AFP: Falun Gong-Fall in Spanien kann fortgesetzt werden

Spaniens oberstes Gericht hat heute in einer von der chinesischen, spirituellen Bewegung Falun Gong initiierten Verhandlung entschieden, dass der Prozess gegen oberste chinesische Beamte wegen Völkermords fortgesetzt werden könne.

Das bedeutet, dass Falun Gong jetzt gegen eine frühere Ablehnung der Klage durch die Audencia Nacional, Spaniens höchstem Strafgericht, Berufung einlegen kann.

Falun Gong reichte im September 2004 gegen Jia Qinglin, den Vorsitzenden des Nationalen Komitees der Politischen Beratungskonferenz des Chinesischen Volks kurz vor dessen Spanienbesuch eine Klage ein.

Die spirituelle Bewegung, die in China verboten ist, klagt Jia an, während seiner Zeit als Sekretär des lokalen Komitees der Kommunistischen Partei Chinas zwischen 1999 und 2002 in Peking Völkermord begangen zu haben.

Das Audencia Nacional wies die Klage mit der Begründung zurück, dass nicht nachgewiesen worden war, dass Jia in Spanien gewesen sei.

Aber das oberste Gericht entschied, dass der Fall in der Tat innerhalb der Zuständigkeit der Gerichte des Landes läge. Dem folgte die Annahme des Falls im Oktober 2005 nach dem Prinzip der „Universalkompetenz“. Das bedeutet, dass die Gerichte Spaniens dafür zuständig sind, Fälle bezüglich Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschheit anzuhören, wo auch immer sie passiert sind und gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit die Angeklagten besitzen.

Diese gerichtliche Entscheidung fiel einen Tag, nachdem ein anderes Gericht in Spanien einen Fall angehört hatte, in dem sieben chinesische Führer während der 80er Jahre des Völkermords, der Folter und Verbrechen gegen die Menschheit in Tibet beschuldigt wurden.

Obwohl China für seine Menschenrechtsaufzeichnung kritisiert wurde, war Spanien im November 2005 das erste Land der Europäischen Union, das einen Auslieferungsvertrag mit Peking unterschrieben hatte.

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