IGFM-PRESSEMITTEILUNG: VR China – Vor fünf Jahren Verbot und brutale Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong

Peking / Frankfurt/M. (21. Juli2004) – "Auch in Hongkong, wo bisher keine Verfolgung von Falun Gong Anhängern erfolgte muss mit einer weiteren Verschärfung der Situation gerechnet werden" erklärte am heutigen Mittwoch Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gegenüber der Presse in Frankfurt.

Aus Anlass des fünften Jahrestages der Verfolgung appelliert die IGFM zusammen mit dem in Deutschland lebenden Studenten Yuan Chen an die Pekinger Führung, Frau Xu Youlin aus dem Arbeitslager zu entlassen. Die Falun Gong Praktizierende wurde im April 2003 beim Verteilen von Informationsmaterial über die Verfolgung von Falun Gong von der Pekinger Polizei verhaftet und zu zwei Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt. Frau Xu Youlin befindet sich im Arbeitslager Daxing bei Peking. Ihr Sohn Yuan Chen, der in Deutschland zur Schule geht, erklärte: "Tausende Falun Gong Praktizierende sind in der VR China der Folter ausgesetzt, viele von ihnen wurden auf grausamste Weise zu Tode gefoltert. Unter dem diktatorischen Regime, das die Menschenrechte verachtet, hatte meine Mutter den Mut, die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie verdient Respekt und keinesfalls Folter. Ich werde alles, was in meiner Macht steht tun, um das Leben meiner Mutter zu retten."

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurden zum 20. Juli 1999 Hunderte Falun Gong Praktizierende verhaftet. Kurz zuvor, am zehnten Jahrestag der Niederschlagung der Demokratiebewegung am 4. Juni 1999 hatte die chinesische Regierung noch behauptet, sie habe nicht die Absicht, Falun Gong einzuschränken. Am 22. Juli, zwei Tage nach den illegalen Festnahmen, wurde Falun Gong von Jiang Zemin, dem ehemaligen Präsidenten, per Parteidekret verboten. Obwohl die Glaubensfreiheit in der chinesischen Verfassung garantiert ist, verabschiedete das chinesische Parlament im Oktober 1999 eine Gesetzesänderung, um dem Verbot von Falun Gong einen Anschein von Legalität zu verleihen.

Die IGFM forderte die Bundesregierung und die Regierungen der EU-Staaten auf sich für eine sofortige Beendigung der Verfolgung von Falun Gong einzusetzen. Karl Hafen verwies auf die jüngsten Worte von Bundespräsident Horst Köhler auf einem Empfang für die Angehörigen der Widerstandskämpfer. Er hatte erklärt, das Zeugnis des Widerstands verpflichte die Deutschen, sich überall – gemäß der Aufforderung der deutschen Nationalhymne "für Recht und Freiheit" einzusetzen. Hafen: "Dies gilt insbesondere für die Volksrepublik China, die weltweit der Menschenrechtsverletzer Nr.1 ist."

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