Todesmeldung! Frau Fu Jinmei aus Lanzhou starb in Folge der Verfolgung

Die Falun Gong Praktizierende Fu Jinmei aus Lanzhou wurde mehrmals widerrechtlich inhaftiert und ihre Wohnung wurde durchsucht. Am 8. Dezember 2003 wurde sie wieder festgenommen. Wegen der Misshandlungen, die sie während ihrer Gefangenschaft erleiden musste, wurde sie sehr krank und verlor ihr Bewusstsein. Nachdem sie nach Hause zurückgeschickt wurde, war Frau Fu Jinmei bettlägerig. Sie starb am 18. September 2004. Mehr von ihrer Geschichte im Folgenden:
Frau Fu Jinmei wurde im Jahr 1950 geboren und lebte im Anning Viertel von Lanzhou in der Provinz Gansu. Sie war früher Angestellte der Feikong Apparaturfabrik in Lanzhou gewesen. Im Jahr 1996 begann sie Falun Gong zu üben.
Während des Chinesischen Neujahrs 2000 reiste sie nach Peking, um dort friedlich für Falun Gong zu appellieren und den Behörden mitzuteilen, dass Falun Gong gut ist. Sie wurde verhaftet und zurück in ihr Heimatgebiet geschickt, wo sie einen halben Monat lang in Haft blieb. Die Behörden erpressten von ihr zudem 6.000 Yuan (1). Seit dieser Zeit haben Übeltäter der Polizeiwache und Mitarbeiter des Büro 610 (2) ihre Wohnung mehrmals widerrechtlich durchsucht und sie willkürlich festgenommen.
Im März 2001 wurde Frau Fu Jinmei von der Sicherheitsabteilung ihrer Arbeitseinheit gezwungen, eine Garantieerklärung (3) zu schreiben, um das Üben von Falun Gong aufzugeben. Sogar danach wurde sie noch oft belästigt. Am 8. Dezember 2003 durchsuchte die Polizei Frau Fus Wohnung und sperrte sie ein. Während ihrer diesmaligen Gefangenschaft bekam sie plötzlich hohes Fieber und ihr ganzer Körper schmerzte so stark, dass sie es kaum ertragen konnte. Polizeibeamte und Leute vom Büro 610 sagten, dass Frau Fu nur vorgab, krank zu sein, so dass sie erklärten, sie deswegen nicht freizulassen. Schließlich verlor Fu Jinmei ihr Bewusstsein. Sie wurde ins Krankenhaus geschickt, wo man bei ihr Lungenkrebs diagnostizierte. Aber selbst unter diesem Umstand benachrichtigten die Verfolger ihre Familie nicht.

Nachdem Frau Fu nach Hause geschickt worden war, konnte sie nicht mehr aufstehen und wurde bettlägerig. Sie verstarb am 18. September 2004.

(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.

(2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(3) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.

Chinesisches Original: http://minghui.ca/mh/articles/2005/3/10/96981.html
Englische Version: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2005/3/14/58431.html

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