Trotz dieser schwierigen Situation erzählen die Praktizierenden dem Gefängnispersonal und Mithäftlingen immer noch die Wahrheit von der Verfolgung von Falun Gong. Manche Häftlinge sind so bewegt, dass sie freiwillig den Praktizierenden helfen.
Ungeachtet des schlimmen körperlichen Zustandes der Praktizierenden erlauben die Arbeitslager ihnen keine Bettruhe. Sie müssen wie andere Häftlinge ins Untergeschoß in die Kantine und auf die öffentliche Toilette gehen. Als Folge davon sind die Beine von manchen Praktizierenden taub.
Da die Arbeitslager fürchten, dass die Praktizierenden die Situation im Lager an die Öffentlichkeit bringen, verweigern sie selbst die Freilassung gegen Bürgschaft zur medizinischen Behandlung. Erst wenn die Praktizierenden in Lebensgefahr sind, dürfen sie das Lager verlassen und sich ärztlich behandeln lassen.
Die neueste Information besagt, dass die schon gegen Bürgschaft freigelassenen Praktizierenden überwacht werden, um sie bei Gelegenheit wieder unter einem Vorwand festzunehmen.
Herr Ju Yajun trat in den Hungerstreik, um gegen diese brutale Verfolgung zu protestieren. Er wurde am 26.10.01 im Changlinzi-Arbeitslager zu Tode verfolgt.
03.12.2001
Chinesische Version unter:
http://www.minghui.ca/mh/articles/2001/12/3/20814.html