder entgegneten, dass sie keine Mitteilung erhalten hätten. Die Wachen verweigerten den Besuch und forderten, dass sie eine Mitteilung vom Gericht einholen müssten.

Als die Familienangehörigen beim Gericht eintrafen, sagte ein Richter: „Heute ist Samstag. Niemand arbeitet am Samstag.“ Sie kehrten zurück zur Haftanstalt. Die Wachen teilten ihnen mit, dass sie niemand aufgefordert hätte, hierher zu kommen, um Herrn Niu zu besuchen.

Schließlich erlaubte ihnen einer der Gefängniswärter, Herrn Niu zu besuchen. Die Angehörigen sahen, dass Herr Niu sehr dünn geworden war und wegen des Missbrauchs, den er in der Haftanstalt erleiden musste, eine dunkle Gesichtsfarbe hatte. Einige Stellen seines Körpers waren verformt. Er erzählte seiner Familie, dass er immer noch fest an Falun Gong glaube.

Später fanden die Angehörigen heraus, dass Herr Niu, nachdem das Gericht ihn verurteilt hatte, in das Gefängnis des Landkreises Gangu überführt wurde. Das Gefängnis verweigerte seine Aufnahme. Polizeibeamte brachten ihn zurück und planten, ihn in das Tiansu Gefängnis einzusperren. Zu dieser Zeit, am 28. August, riefen die Beamten die Angehörigen an.

Anmerkung:
(1) Gemeinde Xinxing im Landkreis Gangu, Stadt Tianshui

Dieser Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/9/28/120295.html
Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://www.minghui.org/mh/articles/2010/9/14/229618.html

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