Die bitteren Erfahrungen der Verfolgung von Herrn Li Huifeng aus Qiqihar

Mein Name ist Li Huifeng. Ich bin ein 32 Jahre alter Falun Gong Übender aus Qiqihar in der Provinz Heilongjiang.

Am 22. Januar 2001 wurde ich um 17 Uhr von Kriminalbeamten aus dem Jianhua Viertel von Qiqihar festgenommen. Am nächsten Tag brachte man mich zur zweiten Strafanstalt von Qiqihar. Im Juli 2001 wurde ich vom Jianhua Bezirksgericht in allen erfundenen und mir von den Behörden zugeschriebenen Anklagepunkten für „schuldig“ befunden und zu 12 Jahren der Gefängnis verurteilt.

Ich widersetzte mich dem ersten Urteilsspruch und legte mit einem Brief beim Mittelgericht Berufung ein. Jedoch log das Mittelgericht und behauptete, dass ich dem Urteil der ersten Verhandlung nachgegeben hätte, und sie das Bittgesuch daher nicht anhören würden. Am 24. Januar 2002 wurde ich zum dritten Gefängnis von Harbin geschickt. Am 1. Juli 2004 verlegte man mich ins Daqing Hongweixing Gefängnis, wo ich bis zum heutigen Tag inhaftiert bin.

Seit ich am 22. Januar 2001 widerrechtlich festgenommen wurde, haben die Polizeibeamten und unter ihrer Kontrolle stehenden Gefangenen mich brutal gefoltert. Im Folgenden möchte ich einige Details dieser Misshandlungen näher beschreiben:

Gegen 17 Uhr am 22. Januar 2001 waren wir zu fünft im Haus des Falun Gong Übenden Wenjie. Plötzlich stürmten fünf Polizisten des dritten Sittendezernats die Wohnung. Sie schleiften uns weg und brachten uns zu ihrem Büro. Wir waren barfuß und man hatte unsere Köpfe bedeckt.

Sofort verhörten und folterten sie mich, um an Informationen zu gelangen. Sie legten mir hinter dem Rücken Handschellen an und hingen mich daran an einem Eisenhaken auf, der sich zwei Meter über dem Boden befand. Gleichzeitig hatten sie meine Füße mit einem Seil gefesselt und zogen daran, um meinen Körper zu strecken, was mir extreme Schmerzen zufügte. Außerdem traten die Polizisten meinen Körper, so dass ich hin und her schaukelte. Sie riefen: „ Dein Leiden ist unser Vergnügen!“ Die Schmerzen waren unerträglich. Dann verpassten sie mir Elektroschocks an meinen Genitalien. Diese Art von Folter wird im wahrsten Sinne des Wortes „Großes Hängen“ genannt. Meine Genitalien waren von den Elektroschocks verbrannt und ich konnte meine Arme sechs Monate lang nicht heben. Am nächsten Tag wurde ich in die zweite Strafanstalt von Qiqihar gebracht und dort ein Jahr gefoltert. Ich war völlig ausgezehrt. Im Juli 2001 wurde ich vom Jianhua Bezirksgericht in Qiqihar entsprechend den von den Behörden erfundenen Anklagepunkten zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Aus dem Urteilsspruch erging auch, dass ich vier Jahre meiner politischen Rechte entzogen war. Ich schrieb in die Akte des Gerichtsdienstes die Worte „Ich weigere mich, das Urteil zu akzeptieren, und ich beabsichtige, Berufung einzulegen.“

Nachdem ich wieder in der Strafanstalt war, schrieb ich meine Appellbriefe und schickte sie ans Mittelgericht. Jedoch hieß es im Urteil des zweiten Prozesses, dass Wenjie (ein Falun Gong Übender, der zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt wurde) und ich das Urteil akzeptierten und keinen Widerspruch einlegten. Das Gericht erfindet Dokumente wie diese, um Falun Gong Praktizierende zu verfolgen.

Am 24. Januar 2002 wurde ich zum Training ins Versammlungsteam des dritten Gefängnisses von Harbin geschickt. Ich weigerte mich, die Strafe zu akzeptieren, die die Regierung mir aufgebürdet hatte. Deswegen wurde ich in eine kleine Zelle gesteckt und grausam vom Leiter des Versammlungsteams, Huang, und der Wache Gong Dawei gefoltert.

Es war Februar und sehr kalt. Jedoch erlaubte man mir nicht, warme Kleidung zu tragen. Stattdessen öffneten sie die Fenster. Abends gaben sie mir nichts, um meinen Körper warm zu halten. Jeden Tag bekam ich nur etwas Maispaste zu essen. Zwei Gefangene waren immer anwesend, um mich zu überwachen.

