Gebt meine Tochter das Recht zurück, chinesische Staatsbürgerin zu werden (Teil 1)

(Yuanming) Ich heiße Zhengfang Mo, zur Zeit studiere ich an einer Universität in England. Mein Mann arbeitet sich zur Zeit in einem Restaurant als Manager ein. Wir haben eine zweijährige Tochter. Sie ist sehr süß und unbefangen wie andere Kinder auch. Sie hat ein liebes Lächeln und ist voller Liebe und Hoffnung für diese Welt. Jedoch wurde ihr ihre Staatsangehörigkeit aberkannt.

Am Freitag, den 30. Juni 2000 beendeten mein Mann und ich unseren einwöchigen Urlaub in Genf und wollten wieder nach England zurück. Am Flughafen in Genf wurde uns mitgeteilt, dass die Geburtsurkunde aus Großbritannien nicht genüge, um nach England einzureisen.. Wir waren durcheinander, vorher war es nie ein Problem gewesen nach Genf zu reisen. Dank der Hilfe und dem mehrmaligen Nachfragen einer (englisch-, französisch- und deutschsprachigen) Praktizierenden, stellte sich schnell heraus, dass wir unsere Tochter als begleitetes Kind bei der chinesischen Botschaft der Schweiz in den Pass eintragen mussten, um für unsere Tochter bei der Britischen Botschaft bzw. Konsulat ein Visum zu bekommen und wieder nach England zurückzukehren konnten.

Tränen schossen aus meinen Augen, als ich meine vom Fieber und roten Masern angeschlagene Tochter sah, und daran denken musste, dass wir uns an einem fremden Ort waren ohne die Sprache zu sprechen und kaum einen Bekannten hatten, der uns helfen konnte.

Trotzdem hielten wir das ganze Wochenende durch. Am frühen Morgen waren wir drei in der chinesischen Botschaft der Schweiz in Bern angekommen. Wir hofften so schnell wie möglich registriert zu werden. Nachdem wir bei der Anmeldung erklärten, was unser Anliegen war und die benötigten Materialien vorgelegt hatten, erzählte uns die Botschaftsangestellte freundlich, dass unsere Tochter problemlos im unseren Pass eingetragen werden könne und wir nur 30 Minuten zu warten hätten. Außerdem vertröstete sie uns, dass es nicht einfach sei, alleine ins Ausland zu reisen. Als sie jedoch nach einer Stunden wieder auftauchte, erklärte sie abweisend, dass sie für unsere Tochter nichts machen könne. Wir fragten warum und sie antwortete: „Geht zur chinesischen Botschaft in London! Meldet euch an, wo das Kind geboren wurde!“. Darauf antworteten wir: „Zeigen Sie uns diese einschlägigen Vorschriften! Wie können wir nach England zurückkehren, wenn Sie uns nicht anmelden? Können Sie denn überhaupt nichts für uns tun?“. Sie erwiderte: „Vergeßt es! Wir zeigen euch gar nichts! Geht zurück, wie ihr hergekommen seid!“

Verzweifelt fuhren wir zum Flughafen Genf. Mittelweile riefen uns die Praktizierenden aus Genf an, und sagten dass, wir bei ihnen übernachten könnten, solange wir nicht zurückkehren könnten. Sie ermunterten uns, diese Schwierigkeit durchzustehen. Ich war zu Tränen gerührt.

Wir trugen unsere Tochter Minghui zum Flughafen zurück, erzählten dem Flughafenpersonal von unserem Unglück und baten um eine Weiterleitung zum britischen Zollamt. Während wir das erklärten, schauten sie unsere Tochter dauernd lächelnd an. Es kann auch sein, dass sie das uns angetanene Unrecht berührte: Sie telefonierten mit dem britischen Ausländersamt, erklärte den Beamten dort was uns zugestoßen war und auch die Aussage des chinesischen Botschaftspersonals: „Geht zurück, wie ihr hergekommen seid!“. Später haben die Ausländerbeamte kurz bei uns telefonisch rückgefragt und bald darauf wurde das Zollamt vom Sonderpersonal informiert, so dass wir nach England zurückkehren konnten. Wir hätten niemals gedacht, dass es fremde Menschen oder eine ausländische Regierung sei, von denen man Hilfe kommt, wenn man sie am dringendsten benötigt.

Fortsetzung folgt morgen…

Übersetzt aus: http://www.yuanmingeurope.net/articles/3305.html

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