Dorfbewohner petitionieren für die Freilassung zweier Falun Gong-Praktizierender

Zwei Bewohnerinnen des Bezirks Li wurden am 30. Juli 2017 im benachbarten Bezirk Gaoyang verhaftet, weil sie sich geweigert hatten, auf Falun Gong zu verzichten, eine spirituelle Disziplin, die vom chinesischen kommunistischen Regime verfolgt wird.

Sowohl Frau Zhang Xiaojian als auch Frau Wu Xinhua verdanken Falun Gong ihre Gesundheit und die Tatsache, dass sie ein friedvolles Leben führen können. Sie sind unter den Einheimischen sehr bekannt, welche miterlebten, wie Falun Gong die beiden zu gesunden, fröhlichen und rücksichtsvollen Menschen verwandelte. Nachdem sie von ihrer Verhaftung erfahren hatten, unterzeichneten 500 Dorfbewohner eine Petition, in der sie ihre Freilassung forderten.

Die Dorfbewohner haben unterschrieben und ihre Fingerabdrücke auf der Petition angebracht.

Gerichtsprozess

Die beiden Falun Gong Praktizierenden standen am 15. November vor dem Bezirksgericht Gaoyan. Frau Zhang und Frau Wu wurden während des Prozesses in Handschellen vorgeführt. Ihre Anwälte baten darum, die Handschellen zu entfernen, aber der Richter lehnte ab.

Vier Anwälte verteidigten die zwei Frauen unter Berufung auf das verfassungsmäßige Grundrecht auf Glaubensfreiheit und die Tatsache, dass es in China kein Gesetz gibt, das besagt, dass die Ausübung von Falun Gong ein Verbrechen ist.

Die beiden Staatsanwälte unterbrachen die Anwälte wiederholt während ihrer Verteidigungsrede. Richter Li verabsäumte es, während der Anhörung die Ordnung aufrechtzuerhalten.

Die vier Anwälte wollten daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Gaoyang eine Beschwerde gegen die beiden Staatsanwälte einreichen. Es wurden ihnen aber mitgeteilt, dass niemand dafür zur Verfügung stehe.

Einer der Anwälte rief den Staatsanwalt Yao später an und Yao konnte nicht leugnen, dass es keine rechtlichen Gründe gab, Frau Zhang und Frau Wu anzuklagen.

Chinesische Version

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