Kanadierin in Peking seit einem Jahr inhaftiert, nun droht Verhandlung

Frau Sun Qian, eine Kanadierin chinesischer Abstammung, bleibt seit ihrer Verhaftung vor mehr als einem Jahr in Peking inhaftiert. Ihr Glaube brachte sie in Polizeigewahrsam. Frau Sun wurde am 19. Februar 2017 in ihrer Wohnung in Peking verhaftet.

Frau Sun Qian, 52, hatte eine sehr erfolgreiche Karriere als Gründerin der Beijing Leadman Biochemistry Co. Sie wurde zweimal auf Chinas Hurun-Bericht über wohlhabende Personen platziert.

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Frau Sun Qian

Aufgrund ihrer kanadischen Staatsbürgerschaft hat ihr Fall sowohl in China als auch in Kanada große Beachtung gefunden. Als die kanadische Regierung ihre Freilassung forderte, verstärkte die chinesische Regierung den Druck auf die Anwälte, die sich für ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit einsetzten.

Insgesamt drei Anwälte mussten zwischen Juni 2017 und Ende März 2018 ihre Rechtsvertretung aufgeben

Das örtliche Bezirksgericht Chaoyang kündete rasch einen Gerichtstermin an, während sich ihre Familie darum bemühte, zwei neue Anwälte für sie zu finden.

Die neuen Anwälte hatten noch viele Fallakten zu lesen, als sie zu einer für den 23. April 2018 angesetzten Voruntersuchung vorgeladen wurden. Die Anwälte erzählten Suns Familie, dass es 8 Videoclips in den Fallakten gebe, die nicht abgespielt wurden. Sie vermuteten, dass das Gericht versuchte, die Anklage von Frau Sun zu überstürzen, um den Anwälten nicht genügend Zeit zu geben, alles zu überprüfen.

Frau Sun und ihre neuen Anwälte nahmen an der vorgerichtlichen Anhörung teil, die in einem Raum im Gerichtsgebäude von Wenyuhe stattfand.

Die Anwälte fragten, warum die Bezirksstaatsanwaltschaft Chaoyang und das Gericht es versäumt hatten, die Tatsache zu untersuchen, dass Frau Sun in den ersten Tagen ihrer Verhaftung gefoltert wurde. Nach ihrer Verhaftung wurde ihr 48 Stunden lang Essen und Wasser verweigert. Sie wurde auch mit Pfeffer besprüht und man hatte ihr während ihrer Haft die Hände hinter dem Rücken gefesselt.

Richter Li Yifan und Staatsanwalt Zhang Xin hatten keine Antwort darauf. Sie ignorierten die Forderung der Anwälte, Richter Li aus dem bevorstehenden Prozess auszuschließen.

Die Anwälte fragten sich auch, warum die Staatsanwaltschaft immer noch Leute schickte, um Frau Sun zu verhören, nachdem ihr Fall bereits an das Gericht weitergeleitet worden war. Staatsanwalt Zhang gab auch dazu keine Erklärung ab.

Die Anwälte kamen zu dem Schluss, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, um Frau Sun zu verhaften und anzuklagen.

Es wurde auf die fehlende Rechtsgrundlage in der Strafverfolgung von Frau Sun hingewiesen. Ihr wird vorgeworfen, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben. Dieser Paragraph sieht vor, dass diejenigen, die „eine Sekten-Organisation benutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Der ehemalige chinesische Staatschef Jiang Zemin hat das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen, eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 zu erlassen. Danach müsse jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, so weit wie möglich strafrechtlich verfolgt werden.

Am 1. Februar 2017 trat eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft, die die Fassung von 1999 ablöste. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass jede Anklage gegen jeden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, hat die Anklage gegen Frau Sun keine Grundlage.

Frau Suns Familie und Freunde schickten kurz nach der Vorverhandlung einen Brief an das Bezirksgericht Chaoyang. Sie appellierten an die Gerichtsbeamten, die Anklage gegen Frau Sun fallenzulassen.

Richter Li Yifan, +86-18600857209

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