Provinz Hubei: Folter bis zur Querschnittslähmung (Shizishan-Arbeitslager)

Seit 20. Juli 1999 verwendet das Wachpersonal des Shizishan Entzugs- bzw. Arbeitslagers der Provinz Hubei grausame Methoden, um Falun Gong Praktizierende zu zwingen, auf Falun Gong zu verzichten. Zum Beispiel müssen die Praktizierenden dort jeden Tag über 10 Stunden gerade stehen, dabei dürfen sie keinen Teil ihres Körpers bewegen. Sonst werden sie mit Faust und Fuß geschlagen. Manchmal überdecken sie die Praktizierenden mit Bettdecken und schlagen sie zusammen. Um zu kontrollieren, ob die Praktizierenden gerade stehen oder ob sie sich bewegen, kleben die Wärter Zettel an ihre Körper, z.B. zwischen Beinen, Händen, zwischen Kopf und Wand. Wenn die Zeit zum Essen oder zum Schlafen kommt, überprüfen sie, ob die Zettel abgefallen oder kaputt gegangen sind. Wenn das so ist, werden sie sofort von den Wärtern geprügelt. Falls sie vom Schlagen müde sind, stiften sie Drogenhäftlinge zum Weiterschlagen an. Die Körperstrafe wird als „Drillen“ bezeichnet. Tag für Tag werden die Praktizierenden körperlich gequält. Nach dem Absitzen ihrer Strafe werden sie jedoch nicht entlassen. Einige Praktizierende wurden bis hin zur Querschnittlähmung gefoltert. Sie verbietet den Praktizierenden sogar, miteinander zu sprechen.

Obwohl schon über zwei Jahre vergangen sind, bleiben die Praktizierenden standhaft im Glauben zu Falun Dafa. Ein Praktizierender namens Yuan Guirong wurde durch die Folter gelähmt. Der Blutdruck von zwei anderen Praktizierenden namens Li Airong und Zhang Jinyou war auf 110 bis 200 gestiegen, die Wärter hörten jedoch noch immer nicht mit dem Schlagen auf. Um für das Recht einzutreten, mit anderen Praktizierenden sprechen zu können, wurde die Praktizierende Luo Ying von fünf Wärtern mit aller Kraft geschlagen. Auch bei den beiden Praktizierenden Tao Meihua und Hu Borong führte die Körperstrafe zur Querschnittlähmung.

Die Praktizierende Hu Borong war Frauenärztin im Stadtkreis Huangmei. Weil sie Falun Gong lernt, wurde sie zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Am 23. Juli 2001 wurde sie ins Shizishang-Arbeitslager gebracht. Als sie dort ankam, wurde sie körperlich untersucht und gezwungen, die Vorschriften des Arbeitslagers zu unterschreiben. Sie verweigerte das und sagte, dass sie nicht als Gefangene zähle. Vier Wärter nahmen ihre Hand mit Gewalt und drückten ihren Finger darauf. Einige Tage später schrieb Hu Borong eine Erklärung, dass der Fingerabdruck nicht von ihr freiwillig gemacht wurde und daher nicht gültig sei. Deswegen stifteten die Wärter fünf Gefangene an, sie mit der Bettdecke zuzudecken und heftig zu schlagen. Sie durfte dabei nicht schreien. Danach musste sie lange Zeit stehen. Nach einem Monat wurden ihre Beine immer schwächer, und sie fingen an, zu zittern. Das wurde von einem Gefangen an den Wärter weitergeleitet. Deshalb wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Der Arzt war erschüttert über die Beschädigung ihrer Beine. Als er später erfuhr, dass sie Falun Gong Praktizierende ist und im Shizishan-Arbeitslager gefoltert wurde, fragte er sich empört, wie diese sogenannten Menschen dort sich so willkürlich verhalten konnten!

Als sie wieder zurück ins Arbeitslager gebracht wurde, schrie sie ein Leiter namens Gao fordernd an, dass sie von dem Gebäude springen solle. Sie erwiderte: „Falun Gong Praktizierende begehen keinen Selbstmord!“ Gao sagte noch dazu „Hier gibt es alle möglichen Foltermethoden. Schauen wir mal, wie lange du da noch auf deinen Glauben in Falun Gong beharrst!“

Weil das Arbeitslager die Verantwortung für die Folgen der Folter nicht übernehmen wollte, ließen sie Hu Borong schließlich frei.

Praktizierender aus China
10.11.2001

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