Deutschland: Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes haben Falun Gong Praktizierende empfangen

Am 8. Januar 2001 wurden drei Falun Gong-Praktizierende wegen der Verhaftungen deutscher Staatsbürger auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Beijing am 20. November 2001 von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes/Abteilung Menschenrechte in Berlin zu einem gemeinsamen Gespräch empfangen. Hierbei handelte es sich bereits um das dritte Gespräch mit Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, bei dem die Praktizierenden die Gelegenheit bekamen ihr Erlebnisse in chinesischer Haft zu schildern und auf die unangemessene und tätliche Behandlung der chinesischen Sicherheitsbehörden ihnen gegenüber aufmerksam zu machen.

Die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes hörten den Berichten der Praktizierenden aufmerksam zu, stellten Fragen über den genauen Tathergang; ihr besonderes Interesse galt der Behandlung von Seiten der chinesischen Polizei gegenüber den deutschen Praktizierenden und der Verletzung der internationalen Bestimmungen betreffend die konsularische Vertretung.

Am Ende des 1 ½ Stunden dauernden Gespräches übergaben die Praktizierenden fünf Beschwerdebriefe von am 20. Nov. Festgenommenen, in denen diese die unrechtmäßige Behandlung schildern und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auffordern, angemessene Schritte des Protestes gegenüber der Regierung der VR China zu unternehmen.

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