Provinz Jilin: Terrorpolitik von der Polizei der Stadt Da’an

Von einem Praktizierenden aus China

Seit dem 28.01.2002 verstärkt die Polizei und das Büro 610 in der Stadt Da’an, Provinz Jilin die Verfolgung von Dafa-Praktizierenden. Sie zwingen alle Menschen, die Falun Gong praktiziert hatten, eine Erklärung zu schreiben, dass sie nicht mehr praktizieren. Sie drohen den Einwohnern: „Wenn ihr diese Erklärung nicht schreibt, bekommt ihr keine Ruhe zum Chinesischen Neujahr!“

Die Polizisten durchsuchen die Wohnungen von Praktizierenden und führen dabei die Terrorpolitik „4×1“ durch. Das heißt: falls in der Wohnung 1 Dafa-Buch oder eine Dafa-Kassette oder 1 Dafa-CD oder 1 Infomaterial über Falun Dafa gefunden wird, werden die Bewohner für einen Monat ins Untersuchungsgefängnis gesperrt. Falls man dort die Erklärung verweigert, wird man weiter ins Gefängnis geschickt. Die Polizisten dürfen Taschen von Passanten auf der Straße beliebig durchsuchen. Durch den Terror herrscht eine angespannte und beklemmende Stimmung in der ganzen Stadt Da’an vor dem Chinesischen Neuen Jahr (12.02.2002).

Am 03.02.2002 ist bekannt geworden, dass die Polizei bereits 9 Einwohner festgenommen hat, darunter eine Frau von 74 Jahren. Eine Praktizierende hat der Polizei nur gefragt: „Was ist mit meinem Praktizieren?“ Dann wurde sie schon festgenommen.

In der Mitternacht vom 01.02.2002 gab das „Büro 610“ die Geheimanweisung des Jiang Zemin-Regimes weiter: Jeder Arbeitgeber sollte umgehend bei den Praktizierenden Zuhause überprüfen, ob sie auch zu Hause sind. Praktizierende müssen streng überwacht werden. Um gegen die Überwachung und Kontrolle zu protestieren, verließen viele Praktizierende ihr Zuhause.

Jetzt ist eigentlich die Zeit der Familienvorbereitungen für die Feier des traditionellen Chinesischen Neuen Jahrs. Die Praktizierende mussten ihr Zuhause verlassen, wenn sie sich nicht in größere Gefahr begeben wollten. Sie haben Familie, können aber nicht nach Hause gehen. Einige sind sogar durch die Verfolgung ums Leben gekommen.

Chinesische Version unter:
http://www.minghui.ca/mh/articles/2002/2/6/24472.html# chinanews20020206-1
Original vom: 06.02.2002
Übersetzt am: 06.02.2002

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