Provinz Shandong: Das zweite Frauenarbeitslager in Zibo lässt die Besuche der Verwandten von Falun Gong Übenden nicht zu

Am 14. November 2004 wollten ein Verwandter und ich meine Schwester Zhu Lixing, die unrechtgemäß in der Gruppe vier im zweiten Frauenarbeitslager in Zibo, Provinz Shandong gefangen gehalten wurde, besuchen.

Nach den gegenwärtigen Bestimmungen wird das Besuchsrecht im Gefängnis nur mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises gewährt. Zu meinem Bestürzen drehten mir die Mitarbeiter des Besuchszentrums bei unserer Anfrage den Rücken zu und sagten, dass ich keine Besuchsgenehmigung von der regionalen Polizei hätte.

Daraufhin wollte ich die Gruppenleiterin der Gruppe 4 sehen. Die Polizistin im Dienst sagte uns, dass wir die Gruppenleiterin am Nachmittag, während ihrer Dienststunden, treffen könnten. Weiterhin schickte sie uns weiter zu einem Vorbüro. Wir warteten mehr als eine Stunde außerhalb des Gefängnisses. Um 13.30 Uhr betraten wir das Vorbüro. Die Wachbeamtin sagte uns, dass wir nur die Gruppenleiterin der Gruppe 4 sehen könnten, wenn wir uns beim Besucherzentrum registrieren lassen.

Dann gingen wir wieder ins Besucherzentrum. Die Tür war verschlossen und sie wollten uns nicht reinlassen, als wir die Klingel betätigten. Zwei Polizistinnen sprachen mit uns durch ein kleines Fenster an der Sicherheitstür. Ich sagte ihnen, dass ich meine Schwester und die Leiterin der vierten Gruppe sehen möchte. Die Polizistin war sehr unfreundlich und beschimpfte uns. Bevor wir antworten konnten, schlossen sie das kleine Fenster auch schon wieder zu.

Dies ist das erste Mal, dass ich meine Schwester, seit sie vom Laixi Stadt “Büro 610“ (1) zu einer Arbeitslagerstrafe verurteilt wurde, besuchte. Ich nahm einen langen Weg auf mich in der Hoffnung sie zu sehen. Ich konnte diese rohe und unzivilisierte Behandlung nicht glauben. Mein Schwager hatte ebenfalls zweimal versucht meine Schwester zu besuchen. Doch auch er traf auf die gleiche Behandlung.

Ich bin entschlossen eine Klage anzustreben, um die völlig irrationale Verfolgung zu beenden. Ich werde in der Anklage die Beamten und auch das Laixi „Büro 610“, die meine Schwester und andere Falun Gong Übende verfolgen, zur Sprache bringen. Ich rufe die Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen auf, alles zu tun, was in ihrer Macht steht, um diese Ungerechtigkeit zu beheben und die Notlage meiner Schwester und die ihres Kindes zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte Sie darum meiner Schwester ihre Freiheit und die Verfolger der Gerechtigkeit vorzuführen.

1) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

9. Dezember 2004

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