Nach 2,5 Jahren Informationssperre erster Anruf der Mutter aus dem Gefängnis

Frau Chen Huixia wurde im Juni 2016 verhaftet, weil sie Falun Dafa praktiziert. Ihre Familie durfte keinen Kontakt mit ihr haben. Am 12. Januar 2019 erhielten die Angehörigen zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren einen Anruf von ihr.

Frau Chen rief aus dem Frauengefängnis Shijiazhuang in der Provinz Hebei an. Sie teilte ihrer Familie mit, dass sie dort eingesperrt sei und eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüße.

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Chen Huixia

Ihre Tochter, Lu Hongyan, eine Einwohnerin von Ottawa, Kanada bemüht sich unermüdlich um ihre Freilassung.

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Frau Lu (Mitte) spricht auf einer Kundgebung in Ottawa und fordert die Freilassung ihrer Mutter.

Die 62-jährige Bürgerin Chen der Provinz Shandong, war am 3. Juni 2016 verhaftet worden, als sie an einem Treffen von Falun-Dafa-Praktizierenden in der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei teilnahm.

Auf der Polizeiwache Dongyuan wurde sie fast einen Monat lang in Isolationshaft festgehalten, an einen Stuhl gefesselt und einer ständigen Gehirnwäsche unterzogen. Daraufhin verschlechterte sich ihre Gesundheit und sie wurde sehr schwach und konnte nicht mehr gehen.

Die Tochter Lu gab an: „Die Polizei hat versucht, meine Mutter in eine Hafteinrichtung zu schicken, wo sie jedoch aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme nicht aufgenommen wurde. Bei einem weiteren Versuch zwang die Polizei das zweite Untersuchungsgefängnis Shijiazhuang, das für die Folterung von Falun-Dafa-Praktizierenden bekannt ist, sie anzunehmen. Wir durften sie nicht anrufen. Niemand sagte uns, wie es meiner Mutter ging. Wir waren ständig in Sorge.“

Seit Frau Chen am 15. Juli 2016 im Gefängnis aufgenommen wurde, war ihr jeglicher Besuch oder sonstiger Kontakt mit ihrer Familie verwehrt.

Anwalt bekommt keine Erlaubnis zur Akteneinsicht – Richter behält Urteil bei

Ihre Angehörigen beauftragten im November 2016 einen Anwalt. Da viele Menschenrechtsanwälte von den Behörden Vergeltungsmaßnahmen erfahren, sobald sie Falun-Dafa-Praktizierende vertreten, war es nicht einfach, einen Anwalt zu finden, der Chens Vertretung übernehmen wollte.

Trotz der Bemühungen des Anwalts waren die Informationen über ihren Fall immer noch sehr begrenzt.

Der Antrag des Anwalts auf Akteneinsicht im Januar 2017 wurde vom Richter des Gerichts Yuhua abgelehnt. Der gleiche Richter verurteilte Frau Chen später im September 2018 nach zwei Anhörungen am 12. Mai 2017 und am 4. Januar 2018 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Im Oktober 2018 reichte Chens Anwalt beim Mittleren Gericht Shijiazhuang Berufung ein. Richter Wang Feng beschloss am 6. Dezember, das Urteil beizubehalten – ohne Gerichtsverhandlung und ohne jemals mit dem Anwalt gesprochen zu haben.

Chens Anwalt erhielt erst Ende Dezember die Benachrichtigung von Richter Wang mit der Entscheidung, das Urteil beizubehalten.

Hintergrund

Frau Chen begann 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Ihre Leber-Erkrankung, die chronische Gastroenteritis und gynäkologische Probleme verschwanden kurz darauf.

Die Tochter erinnert sich: „Die Gesundheit meiner Mutter verbesserte sich innerhalb kurzer Zeit deutlich. Auch ihr Charakter änderte sich, als sie in ihrem täglichen Leben den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht folgte.“

Das kommunistische Regime setzte 1999 die Verfolgung von Falun Dafa in Gang. Da Frau Chen ihren Glauben nicht aufgab, wurde sie 2003 für drei Monate festgehalten und danach ständig von der Polizei schikaniert.

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