Spanien: Oberstes Gericht erkennt Klage von Falun Gong an

Spaniens oberstes Gericht hielt am 6. Juni 2006 eine Anhörung und entschied, dass eine von mehreren Opfern vorgebrachte Klage gegen oberste chinesische Beamte wegen Völkermord an Falun Gong in den vergangenen sieben Jahren anerkannt werden kann.

The Advertiser (Australien) berichtete am 7. Juni, dass Spaniens oberstes Gericht am 6. Juni nach einer Anhörung erklärte, dass eine von Falun Gong vorgebrachte Anschuldigung oberer chinesischer Beamter wegen Völkermord fortgesetzt werden könne. Das bedeutet, dass Falun Gong jetzt Berufung gegen eine frühere Ablehnung der Klage durch den Audencia Nacional, Spaniens höchstes Strafgericht, einlegen kann.

In dem Artikel heißt es, dass Falun Gong im September 2004 gegen Jia Qinglin, den Vorsitzenden des Nationalen Komitees der Politischen Beratungskonferenz des Chinesischen Volks, kurz vor dessen Spanienbesuch eine Klage eingereicht hatte. Falun Gong Praktizierende beschuldigten Jia des Völkermords, als er Sekretär des lokalen Komitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) in Peking zwischen 1999 und 2002 war.

Weiter hieß es, dass die Audencia Nacional die Klage abgelehnt hatte, da nicht nachgewiesen worden war, dass sich Jia tatsächlich in Spanien befunden hatte. Jedoch entschied das oberste Gericht, dass der Fall in der Tat innerhalb der Zuständigkeit der Gerichte des Landes lag. Dem folgte die Annahme des Falls im Oktober 2005 nach dem Prinzip der „Universalkompetenz“. Das bedeutet, dass die Gerichte Spaniens dafür zuständig sind, Fälle bezüglich Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschheit anzuhören, wo auch immer sie passiert sind und gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit die Angeklagten besitzen.

Diese gerichtliche Entscheidung fiel einen Tag, nachdem ein anderes Gericht in Spanien einen Fall angehört hatte, in dem sieben chinesische Führer während der 80er Jahre des Völkermords, der Folter und Verbrechen gegen die Menschheit in Tibet beschuldigt wurden.

In dem Artikel wurde ebenfalls berichtet, dass Spanien das erste Land in der Europäischen Union war, das einen Auslieferungsvertrag mit Peking im November 2005 unterschrieben hatte.

Clear Harmony berichtete am 15. Oktober 2003, dass Falun Gong Praktizierende gegen den ehemaligen Generalsekretär der KPC, Jiang Zemin, wegen Völkermord und Folter im Zuge der Verfolgung von Falun Gong bei Spaniens La Audiencia Nacional eine Klage eingereicht hatten.

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