Ein Sieg für die Glaubensfreiheit: Anklage gegen zwei Falun Gong-Praktizierende fallengelassen

Die Polizei verhaftete Frau Wang Yu und Frau Yang Aiping, Bewohner der Stadt Dandong, im August 2016. Sie verschickten SMS-Nachrichten, die die Verfolgung von Falun Gong durch das chinesische kommunistische Regime enthüllten.

Die beiden Frauen wurden Anfang 2017 unter die Anklage „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ gestellt. Ein Standardvorwand, den das chinesische Regime benutzt, um Falun Gong-Praktizierende zu verhaften und einzusperren.

Kürzlich hat die örtliche Staatsanwaltschaft die Anklage fallen gelassen und die beiden Praktizierenden wieder freigelassen.

Die Polizei verlangte von ihren Familien eine Kaution, bevor sie nach Hause gehen konnten. Die Familie von Frau Yang weigerte sich zu zahlen und wies die Polizei darauf hin, ihren Fehler einzugestehen und Frau Yang für ihr Leiden während der 16 Monate Haft zu entschädigen. Die Polizei fuhr die Frau später nach Hause.

Familien und Anwälte setzen sich für Freilassung ein

Nach der Festnahme im vergangenen Jahr haben die Familien der beiden Praktizierenden häufig Kontakt zu den Behörden aufgenommen und ihre Freilassung gefordert. Die Familien wurden zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Richter herumgeschubst. Die Polizei bedrohte die Familien und versuchte, sie zum Schweigen zu bringen. Sie erzählten sogar der Familie von Frau Yang, dass die Familie von Frau Wang das Verbrechen in ihrem Namen gestanden habe und dass sie dies ebenso tun sollten, um eine geringere Strafe zu bekommen. Tatsächlich hatte die Familie von Frau Wang bei der Staatsanwaltschaft Zhenxing eine Strafanzeige gegen Polizei und Staatsanwaltschaft eingereicht, weil diese ihre Macht missbraucht hatten, um ihre persönlichen Interessen durchzusetzen.

Frau Yangs Anwalt reichte einen Antrag ein, die Anklage fallen zu lassen. Der Anwalt erklärte, dass kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert und dass Frau Yang niemals hätte strafrechtlich verfolgt werden dürfen, da sie lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausübte.

Die Staatsanwaltschaft von Zhenxing hat Frau Wang und Frau Yang am 19. Januar 2017 dennoch angeklagt. Das Gericht Zhenxing hat zwei Termine für die Verhandlung festgelegt und zweimal abgesagt. Die Fallakten der Praktizierenden wurden jedes Mal an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben.

Warum das Gericht die Anklagen fallen ließ

Am 13. Dezember entschied das Gericht, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die beiden Frauen aufgrund der geänderten Auslegung von Artikel 300 fallen lassen soll. Da der Volkskongress (Chinas gesetzgebende Körperschaft) nie ein Gesetz erlassen hat, das Falun Gong als „Sekte“ betrachtet, hat der frühere chinesische Diktator Jiang Zemin im November 1999 den Obersten Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft angewiesen, eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 zu erlassen, die vorsah, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder fördert, in vollem Umfang strafrechtlich verfolgt werden muss.

Am 1. Februar 2017 ist eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten, die die Fassung von 1999 ersetzt. Die neue Interpretation erwähnt Falun Gong nicht und betont, dass eine Anklage gegen jeden, der sich in einer Sekte beteiligt, auf soliden rechtlichen Grundlagen basieren müsse. Da kein Gesetz in China Falun Gong zur Sekte erklärt, fehlt einer Anklage gegen Praktizierende die Rechtsgrundlage.

Chinesische Version

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