Durch die Folter im Wanjia Arbeitslager sind die Hände von Frau Fuli behindert (Fotos)

Frau Fuli, 41 Jahre, ist eine Falun Gong Übende aus Shuangcheng in der Provinz Heilongjiang. Im Jahre 2000 waren aufgrund der Folter im Wanjian Arbeitslager in Harbin ihre Hände behindert und ihr Körper überall mit Wunden übersät.

Die Fotos oben zeigen Frau Fulis Hände

Im Oktober 1999 ging Frau Fuli zum zweiten Mal nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Bewaffnete Polizeibeamte nahmen sie auf dem Platz des Himmlischen Friedens fest. Mitarbeiter des „Büro 610“ (1) aus Shuangcheng brachten sie dann zurück nach Shuangcheng und sperrten sie dort in der zweiten Strafanstalt ein. Mitte November schickte die Polizeibehörde sie widerrechtlich ins Wanjia Arbeitslager in Harbin in der Provinz Heilongjiang.

Im Arbeitslager musste Frau Fuli unmenschliche Misshandlungen über sich ergehen lassen. Sie wurde mit einem Seil an ihren Daumen aufgehängt, in Einzelhaft gesteckt und mit vielen weiteren Methoden gefoltert. Als sie an ihren Daumen aufgehängt war, zog ihr gesamtes Körpergewicht sie nach unten! Nachdem sie längere Zeit so gehangen hatte, waren ihre Daumen deformiert und ihre Hände behindert.

Auf diesen Fotos stellt eine andere Person nach, wie Frau Fuli von den Beamten des Lagers an ihren Daumen aufgehängt wurde

Die meisten im Wanjia Arbeitslager inhaftierten Falun Gong Übenden litten aufgrund der Luftfeuchtigkeit und der körperlichen Folter an Krätze. Sie waren überall mit Wunden übersät.

Durch die schwerwiegende Folter konnte sich Frau Fuli nicht mehr um sich selbst kümmern. Ende Oktober 2000 wurde sie „zur medizinischen Behandlung freigelassen“. Ihr Körper ist immer noch mit Wunden bedeckt, und ihre Hände sind behindert.

(1) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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