Provinz Hubei: Falun Gong praktizierendes Ehepaar nach acht bzw. sechs Jahren Gefängnis freigelassen

Frau Xu Xianglan, 57 Jahre alt, wohnt im Bezirk Jiang’an, Hauptstadt Wuhan der Provinz Hubei. Im Jahr 1992 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Sie war Leiterin der Betreuerstation der Stadt Wuhan für Falun Gong-Übungsgruppen. Im Juli 1999 nahm die örtliche Polizei sie und ihren Ehemann Wang Hansheng fest. Die beiden wurden im Januar 2000 gesetzwidrig jeweils zu acht und sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Vermögen ihres Unternehmens beschlagnahmte die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ohne rechtliche Grundlage. Jetzt wurden die beiden aus dem Gefängnis freigelassen und sie bitten die Weltorganisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong (World Organization to Investigate the Persecution of Falun Gong), nachträglich die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Am 20. und 22. Juli 1999 wurden ihr Mann und sie nacheinander von der 1. Abteilung der Polizeibehörde der Stadt Wuhan festgenommen. Folgende Polizisten waren daran beteiligt: Leiter namens Du, stellvertretender Leiter namens Xu Zhongquan, Politikkommissar namens Chen, Gruppenleiter namens Xu Shengquan, Li Ping (eine Frau). Zwei Personen der 9. Abteilung nahmen auch an den Verhören teil: Gruppenleiter Mai und Li.

Frau Xu und Herr Wang erzählten über den Ablauf ihres Verhörs: Um 10:00 Uhr am 12. Dezember 1999 begannen ein Staatsanwalt namens Li Xiaoping und Zhao Mingshan vom mittleren Gerichtshof der Stadt Wuhan nach der Anklage Nr. 286 mit dem gesetzwidrigen Verhör. Bevor sie ins Gericht gebracht wurden, sagte ein Richter namens Liu Wanglin zu Frau Xu Xianglan: „Du brauchst nicht viel zu sagen. Wenn du was getan hast, sagst du ja, wenn du etwas nicht gemacht hast, verneinst du das auch nicht.“

Der Rechtsanwalt Herr Kangyan Zhang und die Rechtsanwältin Frau Lili Wan waren die Verteidigungsanwälte für Frau Xu Xianglan und Herrn Wang Hansheng. Am Anfang traten sie sehr selbstbewusst auf und sagten: „Ihr seid unschuldig. Wir hoffen, dass ihr mit uns kooperieren könnt. Wenn wir dieses Mal kein Recht bekommen, legen wir Berufung ein.“ Aber einige Tage vor dem Prozess redeten die beiden Rechtsanwälte anders: „Wir müssen das lassen, wir brauchen keine Berufung mehr einzulegen. Wir können nichts machen, weil das von oben so bestimmt ist.“

In dem Prozess zeigte ein Rechtsanwalt eine alte Genehmigung, worauf stand, dass das Sportkomitee der Stadt Wuhan damals eine Halle für die Erfahrungsaustauschkonferenz für Falun Gong-Praktizierende gemietet hatte. Nach dem Prozess sagte der Rechtsanwalt zu Frau Xu Xianglan: „Euer Fall war sehr bekannt geworden. Es ist schon ein Erfolg, dass ihr aus dem Gefängnis entlassen wurdet.“

Der Richter sagte zu Frau Xu: „Bei diesem Urteil haben wir nicht das Sagen, dies wird von oben bestimmt (womit die Zentralregierung gemeint war).

An dem Tag der Anhörung wurden die beiden vom Untersuchungsgefängnis zum Gerichtshof gefahren. Das Untersuchungsgefängnis war im Innern bis zum Eingang von bewaffneter Polizei streng bewacht, auch der Weg zum Gerichtshof. Bei der Anhörung durfte kein einziger Familienangehöriger der beiden anwesend sein. Die Behörde nahm den ganzen Vorgang als Video auf, um später damit die Menschen zu betrügen.

Am 6. Januar 2000 war noch einmal eine Anhörung. Das Gericht verurteilte Frau Xu Xianglan und Herrn Wang Hansheng ohne Rechtsgrundlage zu jeweils acht Jahren (vom 24. Juli 1999 bis zum 23. Juli 2007) und zu sechs Jahren (vom 20. Juli 1999 bis zum 19. Juli 2005) Gefängnis. Das ganze Vermögen des privaten Unternehmens von Herrn Wang Hansheng – die Shenshen GmbH – wurde beschlagnahmt.

Frau Xu Xianglan sperrte man über sechs Jahre im Frauengefängnis der Hauptstadt Wuhan, Provinz Hubei, gesetzwidrig ein. Im selben Gefängnis, aber in der Zelle für männliche Gefangene, wurde Herr Wang Hansheng unrechtmäßig über fünf Jahre gefangen gehalten.

Dieser Artikel auf Chinesisch:
http://minghui.org/mh/articles/2009/12/15/214296.html

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