Die Falun Gong-Praktizierende Gao Yaxian war infolge der schweren Folterungen im Arbeitslager Masanjia gelähmt

Die Falun Gong-Praktizierende Gao Yaxian aus der Stadt Liaoyang wurde im März 2004 wegen ihres Glaubens an Falun Gong in das Arbeitslager Masanjia (in der Provinz Liaoning) gesperrt. Infolge der neun Monate andauernden Folter war sie gelähmt. Die Polizisten übergaben die Schwerkranke am 8. Januar 2005 ihren Familienangehörigen, um keine weitere Verantwortung für ihren Zustand tragen zu müssen.

Während der neun Monate im Arbeitslager Masanjia wurde Gao Yanxian wegen des täglichen Rufens von „Falun Dafa ist gut“ von Polizisten sechsmal in einer winzigen Einzelzelle für jeweils 10 Tage und maximal drei Monate isoliert. Im Winter wurde sie bei -30°C gezwungen, in dünner Kleidung draußen zu bleiben. Im Sommer bei über 30°C wurde sie in einen Raum, der „Sardinendose“ genannt wird, gesperrt. Gao Yaxian wurde mehrmals von Polizisten geschlagen, gefesselt, gezwungen auf dem „Eisenstuhl“ zu sitzen und starken Lärm zu hören. Durch die lang andauernde Folter haben sich ihr Blutzucker und Blutfette stark erhöht, es befand sich Blut im Urin und sie litt unter Inkontinenz. Alle ihre Gelenke schmerzten sehr, bis hin zur Lähmung. Polizisten des Arbeitslagers Masanjia brachten Gao das Krankenhaus der Stadt Shenyang zur Untersuchung. Der Arzt diagnostizierte: „Ihr Gehirndruck ist sehr hoch, sie ist in Lebensgefahr.“ Wang Naimin, politische Kommissarin des Arbeitslagers, sagte zu ihr: „Wir schlagen dich nicht, kümmern uns aber auch nicht um dich, falls du in Lebensgefahr gerätst.

Die Foltermethoden, die Gao Yaxian im Arbeitslager Masanjia erleiden musste:

1. Einsperren in eine „Sardinendose“. Im Juli und August 2004 schlossen die Polizistin Wang Yuguang, die für die Einzelzelle zuständig war, und zwei weitere Polizistinnen Fenster und Tür der Einzelzelle, so wurde die Zelle zu einer fast luftdichten „Dose“ gemacht. Gao Yaxian wurde in die "Dose" geschlossen, sogar im Sommer bei über 30°C.

„Sardinendose“ ist eine Einzelzelle, in der alle vier Wände mit 10 cm dickem Schaumstoff verkleidet sind. Es gibt kaum Luft darin. Man kann nur schwer atmen, besonders im Sommer. Durch diese Folter erlitt Gao fünfmal fast Atemstillstand. Niemand kümmerte sich um sie.

2. "Kopfmaske“: Mitte August 2004 schloss die Polizistin Wang Yuguang das Fenster und Tür der Einzelzelle bei einer Temperatur von über 30°C. Gao wurde jeden Tag in der "Dose" gequält und war vom Schweiß völlig durchnässt. Wang Yuguang wendete noch die Folter „Maske“ bei Gao an. Eine enge Maske wurde über den Kopf von Gao Yaxian gestülpt. Dadurch kann man kaum atmen und erstickt beinahe. Gao erlitt infolge dieser Folter einen schweren Herzanfall. Erst nachdem Gao über 10 Minuten laut gerufen hatte, wurde die Maske wieder entfernt.

3. Grausames Schlagen: Ende Oktober 2004 wurde Gao Yaxian wieder in die Einzelzelle gebracht. Weil sie nicht kooperierte, schlug die Polizistin Wang Yuguang hart auf Gao ein. Sie riss an ihren Haaren und fesselte Gaos Hände mit sehr engen Handschellen. Die Handschellen schnitten in die Handgelenke ein und es gab einen Blutstau. Die Hände wurden blau, sie wurde bewusstlos. Die Polizistin Wang zog die bereits von den Schlägen zerrissene Kleidung von Gao aus und warf sie auf den Boden. Gao wurde nicht erlaubt zu essen oder zu trinken und durfte 16 Stunden lang nicht zur Toilette gehen. Dadurch erlitt sie eine Harnvergiftung.

4. Übermäßigem Lärm ausgesetzt werden: Die Polizisten ließen das Radio in voller Lautstärke und in vielfacher Geschwindigkeit laufen. Diesen unerträglichen Geräuschen war sie vom Morgen bis zum Abend ausgesetzt. Es dauerte fast einen halben Monat und Gao wurde zeitweilig taub. Ihr Blutdruck erhöhte sich extrem.

5. Frieren bei -30°C draußen in dünner Kleidung: Ende November und Anfang Dezember 2004 wurde Gao erneut in die Einzelzelle eingesperrt, weil sie immer wieder „Falun Dafa ist gut“ gerufen hatte. Gleichzeitig wurden auch andere Falun Gong-Praktizierende eingesperrt. Es gab keine Heizung in der Einzelzelle und die Polizistin Wang Yuguang und zwei weitere Polizistinnen ließen Fenster und Tür der Einzelzelle 24 Stunden jeden Tag offen, um die Praktizierende frieren zu lassen. Gao wurde noch gezwungen, sich auf einen Eisenstuhl zu setzen. Ihre Hände wurden mit Handschellen gefesselt.

Die Temperatur war unter -30°C und die Polizistinnen zwangen die Praktizierenden, die Winterjacken auszuziehen. Sie sollten frieren. Manche der Praktizierenden waren seit sechs Monaten im Hungerstreik, wurden aber trotzdem in die Einzelzelle gesteckt, einige Praktizierende für etwa eine Woche bis zu über einem Monat. Gao Yaxian wurde in dünner Kleidung dauerhaft dieser Qual ausgesetzt und bekam dadurch Magenbeschwerden und wurde inkontinent.

Im Arbeitslager Masanjia gibt es viele grausame Foltermethoden und viele Falun Gong-Praktizierende müssen sie erleiden.

Durch die neun Monate andauernde Folter ist Gao Yaoxian schwer erkrankt, bis hin zur Lähmung. Gao wurde im Arbeitslager Masanjia schwer gefoltert, als Beweis gibt es die Untersuchungs-Ergebnisse des Masanjia Krankenhauses und des Krankenhauses Nr. 4 der Stadt Shenyang. Der Leiter Yang der ersten Brigade und die Praktizierende Wei Lijie begleiteten Gao damals zum Krankenhaus zur Untersuchung.

Die Polizisten im Arbeitslager Masanjia übertreten permanent das Gesetz. Die Polizistin Wang Yuguang; die zwei weiteren Polizistinnen der Einzelzelle; die Leiterin der ersten Brigade Wang Xiaofeng; die politische Kommissarin Wang Naimin; die Direktorin Su Jing, sowie alle Polizisten im Arbeitslager Masanjia sind verantwortlich für die Lähmung von Gao Yaxian. Am 8. Januar 2005 wurde die gelähmte Frau Gao nach Hause gebracht und die Familienangehörigen wurden um 700 Yuan „Untersuchungsgebühren“ erpresst.

Das Arbeitslager Masanjia ist wirklich eine „Hölle“ auf Erden zur Verfolgung von gutherzigen Menschen.

Dieser Artikel auf Chinesisch: http://minghui.ca/mh/articles/2006/11/19/142785.html

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv