Offizieller Bericht über die Inhaftierung Praktizierender in Hongkong (mit Fotobeweisen)

Zusammenfassung:

Vier Schweizer und zwölf Praktizierende aus Hongkong wurden von der Polizei in Hongkong wegen Abhaltung eines legalen friedlichen Protestes gegen die Verfolgung von Falun Gong im Festland China gewaltsam inhaftiert. Neun der Demonstranten wurden dabei verletzt und jede medizinische Behandlung wurde ihnen für mehrere Stunden verweigert. Am 22. März 2002 wurde gegen alle 16 offiziell Anklage wegen ‚Behinderung der Polizei‘ erhoben und gegen vier Hongkonger Praktizierende zusätzlich die schwereren Anschuldigungen ‚Angriff auf Polizeibeamte‘. Das Verfahren soll am 17. Juni 2002 beginnen, mit Beendigung ist am oder vor dem 2. Juli 2002 zu rechnen.

Das ganze ereignete sich am 14.03.2002 etwa gegen 13.00 Uhr vor dem chinesischen Verbindungsbüro in Sai Wan, Hongkong.

Involvierte Opfer:
1. Hr. Erich Bachmann (Schweiz), 40
2. Fr. CHEE Fei-ming, 61
3. Fr. CHOW Sing, 32
4. Hr. Roland Isenschmid (Schweiz), 39
5. Fr. LAM Chi-for, 45
6. Fr. LAM Duy Quoc (Schweiz), 28
7. Fr. Jenny Lee, 57
8. Fr. LAU Wai-hing, 49
9. Fr. LAU Yuk-ling, 58
10. Fr. LU Jie, 38
11. Fr. Simone Claudia Schlegel-Grunenfelder (Schweiz), 28
12. Fr. TSANG Hau-sim, 48
13. Fr. TSE Lai-sim, 48
14. Fr. TSO Chi-sin, 55
15. Fr. WONG Yiu-hing, 36
16. Fr. YEUNG Mei-wan, 53

Detailierte Beschreibung:

1.) Friedliche Petition

Vier Schweizer Falun Gong Praktizierende flogen nach Hongkong, um dort vor dem chinesischen Verbindungsbüro – der offiziellen Repräsentanz Chinas in Hongkong – einen dreitägigen Hungerstreik abzuhalten. Sie versuchten damit, China zu bitten, die Ermordung Falun Gong Praktizierender zu beenden und weltweit dafür Aufmerksamkeit und Unterstützung für dieses Anliegen zu erhalten (siehe auch den angeschlossenen Bericht der Schweizer Praktizierenden mit dem Titel „Hungerstreik in Hongkong – Warum ?)

2.) Eingreifen der Polizei

Zusammen mit 12 einheimischen Praktizierenden starteten die vier Schweizer ihren Hungerstreik am 14. März 2002 gegen 8.30 früh. Die Aktivität entsprach den geltenden Gesetzen, da in Hongkong für Demonstrationen unter 50 Personen um keinerlei Anmeldungen oder Genehmigungen angesucht werden muss. Dutzende von Polizisten waren anwesend. Nach etwa zweieinhalb Stunden richtete die Hongkonger Polizei das erste Mal eine Warnung an die Schweizer Praktizierenden wegen „Behinderung eines öffentlichen Platzes“. Die Polizei sprach in den nächsten beiden Stunden zwei weitere Warnungen an die Schweizer aus und verlangte von ihnen, sich von der Vorderseite des Gebäudes zu entfernen und in eine Seitenstraße zu gehen, die für die Angestellten des Verbindungsbüros nicht einsehbar war.
Die Praktizierenden befanden sich auf einem zwei mal einem Meter großen Stück des Gehsteiges, der 10 Meter breit war. Sie saßen einige Meter sowohl von der Garageneinfahrt der Pkws als auch vom Haupteingang des Verbindungsbüros entfernt und es blieb genug Platz für Passanten frei, wobei dieser Teil des Gehweges, wie Praktizierende herausfanden (sie zählten durchschnittlich nur etwa 20 Passanten pro Stunde auf dieser Strecke) sehr wenig benutzt wurde. Die einheimischen Praktizierenden fragten bei den Polizisten nach dem Grund für die Verwarnungen, bekamen aber keine hinreichenden Erklärungen. Gegen 13.00 sprach die Polizei ihre letzte Verwarnung – diesmal direkt an die Honkonger Praktizierenden gerichtet – aus. Einige Minuten später begann die Polizei die Demonstranten mit Gewalt vom Platz zu entfernen.

Gegen Mittag gab die Hongkonger Polizei den anwesenden Reportern eine mündliche Stellungnahme ab, in der die Praktizierenden beschuldigt wurden, den Verkehr auf einem öffentlichen Platz behindert zu haben. Desweiteren veröffentlichten sie die Aussage des chinesischen Verbindungsbüros, das seine „Beklemmung und Angst“ vor den Falun Gong Praktizierenden, die einmal in ihr Gebäude gekommen wären, um Informationsmaterial zu verteilen, ausgedrückt hätte, wobei diese Behauptungen des Verbindungsbüro nicht der Wahrheit entsprachen. Aber auch falls dies wahr gewesen wäre, stünde den Bürgern von Hongkong das Recht zu, auf friedliche Weise in das Verbindungsbüro zu gehen, um dort ihre Meinung darzustellen, da es sich bei dieser Behörde um ein Verbindungsglied zwischen Hongkong und der Zentralregierung handelt.

3.) Gewaltsames Wegbringen der Praktizierenden

Kurz nach 13 Uhr – also etwa viereinhalb Stunden nach Beginn des Hungerstreiks – erschienen Polizisten und begannen die Praktizierenden von ihrem Platz wegzuschaffen. Um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung zu verteidigen, gruppierten sich 10 Praktizierende aus Hongkong, um die Schweizer Praktizierenden und bildeten einen Kreis um sie, indem sie sich bei den Händen fassten, als sich die Polizisten auf sie zubewegten. Beim Wegbringen der Demonstranten setzten die Polizisten exzessive, normalerweise nur für gewalttätige Demonstranten vorbehaltene Methoden ein. So drückten sie wild auf Akkupunkturpunkte hinter den Ohren und an den Handgelenken sowie auf Gesicht und Kehle, bogen die Handflächen nach innen auf die Unterarme und verbogen den Demonstranten in einer sehr rauhen Weise verschiedene Körperteile. Jeder Demonstrant wurde im Schnitt von etwa 4 Polizisten weggebracht. Die Praktizierenden verspürten aufgrund der Behandlung unmittelbar starke Schmerzen, Übelkeit, Benommenheit und Zustände von Atemnot. Während die befreundeten Praktizierenden einer nach dem anderen weggeschafft wurden, setzten die verbliebenen Demonstranten ihren Sitzstreik fort und reagierten nur passiv ohne Anwendung irgendeiner Form von Gewalt. Neun Demonstranten trugen Verletzungen unterschiedlichen Grades davon. Angemerkt sollte werden, dass die Methode Akkupressurpunkte zu drücken, äußerlich kaum Spuren hinterläßt, aber dem Körper heftigste Schmerzen bereitet.

Zeugen bestätigten, dass während der ganzen Aktion der leitende Polizeioffizier unter anderem folgenden Befehl an seine Leute ausgegeben hatte: „Ihr könnt brutaler vorgehen!“. Zusätzlich stellten die Zeugen heraus, dass, während eine Polizistin laut die Demonstranten beschuldigte, sie werde von einer gebissen, überhaupt kein Demonstrant in ihrer Nähe war.
Gegen 13.30 wurden alle Praktizierenden in verschiedene Polizeifahrzeuge geschleppt und zum westlichen Polizeidistrikt gefahren.

4.) Ungerechte Behandlung auf der Polizeistation

Die 58jährige Lau Yuk-ling litt aufgrund der rauhen Behandlung durch die Polizei an starken Schmerzen. Sie verlangte daher auf dem Weg zur Polizeistation nach einem Arzt. Ihre Bitte wurde ignoriert. Einige Praktizierende verspürten aufgrund des heftigen Drucks auf ihre Akuppressurpunkte durch die Polizei Schmerzen im Rücken und den Schultern, andere fühlten sich insgesamt äußerst schwach. Die neun verletzten Praktizierenden stellten gegen 17.00 gemeinsam einen Antrag auf eine medizinische Untersuchung. Die Polizei verzögerte die medizinischen Untersuchung, indem sie jeden einzeln über seine Beschwerden befragte und dies festhielt, was normalerweise nicht in die Zuständigkeit der Polizei fällt. Dem Ansuchen dieser Praktizierenden wurde erst gegen 23.00 entsprochen – also 9 Stunden nach dem Vorfall. Der Arzt untersuchte die Praktizierenden nicht gründlich, sondern schaute sie nur kurz an und verschrieb einigen schmerzstillende Mittel und Salben. Die Aufzeichnungen der medizinischen Untersuchung werden nur gegen ein Entgelt von 5.000,- HKD herausgegeben.
Im Gegensatz dazu behauptet das Hongkonger Polizeidistrikt, dass 5 Polizisten leichte Verletzungen davongetragen hätten. Diesen wurde es sogleich erlaubt einen Arzt aufzusuchen.

5. Anklagen

Am 22.März wurde trotz der offensichtlichen Tatsachen gegen alle 16 Falun Gong Praktizierenden eine Anklage wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ erhoben und zusätzliche Anklagen gegen vier einheimische Praktizierende wegen „Tätlichen Angriffs eines Polizeibeamten“. Der Verfahrensbeginn ist für den 17. Juni 2002 anberaumt, mit einem Ende ist am oder vor dem 2.Juli 2002 zu rechnen. Den vier Schweizer Praktizierenden wurde es gegen eine Verdopplung der Kaution (von 1.000 auf 2.000 HKD) erlaubt das Land zu verlassen.

ANHANG:

Hungerstreik in Hongkong – Warum ?

– da nach Ausstrahlung der Filme über die Wahrheit in Zusammenhang mit der Verfolgung von Falun Gong in Changchun, Jiang Zemin den Befehl erlassen hat, alle dafür verantwortlichen Falun Gong Praktizierenden zu verhaften und zu töten, wurden seit 5. März über 100 [aktuelle Zahl: 5.000 !!!] Praktizierende aus Changchun inhaftiert und befinden sich seither in Lebensgefahr. Jiang Zemin hat zudem die Erlaubnis erteilt, Falun Gong Praktizierende beim Austeilen von Informationsmaterialien oder Aufstellen von Bannern sofort zu erschießen.

– da unter Jiang Zemins Weisung, „Erschießen ohne Gnade“, Listen von Falun Gong Praktizierenden erstellt werden, denen harte Strafen und sogar die Hinrichtung drohen, weil die Angst Jiang Zemins vor der Wahrheit unheimlich groß ist.

– da keine Chinesische Botschaft oder kein Konsulat willens war, unsere Petitionsbriefe entgegenzunehmen oder unsere wiederholten Angebote zur Eröffnung eines friedlichen und offenen Dialoges angenommen wurden; vielmehr noch setzen die offiziellen Chinesischen Stellen fremde Regierungen unter Druck, Falun Gong auch in ihrem Land zu diskriminieren.

– da wir ursprünglich nach Peking gehen wollten, um dort an die Zentralregierung für das Ende der brutalen Verfolgung zugunsten aller Praktizierender im Festland China, denen man das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert, zu appellieren. Aber, nachdem wir unsere Flugtickets bereits gelöst hatten, zog die chinesische Botschaft in der Schweiz unsere Visa zurück. Hongkong ist ein Teil Chinas und wir hoffen, dass unsere Stimme hier besser gehört wird.

– da der Rest der Welt sich gegen die seit nunmehr fast 3 Jahren andauernde Verfolgung von Falun Gong ausgesprochen hat, deren Eskalation in alarmierender Geschwindigkeit, wie die letzten aktuellen Ereignisse zeigen, zunimmt.

– da wir glauben, dass ein Hungerstreik die beste Methode ist, die Herzen der Menschen weltweit zu erreichen und das Leid, das wir dadurch ertragen nichts ist in Vergleich zu dem, was die Praktizierenden im Festland China durchzustehen haben. Wir respektieren und schützen jedes Leben und beginnen diesen Hungerstreik in der Hoffnung, dadurch Leben retten zu können.

– da Falun Gong für uns lange gesuchte Wahrheiten beinhaltet. Es gibt uns Antworten auf viele unserer Fragen und macht aus uns bessere und gesündere Menschen. Daher bereitet es uns tiefen Kummer, Falun Gong derartigen boshaften und verleumderischen Angriffen ausgesetzt zu wissen.

– da die Welt die Werte „Wahrhaftigkeit – Barmherzigkeit – Nachsicht“ anerkennt und schätzt, erhielt Falun Gong bis heute weltweit über 700 Auszeichnungen.

Erich Bachmann,
Roland Isenschmid,
Lam Duy Quoc (41)76-490-2067,
Simone Schlegel

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Quelle: http://clearharmony.net/articles/3871.html
Original vom: 31.3.2002
Übersetzt am: 2.4.2002

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