Provinz Liaoning: Die 68-jährige Xu Jingxian wurde von der Polizei mit nochmaliger Einsperrung ins Masanjia Arbeitslager bedroht

Frau Xu Jingxian ist 68 Jahre alt und wohnt in der Stadt Anshan, Provinz Liaoning. Am 21.Juli 2004, um 11 Uhr, durchsuchten 7 Polizisten ihre Wohnung und brachten sie anschließend in die Polizeistation. Die Durchsuchung begründete die Polizei, aufgrund einer
Anzeige die gemacht wurde, dass sie Materialien über die Verfolgung von Falun Gong besitzen würde. Der 68-Jährigen drohte man, noch einmal ins Masanjia Arbeitslager eingesperrt zu werden.

Aufgrund des Alters und der früheren Herzkrankheit von Frau Xu wollte die Polizei keine Verantwortung für sie übernehmen. So wurden die Angehörigen aufgefordert, 2000 Yuan für ihre Freilassung auf Bürgschaft zu bezahlen.

Im November 2000 wurde Frau Xu wegen ihrer Petition in Peking für Falun Gong verhaftet und zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. In dieser Zeit folterte man Frau Xu und sie musste Zwangsarbeit verrichten. Am 3.Dezember 2002 wurde sie freigelassen. Am 1.März 2003 wurde Frau Xu von der Duilu Polizeistation (0086-0412-6323774) sowie dem Duilu Nachbarschaftskomitee mit Gewalt zu einem Gehirnwäschekurs gebracht. Da sie den Verzicht auf Falun Gong verweigerte, wurde sie erneut zu 2,5 Jahren „Umerziehung durch Arbeit“ verurteilt. Als man sie zum Masanjia Arbeitslager brachte, erlitt Frau Xu einen Rückfall ihrer Herzkrankheit. Sie brach dort auf dem Boden zusammen.

Sie wurde zweimal mit dem Elektrokardiogramm untersucht. Man stellte wiederholt fest, dass ihr Herz anormal schlug. Aufgrund ihres Zustandes lehnte das Arbeitslager es ab, Frau Xu aufzunehmen. Daraufhin wurde sie gegen Bürgschaft für die klinische Behandlung freigelassen.

Ihrem Sohn, Zhang Liang (ca. 33 Jahre alt), wurde vom lokalen Büro 610 der Reispass konfisziert.

Frau Xu erzählte: „ Während der Zeit des 20.Juli 1999 stellten mich Polizisten aus der Polizeistation und der Polizeibehörde zweimal hintereinander unter Überwachung, die rund um die Uhr ging. Insgesamt waren es 21 Tage. Sie wohnten in dem Zimmer von meinem Sohn Zhang Liang, so dass ihm durch diese Sache ein großes Trauma zugefügt wurde. Das ist eine schwere Verletzung der körperlichen Freiheit und anderer Menschenrechte von mir und meinen Angehörigen.“

„Im November 2000 ging ich gemäß der chinesischen Verfassung nach Peking, um für Falun Gong eine Petition einzureichen. Kaum war ich auf dem Platz des Himmlischen Friedens gewesen, wurde ich von der Polizei festgenommen. Ich wurde nach Anshan zurückgebracht. Man sperrte mich ein, durchsuchte meine Wohnung und verurteilte mich grundlos zu zwei Jahren Arbeitslager. Im Arbeitslager wurde mir lediglich Maisbrei und Kohlsuppe zum Essen gegeben. Ich wurde zur Arbeit gezwungen, geschlagen, beschimpft sowie mit vielen anderen Körperstrafen traktiert. Man wollte mich dadurch von meinem Glauben abbringen.“

Weiterhin sagte Frau Xu: „Ich praktiziere Falun Gong und kultiviere mich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht’, um meinen Gesundheitszustand zu verbessern und ein guter Mensch zu sein. Ich habe nicht gegen irgendein Gesetz, oder gegen die Verfassung verstoßen, wurde jedoch insgesamt zu 4,5 Jahren Arbeitslager verurteilt. Diese Verfolgung, die durch das Regime von Jiang Zemin veranlasst wird, tritt in Wirklichkeit […] die grundlegenden Rechte der Menschen mit Füßen. Die Verbrechen des Regimes haben sowohl gegen die chinesische Verfassung, dem chinesischen Strafrecht etc., sowie gegen das ‚Internationale Abkommen der Menschenrechte’ verstoßen. Ich möchte eine Klage gegen die Verantwortlichen erheben. Aber die Rechtsanwälte in China bekommen die Anweisung, Aufträge in Bezug auf Falun Gong nicht anzunehmen.“

(1)Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

Link:Chinesisches Original

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