Yin Anbang aus Harbin ist im Tailai-Gefängnis gestorben (Foto)

Der Falun Gong-Praktizierende Yin Anbang aus Harbin, Provinz Heilongjiang, musste unter der grausamen Verfolgung sehr leiden. Am Nachmittag des 15.August 2006 starb er im Tailai-Gefängnis in Qiqihar. Er war erst 38 Jahre alt. Die Familienangehörigen entdeckten an der Leiche von Yin Anbang, dass sein Rücken dunkel gefärbt war und seine Zehen geeitert hatten. Über die Leidensgeschichte seiner letzten Tage müssen noch Nachforschungen angestellt werden.

Yin Anbang, geboren 1968, war ursprünglich in der Parteischule der Provinz Heilongjiang als Lehrer tätig. Seit das Jiang Zemin-Regime am 20.Juli 1999 mit der wahnsinnigen Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden begonnen hatte, wurde Yin Anbang mehrere Male von der Parteischule zur Polizei gebracht, unrechtmäßig inhaftiert und eingesperrt. Im Februar 2001 wurde er während der Ausübung seiner Lehrertätigkeit gezwungen, in einer Anstalt für Drogenentzug an einem so genannten „Umerziehungskurs für Falun Gong-Übende, die bei Behörden der Provinzebene arbeiten“ teilzunehmen. Später wurde er gesetzwidrig zu Arbeitslager verurteilt und im Arbeitslager Changlinzi gewalttätig behandelt. Im April 2001 wurde er brutal zusammengeschlagen.

Am 10. August 2001 wurden insgesamt 17 Praktizierende, darunter Yin Anbang, Zhang Lin und Wei Hongwei, festgebunden und gezwungen, in einer Reihe auf dem Boden zu sitzen. Dann wurden sie von Polizisten, darunter Wang Li’ou, Wang Baofeng und Wang Lei sowie mehreren Häftlingen brutal zusammengeschlagen. Zhang Lin wurde dabei am schlimmsten verletzt. Zwei Vorderzähne hatten sie ihm ausgeschlagen und beide Augen waren rot und angeschwollen, sodass er nicht mehr sehen konnte. Sein Trommelfell und mehrere Stellen am ganzen Körper trugen Verletzungen davon; Yin Anbang, Wei Hongwei, und andere wurden ebenfalls in unterschiedlichem Ausmaß verletzt. Jedes Mal waren mehrere Häftlinge und Polizisten an solch einem Gewaltakt beteiligt. Der Stellvertretende Leiter des Lagers, Shi Changjing, gab diese Anordnungen und die Atmosphäre vor Ort war überheblich und anmaßend. Am 21. August traten ca. 50 Falun Gong-Praktizierende im Changlinzi-Arbeitslager nochmals in einen Hungerstreik, um gegen diese Gewaltanwendungen zu protestieren.

Nachdem Yin Anbang aus dem Arbeitslager entlassen worden war, lehrte er an einer privaten Hochschule, da es ihm nicht mehr erlaubt war, in der Parteischule zu arbeiten. Im Oktober 2005 wurde er angezeigt und die Hochschule kündigte ihm umgehend, weil er die Studenten im Unterricht über die grausame Wirklichkeit der Verfolgung von Falun Gong aufgeklärt hatte. 10 Tage später wurde er von der Leitung der Hochschule beim Büro 610* angezeigt. Am Abend des 12.November 2005 führte ihn dann die Polizei von zuhause ab.

Yin Anbang wurde ohne rechtliche Grundlage ins Untersuchungsgefängnis im Bezirk Daoli gesperrt. Er wusste, dass er keinerlei Verbrechen verübt hatte und trat, um gegen seine ungerechte Verfolgung zu protestieren, für mehr als 20 Tage in einen Hungerstreik. Sein Leben geriet dadurch in Gefahr und seine Familienangehörigen forderten dringend seine Freilassung. Am 5. Februar 2006 wurde Yin Anbang dann heimlich vom Gerichtshof des Bezirks Daoli zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und unrechtmäßig ins Hulan-Gefängnis gesperrt.

Ende April 2006 wurde Yin Anbang vom Hulan-Gefängnis in das Tailai-Gefängnis in Qiqihar (einer anderen Stadt in der Provinz Heilongjiang) verlegt. Er trat auch im Tailai-Gefängnis für lange Zeit in einen Hungerstreik, um gegen seine Verfolgung zu protestieren. Danach nahm er über 50 Tage lang nur flüssige Nahrung zu sich. Am 15. August 2006 starb er. Als die Familienangehörigen die Leiche abholten, sahen sie, dass sein Rücken dunkel gefärbt war, seinen Unterkörper konnten sie nicht sehen. Aber seine Zehen waren aufgeplatzt und vereitert. Der Polizist sagte, dass Yin „Selbstmord“ begangen hätte. Dann behauptete er, dass er auf der Flucht an einen Elektrozaun gekommen wäre. Der Polizist wollte die Leiche sofort verbrennen. Die Familienangehörigen waren aber nicht damit einverstanden.

Der Falun Gong-Praktizierende Bai Shijun aus der Bergregion Daxing’anling wurde im Oktober 2005 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zur Zeit befindet er sich in diesem Tailai-Gefängnis. Er leidet inzwischen an einer Herzkrankheit, Nierenlähmung, Lungenentzündung und sein Leben schwebt in Gefahr. Das Gefängnis ließ ihn auch nicht gegen eine Bürgschaft frei, da in einem Dokument der Provinz behauptet wurde, dass eine „Epidemie“ im Gefängnis existiere. Die Familienangehörigen bekamen aber noch nicht einmal eine Besuchserlaubnis. Später lehnten sie wiederum seine Freilassung gegen eine Bürgschaft ab, mit der Begründung, dass er noch nicht „umerzogen“ sei.

Telefonnummern des Tailai-Gefängnisses in der Provinz Heilongjiang: 0086-452-Empfangsbüro: 8225443
Leiter des Gefängnis, Zhao Rubin: 8229203
Komitee für Disziplin und Überwachungsbüro: 8225504
Sekretär des Komitees für Disziplin: 8229207
Vertretungsbüro der Staatsanwaltschaft im Tailai-Gefängnis: 55120398
andere Telefonnummern: 82345377, 8237256, 88229376, 82255147, 8237274, 8237943, 8225443, 8237949

Gruppenleiterin Yang Xiuhong: 8238143, 13514679200 (Handy)

Untersuchungsgefängnis des Bezirks Daoli in Harbin: 0086-451-84378077

*Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Dieser Artikel auf Chinesisch: http://www.minghui.ca/mh/articles/2006/8/30/136707.html

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