Autonomes Gebiet Xinjiang: Elektroschocks, Prügel, Vergewaltigung und Psychiatrische Anstalten im Wulabo-Arbeitslager

Im Namen aller Falun Gong Praktizierenden in Xinjiang

Seit dem 20.07.1999 stehen Falun Gong Praktizierende in Xinjiang wie in anderen Gebieten allen möglichen Folterungen, ob geistig oder körperlich gegenüber. Im Folgenden möchten wir über die Situation im Wulabo-Arbeitslager berichten.

Während der Inhaftierung wurden Praktizierende mit Hand- und Fußschellen gefesselt. Sie wurden aufgehängt und geschlagen, so dass der ganze Körper mit Wunden bedeckt war auch schlafen durften sie nicht. Die Wärter zogen sie an den Haaren und stießen ihre Köpfe mehrfach gegen die Wand; Sie brachten Praktizierende in Psychiatrische Anstalten, und verabreichten ihnen große Dosen Beruhigungsmittel, so dass manche Praktizierende bis jetzt noch starke Kopfschmerzen haben. Einige rollten sich wegen der unerträglichen Schmerzen auf dem Boden hin und her und als sie anfingen vor Schmerzen zu schreien, stopften die Wärter die Münder mit benutzten Damenbinden oder klebten den Mund mit Klebeband zu. Im Gebiet Südxinjiang sind vier Falun Gong praktizierende Frauen schwanger geworden, nachdem sie vergewaltigt wurden. Sie schlugen Praktizierende mit elektrischen Gummiknüppeln, solange bis die Haut richtig verbrannt war.

Damit Praktizierende ihren Glauben aufgeben, werden sie von den Wärtern gezwungen täglich über 10 Stunden zu arbeiten, so dass einige Praktizierende nur 2 bis 3 Stunden schliefen. Manchmal wurden sie gezwungen, mit beiden Händen hinter dem Rücken die Treppen hinauf zu springen, vom ersten bis zum dritten Stock, oder um den Sportplatz zu laufen. Wer sich dem widersetzte, wurde gefesselt und geprügelt, bekam kein Essen und durfte nicht schlafen. Die Wärter stifteten auch andere Gefangene an, Praktizierende zu schlagen. Der Nasenrücken eines Praktizierenden wurde gebrochen und der ganze Körper war übersät mit Wunden. Die Wärter schikanierten Praktizierende mit Schimpfwörtern und schlugen sie mit elektrischen Gummiknüppeln, sogar mit zwei oder drei Gummiknüppeln. Sie hörten nicht vorher auf, bis Praktizierende ihnen „Reue“ versprachen. Dann mussten die Praktizierenden einen vorgefertigten „Reuebericht“ abschreiben. Langjährige Praktizierende wurden auf diese Weise zum „Bereuen“ gezwungen. Manche Praktizierende wurden gezwungen, bis zu 20 Tage im Freien zu stehen, und alles damit sie ihren Glauben aufgeben.

Eine noch gemeinere Maßnahme: wenn einer in der gleichen Zelle nicht auf Falun Gong verzichtet, bekommen alle anderen Gefangenen kein Essen. Die Wärter drohen, dass keiner eine Strafmilderung bekommt, bevor nicht alle Falun Gong abschwören. Umgekehrt wurde ihnen versprochen, falls jemand egal mit welchen Methoden Praktizierende dazu bringt, Falun Gong aufzugeben, dieser eine Strafmilderung bekommt.

Die Wärter werden aufgehetzt, die Praktizierende bis zu Tode zu quälen. Praktizierende wurden betrogen, dass, wenn sie Falun Gong aufgeben würden, zurück zu ihrer Arbeit dürften und Löhne für die Inhaftierungszeit bekämen. Tatsache ist, dass manche Praktizierende ihre Arbeitsstellen und Geld verloren. Manche Familienangehörigen von Praktizierenden konnten den großen Druck nicht ertragen und ließen sich von ihren Lebenspartnern scheiden.

Das Wulabo-Arbeitslager gilt als ein „Vorbild“. Ein Angestellter dort sagte, dass die „Umerziehungsrate“ im Vergleich zu anderen Arbeitslagern sehr hoch ist. Jedoch gibt es hier auch gutherzige Wärter. Einer sagte z.B.: „Meine Mitarbeiter erweisen sich nicht als würdig, diese Uniform zu tragen.“ Doch leider gibt es zu wenige solcher Wärter. Jeder inhaftierte Praktizierende muss jeden Tag 10 Yuan (etwas über ein Euro) als Überlebensgebühr abgeben. Und jeder Wärter bekommt täglich 10 Yuan als Zuschuss. Um noch mehr Geld von Praktizierenden erpressen zu können, werden die Inhaftierungszeit von Praktizierenden oft verlängert.

Mit diesem Bericht möchten wir auf die Unterdrückung in China aufmerksam machen, damit die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden so bald wie möglich beendet wird!

Chinesische Version unter: http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/3/26/27284.html
Übersetzt am: 29.03.02
Original vom: 26.03.02

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv