Pressemitteilung der CIPFG: München: Demonstration vor Chinas Konsulat – Chinese klagt für Meinungsfreiheit


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Am 20. Juli 2006 leitete der 39-jährige Gang Chen eine polizeilich genehmigte Kundgebung vor dem chinesischen Konsulat in München, um Chinas Regierung aufzufordern, die Verfolgung der buddhistischen Meditationspraxis Falun Gong in China zu beenden.

Die Demonstranten stellten eine OP-Zwangsorganentnahme auf einem Operationstisch nach und zeigten ein Banner mit der Aufschrift: China's "Endlösung" für Falun Gong: Die Praktizierenden töten und ihre Organe verkaufen, sowie Plakate mit Bildern von Folteropfern. Laut UN-Sonderbericht für Folter sind 66 % der Folteropfer in China Falun Gong-Übende. Darüber hinaus werden Falun Gong-Übende, so Chen, in Chinas geheimen Lagern systematisch auf brauchbare Organe untersucht, bei der Entnahme wird ihr Tod in Kauf genommen.

Um zehn Uhr, kurz nach Beginn der Veranstaltung, forderte die Einsatzleitung die Teilnehmer auf die Plakate und Banner abzunehmen. Da sich die Einsatzleitung über ihr Vorgehen selbst nicht im Klaren war, dauerte es weitere vier Stunden bis der Entschluss stand, die Plakate und Banner der genehmigten Veranstaltung zu beschlagnahmen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen Chen einen Strafbefehl mit der Begründung, er habe die konsularischen Achtungsrechte durch die Kundgebungsmittel verletzt und zwar selbst dann, wenn die Vorwürfe gegen Chinas Regierung zutreffen würden.

Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel

Chen steht diesen Vorwürfen fassungslos gegenüber. Mit der Argumentation im Strafbefehl gebe der Staatsanwalt nur die Lügen weiter, die Chinas Konsulate ständig nutzen, um deutsche Behörden gegen Falun Gong aufzubringen, sagt er. Einziges Ziel sei es die schrecklichen Verbrechen vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.

Die CIPFG, eine unabhängige Menschenrechtskoalition, die sich für das Ende der Verfolgung von Falun Gong einsetzt, schrieb aufgrund der Situation in München einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier (siehe Anlage).

Den ersten Prozess gegen den Strafbefehl verlor Chen am 29. Januar 2007 vor dem Amtsgericht. Er geht jetzt vor dem Landgericht München in Berufung.

Einladung zur Hauptverhandlung:
Freitag, 5. Oktober, 12 Uhr, Sitzungssaal: Nr. A-208/II,
Justizgebäude Nymphenburger Str. 16, 80097 München

Rechtsanwalt Hartmut Wächtler: Tel. 089-5427500,
Gang Chen: Tel. 0176-21796989, Daniel Solomon: 0160-94982000
Informationen über Falun Gong und die Verfolgung: www.faluninfo.de

Der CIPFG gehören mehr als 350 international bekannte Persönlichkeiten an, wie Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, Anwälte, Ärzte und NGOs. Durch die Untersuchung der Anschuldigungen, dass die Kommunistische Partei Chinas lebenden Menschen Organe zum Zwecke des Gewinns raubt, möchte die CIPFG die Fakten dieser Verfolgung aufdecken, zu ihrer Beendigung beitragen und die Täter vor Gericht bringen.

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