Schwedisches Falun Gong Infozentrum: Pressekonferenz bezüglich einer Strafanzeige gegen Jiang Zemin in Schweden und einer Live Folterausstellung

Wann: Di., den 21. September 2004, 13:00 Uhr

Wo: Mynttorget, Stockholm

Schwedische Falun Gong Praktizierende bereiten gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt, Peter Bergqist eine Strafanzeige in Zusammenarbeit mit den internationalen Menschenrechtsanwälten Georges-Henri Beauthier aus Belgien und William Bourdoun aus Frankreich vor.

Diese Anzeige beschuldigt Jiang Zemin, den ehemaligen Staatschef Chinas und andere Verantwortliche bei der Verfolgung von Falun Gong der Verbrechen Mord, Folter und Entführung.

Eine Live Folterausstellung wird im Zusammenhang mit der Pressekonferenz vorbereitet werden. Schauspieler werden die Mißhandlung von Falun Gong Praktizierenden zeigen, die sie in Zwangsarbeitslagern und Gefängnissen erleiden

Die Folterausstellung findet von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Es wird im Rahmen der Pressekonferenz um 13:00 Uhr Gelegenheiten für Interviews mit dem Rechtsanwalt Peter Bergquist und anderen Teilnehmern geben.

Kontaktpersonen:

Peter Bergquist: 08-798 62 00, mobile 070-438 74 38
Malin Nordstrand: mobile: 073-590 11 29
Katarina Hall: mobile: 070-325 54 13
Chowa Choo: 031-40 59 98, mobile: 070-540 59 98

Hintergrund: Die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden in China dauert nun schon mehr als fünf Jahre an, mit schrecklichen Konsequenzen für Millionen von unschuldigen Menschen, deren einziger Wunsch ist, Falun Gong in Frieden praktizieren zu können.

Falun Gong ist eine schnell wachsende Bewegung, die ihre Wurzeln im traditionellen chinesischen Qigong hat. Ende 1998 wurde von den durch die chinesische Regierung kontrollierten Medien berichtet, daß die Anzahl der Praktizierenden zwischen 70 und 100 Millionen Menschen liegt, was die Anzahl der Mitglieder der Kommunistischen Partei überstieg. Der damalige Staatschef Jiang Zemin sah dies irrationalerweise als Gefahr für seine Autorität an und verbot schließlich Falun Gong im Juli 1999. In seiner Eigenschaft als Staatschef, oberster Befehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Parteikomitees hatte er die Kampagne mit einem Ziel geplant, befohlen und durchgeführt: "Löscht Falun Gong aus".

Jiang Zemin gründete eine Gestapoartige Organisation, das sogenannte Büro 610, um unschuldige Menschen, ihre Freunde, Kollegen, Arbeitgeber und Verwandten zu terrorisieren und, indem es auch Druck, Gewalt und Einschüchterung verwendete. Frauen wurden vergewaltigt und zu Zwangsabtreibungen gezwungen. Kinder wurden ihres Rechtes auf Eltern und ihres Rechtes auf Erziehung beraubt und viele wurden in die Obdachlosigkeit getrieben. In China gibt es keinen Rechtsbeistand für Falun Gong Praktizierende. Das gesamte Rechtssystem in China ist durch die Verfolgung beeinträchtigt. Rechtsanwälte dürfen sich zum Beispiel nicht an Fällen beteiligen, bei denen Falun Gong Praktizierende betroffen sind – sie würden auch der Verfolgung ausgesetzt werden, wenn sie dies täten.

Die Verfolgung dauert immer noch an, und die Anzahl der Todesfälle ist auf 1047 Personen gestiegen. Es wurden jedoch mehrere 1000 Menschen getötet, wie man aus unbestätigten Quellen erfahren hat. Hunderttausende wurden in Zwangsarbeitslagern gesteckt und ohne Gerichtsurteil inhaftiert. Tausende Menschen wurden in psychiatrische Anstalten eingeschlossen, ähnlich dem, was damals in der Sowjetunion geschah.

Wir gehen diese rechtlichen Schritte, um die Verfolgung zu Ende zu bringen. Falun Gong Praktizierende wurden einem enormen Leiden ausgesetzt. Diejenigen, die ermordet wurden, können nicht wieder zum Leben erweckt werden, doch wir wollen zumindest, daß die Täter sich ihrer Übeltaten bewußt werden. Schweden ist nicht das einzige Land, das in diesem Fall rechtliche Maßnahmen ergriffen hat. Ähnliche Strafanzeigen wurden in Deutschland, Frankreich, Finnland, Belgien, den USA, Spanien usw. eingereicht.

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv