Appellbrief an den obersten Gerichtshof der Provinz Heilongjiang

An den vorsitzenden Richter des obersten Gerichtshofs der Provinz Heilongjiang:

Mein Name ist Yao Yuming. Ich bin eine 54-jährige Frau. Mein Heimatort liegt im Hanjia Goldminen Gebiet des Huma Bezirks. Weil ich Falun Gong übe, bin ich vom Huma Bezirksgericht verurteilt worden, und ich werde gegenwärtig im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang gefangen gehalten.

Am 12. September 2003 wurde ich ins Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verschleppt. Während der Gesundheitsinspektion im Gefängnis stellte man bei mir fest, dass ich einen Blutdruck von 260/140mmHg hatte. Das Gefängnis weigerte sich anfangs mich aufzunehmen, aber der Hauptinspektor der Polizeiwache, der mich ins Gefängnis brachte, konnte die Gefängnisbeamten vom Gegenteil überzeugen. Im Medizinischen Zentrum injizierten mir mehrere Verbrecher gewaltsam Medikamente. Eine von ihnen sagte mir, dass der Inspektor ihnen gesagt hatte, mir eine „Gratisspritze“ zu verabreichen. Bis heute habe ich nicht herausfinden können, welches Medikament mir damals gespritzt wurde.

Nachdem ich in eine Gruppe des Konzentrationslagers gebracht wurde, war ich drei Tage lang bewusstlos gewesen, bevor ich wieder zu Sinnen kam. Drei Tage später wurden andere verfolgte Falun Gong Praktizierende und ich gezwungen, im Garten unter der glühenden Sonne zu laufen, während die Wachen uns ständig mit elektrischen Schlagstöcken angriffen. Die Wachen stifteten auch Verbrecher im Lager an, uns zu schlagen. Wir wurden dann gezwungen, mehrere Stunden auf dem Boden zu hocken. Wenn wir nicht Folge leisteten, trat man brutal auf uns ein. Ich wurde von der Wache Wang Liang so hart getreten, dass ich bewusstlos zu Boden fiel.

Dann verlegte man mich in einen überwachten Bereich. Fünfunddreißig Praktizierende, mich eingeschlossen, wurden dort überwacht, geschlagen, beschimpft und mit einem Seil verschnürt. Die Wache Sun Jian schrie uns wütend an, als wir uns auswendig Passagen aus Falun Gong Büchern vorsagten. Am 9. März 2004 kamen die Gruppenleiter Cui Hongmei, Xia Fengying und die Wachen Zhou Ying und Deng Yu mit zwanzig Verbrechern und schleiften uns ins Wasserhaus, die Waschräume und die Gefängniszellen. Mit unseren Rücken waren wir an die Seiten der Betten gebunden. Sechzehn Praktizierende, die keine Gefängnisuniformen trugen, wurden gefesselt und an den Händen aufgehängt. Dabei war eine Hand über die Schulter und die andere von unten hinter den Rücken geführt, wo sie aneinander gefesselt wurden. So wurden sie dann aufgehängt, ohne dass ihre Füße den Boden berühren konnten. Diese Misshandlungen dauerten an, bis die Praktizierenden zustimmten, den Befehlen der Wachen nachzugeben.

Zwölf andere Falun Gong Übende waren am 18. März 2004 für insgesamt achtundzwanzig Stunden auf eine ähnliche Weise gefesselt und aufgehängt worden. Am 15. Mai wurde ich verprügelt, da ich mich weigerte, mich hinzuhocken und meinen Namen zu rufen. Shao Hongling trat auf mir herum und verletzte mein Bein dadurch schwer. Als der Gefängnisinspektor am 16. Mai zu unserer Zelle kam, beschimpfte er uns vulgär und ging weg, statt unseren Appellen zuzuhören. Danach stiftete er die Gruppe Verbrecher und die Wachen an, fünfzehn weitere Praktizierende aufzuhängen, bis sie ihr Bewusstsein verloren, bevor sie mit unbekannten Substanzen betäubt und am Nachmittag wieder aufgehängt wurden. Wir wurden dann gezwungen, für die Kosten dieses unbekannten Medikaments selbst aufzukommen.

Am 21. Dezember 2004 verschnürten die Wachen die Praktizierenden Zhang Xiaobo, Guan Shuling, Zhang Lianwen und Zhang Liping und hängten sie auf, bis sie in Ohnmacht fielen. Dann wurden sie zwangsernährt und bekamen Medikamente injiziert. Ihre Handgelenke waren aufgerissen und ihre Hände stark angeschwollen.

Zwischen März und August 2004 war es uns nicht gestattet Briefe zu schreiben oder Besuch zu empfangen, und seit dem 2. März 2004 sind dreißig Praktizierende in einer Zelle eingepfercht worden. Sie wurden gezwungen, bewegungslos auf einer kleinen Bank zu sitzen. Vierzehn bis fünfzehn Stunden wurden sie von Verbrechern überwacht. Unsere Menschenrechte sind uns genommen worden, und unsere physische Verfassung verschlechtert sich durch diese brutalen Misshandlungen Tag für Tag. Solche Taten stehen der Rechtsstaatlichkeit und dem chinesischen Justizsystem völlig zuwider. Es kann nicht erlaubt werden, dass dies so weitergeht. Wir bitten den obersten Gerichtshof die Gerechtigkeit zu wahren und die schuldigen Personen zu bestrafen.

Welches Verbrechen haben Falun Gong Praktizierende begangen, nur weil sie den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht folgen? Der Verfolgung von Falun Gong, die Völkermord gleichkommt, kann nicht gestattet werden, noch länger anzudauern.

Angeklagte:
Gefängnisinspektor Liu Zhiqiang
Gefängnisgruppeninspektoren Cui Hongmei, Xia Fengying
Wachen Zhou Ying, Deng Yu, Lu Cuijun, Wang Liang, Sun Jian
Verbrecher Han Jianying, Liu Chao, Sun Xiuyun, Bai Xiaoli, Man Yuyue, Liu Ying, Shao Hongling

Kläger:
Liu Xuewei, Guan Shuling, Zhang Liping, Chen Weijun, Gen Yafen, Zhang Jing, Zhang Xiaobo, Zhang Lianwen, Yao Yuming
Berufungskläger: Yao Yuming

13. Januar 2005

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