Frau Zhu Guangzhen starb infolge der Folterungen im Suzhou-Gefängnis

Anfang des Jahres 2002 kamen viele Polizisten vom Büro 610 und dem Luyang-Polizeirevier in der Stadt Hefei (Provinz Anhui) in die Wohnung von Frau Zhu, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Kurz danach wurde sie gesetzwidrig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und im Gefängnis der Stadt Suzhuo, der Provinz Anhui, eingesperrt. Im Juli 2005 wurde Frau Zhu nach Hause entlassen, nachdem sie schwerer seelischer und körperlicher Folterung ausgesetzt war und extrem darunter litt. Ein Jahr später starb sie.

Frau Zhu Guangzhen, 72, wohnte im Wohnheim des Bildungsinstitutes der Provinz Anhui. Nach dem 20.07.1999 (offizielles Verbot von Falun Gong) reiste Frau Zhu dreimal nach Peking, um sich dort gegen die Verleumdungen einzusetzen und für die Wiederherstellung des Rufes von Falun Gong zu appellieren. Als sie zum zweiten Mal nach Peking fuhr, wurde sie verhaftet und sogleich ins Verbindungsbüro der Provinz Anhui in Peking gebracht. Während der Inhaftierung wurde sie von dem bösartigen Sicherheitspersonal mit Faustschlägen und Fußtritten grausam gefoltert und dann ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Hefei verschleppt. Während der 3. Petition in Peking wurde Frau Zhu beim Halten eines Banners auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet und in ein Untersuchungsgefängnis der Provinz Hebei gebracht. Nach 8 Tagen Hungerstreik gegen die Verfolgung kam sie mit aufrichtigen Gedanken frei.

In der Folgezeit wurde sie dreimal festgenommen, weil sie ihren Mitmenschen die Wahrheit über Falun Gong berichten wollte und Flyer darüber verteilte. Das letzte Mal geschah das Anfang 2002. Sie wurde von bösartigen Polizisten nach der Hausdurchsuchung in den Polizeiwagen gezerrt. Ihre Lederjacke wurde dabei zerrissen. Während der Haft trat Frau Zhu für einen Monat in einen Hungerstreik gegen die Verfolgung. Sie wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach drei Jahren wurde ihre Haft auch noch rechtswidrig um 6 Monate verlängert. Im Juli 2005 kam sie endlich frei.

Im Suzhou-Gefängnis hielt Frau Zhu fest an ihrem Glauben. Sie wurde deswegen von den kriminellen Inhaftierten, auf Anweisung der bösartigen Polizisten, unter anderem an den Haaren gezerrt oder auch mit dem Kopf gegen das Bett gestoßen, sodass sie ihre Schneidezähne verlor. Im Gefängnis litt sie seelisch und körperlich sehr stark. Ihre Sehkraft war so schlecht geworden, dass sie am Abend kaum sehen konnte. Ihr gesundheitlicher Zustand war sehr kritisch. Sie starb im Juli 2006.

Dieser Artikel auf Chinesisch: http://minghui.ca/mh/articles/2007/1/6/146197.html

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