Als Herr Zhang im Dezember 2000 zum zweiten Mal wegen der Petition für Falun Gong nach Peking ging und verhaftet wurde, erkannte ihn ein Leiter seines Arbeitsplatzes, der von Peking einen anderen Praktizierenden aus der Suihua Eisenbahn-Behörde zurückbringen sollte. So wurde Herr Zhang von der Polizei identifiziert und ins Tielu-Untersuchungsgefängnis der Provinzhaupthauptstadt Harbin eingesperrt. Mit einem 21 Tage langen Hungerstreik protestierte er gegen die gesetzwidrige Festnahme. Aus Angst, dass er sterben würde, brachte die Polizei ihn am 2. Februar 2001 zurück nach Hause.
Kaum war Herr Zhang 17 Tage lang wieder zu Hause, kamen am 19. Februar einige Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung der Eisenbahn-Behörde Harbin (darunter einige Mitarbeiter aus der Suihua Eisenbahn-Behörde) zu ihm nach Hause. Angeblich wollten sie mit Herrn Zhang ein Gespräch führen, tatsächlich führten sie ihn jedoch grundlos direkt ins Tielu-Untersuchungsgefängnis in Suihua ab. Zum zweiten Mal trat Herr Zhang in den Hungerstreik. Er wurde gesetzwidrig zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt und drei Tage später heimlich ins Arbeitslager des Fuyu-Kreises eingewiesen. Am 18. Juni 2001 wurde er aufgrund der Teilnahme an einem Gruppenhungerstreik von etwa 30 Praktizierenden im Lager wieder ins Fuyu-Untersuchungsgefängnis gebracht. Nachdem er dort ein Jahr lang eingesperrt worden war, protestierte er nochmals mit Hungerstreik gegen die grundlose Einsperrung. Nach 12 Tagen, nämlich am 29. Juni 2002, um 20.50 Uhr starb Herr Zhang. Seine Angehörigen hielten die Zwangsernährung für die wahrscheinlichste Ursache für seinen Tod.
Chinesische Version unter http://minghui.ca/mh/articles/2002/7/6/32907.html
Übersetzt am 06.07.02
Original am 06.07.02
Veröffentlicht am: 07.07.02