Sie hatten mich dort 39 Tage lang eingesperrt. Erst als ich beinahe durch die Prügel gestorben wäre, ließen sie mich aus dieser Zelle heraus.
Einen halben Monat später wurde ich zum sechsten Überwachungsbereich verlegt. Auch dort war ein anderer Häftling beauftragt worden, mich Tag und Nacht zu überwachen. Meine Freiheiten wurden stark eingeschränkt, und ich musste Zwangsarbeit verrichten. Man zwang mich auch, Berichte über meine Gedanken zu schreiben, wie etwa die so genannten „drei Erklärungen“ [Anm.: Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind]. Die Hauptmänner Zhu Wenchen und Tang Xinmin beschimpften und beleidigten mich. Sie nahmen mir auch sämtliches Geld und Pakete weg, die mir meine Familie geschickt hatte. Daher konnte ich mir es nicht einmal leisten, Toilettenartikel zu kaufen. Sie zwangen mich, jeglichen Kontakt mit meiner Familie abzubrechen. Tang Xinmin hatte einem Häftling befohlen, mich zusammenzuschlagen. Aber dieser Gefangene griff mich glücklicherweise nicht an, weil er einen guten Eindruck von Falun Gong Übenden hatte.

Die Direktoren des Büros 610 im Harbin Gefängnis, Chen Shuhai und Li Fucai, ließen mich und andere Praktizierende unter der Anwendung von Gewalt einer Gehirnwäsche unterziehen [Anm.: Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen]. Sie zwangen uns, Videos anzusehen, die Falun Gong anprangerten. Von 2001 bis 2004 galt von den Polizisten im Harbin Gefängnis für die Häftlinge die Order, Falun Gong Übende zu schlagen. Die Praktizierenden wurden entweder tot geprügelt oder mit horrenden Verletzungen zurückgelassen. Am 1. Juli 2004 verlegten die Polizisten 108 Falun Gong Übende in die Gefängnisse in Daqing, Tailai und Mudanjian, aufgrund des Drucks von außen und der Anschuldigen von Praktizierenden aus dem Gefängnis. Auf diese Weise wollten sie die Wahrheit über die Verfolgung verschleiern und ihr bösartiges Vorgehen fortsetzen. Zusammen mit 29 anderen Übenden wurde ich an diesem Tag ins Hongweixing Gefängnis in Daqing gebracht.

Um mit dem Arbeitslager- und Umerziehungsbüro der Provinz Heilongjiang zu kooperieren und die Fakten über die Verfolgung zu verbergen, nahm das Daqing Gefängnis den 30 Praktizierenden jegliche persönliche Habe ab, außer unserer Kleidung, Bettzeug und Toilettenartikeln. Bis heute haben sie uns unsere Sachen nicht zurückgegeben. Am 9. Juli 2004 kam ich in den ersten Überwachungsbereich, wo ich keinerlei persönliche Freiheiten hatte. Das Recht, meine Familie zu sehen, wurde mir verweigert, und meine Appellbriefe an den Staatsanwalt des Daqing Gefängnisses wurde mir weggenommen.

Die Verfolgung dauert seit fünf Jahren an und hat mir sowohl körperlich als auch geistig schlimm zugesetzt. Meine Frau, Zhang Shuzhe, und ich wurden am selben Tag widerrechtlich festgenommen. Sie wurde zuerst im Korrekturzentrum eingesperrt und später zu Gefängnis verurteilt. Im Harbin Frauengefängnis leidet sie noch immer unter der Verfolgung. Meine Familie wurde auseinander gerissen, und alle unsere Verwandten von meiner Frau und mir haben lange Zeit in Verzweiflung verbracht.

An jede rechtschaffene Nation und an alle Menschen auf der ganzen Welt: Hiermit lege ich feierlich Einspruch gegen meine Anschuldigungen ein – ich protestiere gegen all diejenigen, die sich an der Verfolgung von Falun Gong und Falun Gong Praktizierenden beteiligen, die verantwortlichen Polizeibehörden jeder Ebene, Strafanstalten, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Arbeitslagerbüros, Korrekturzentren, das Büro 610, das dritte Gefängnis von Harbin, das Harbin Frauengefängis und das Hongweixing Gefängnis in Daqing.

Lassen Sie jedes tugendhafte Land und jede tugendhafte Person helfen, diese Demütigungen wegzuspülen und die Gerechtigkeit zu wahren!

Kläger: Falun Gong Übender Li Huifeng

15. November 2004

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